KRAVAG-LOGISTIC Kfz-Versicherung Verbraucherinformation ...
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<strong>Verbraucherinformation</strong> <strong>KRAVAG</strong>-<strong>LOGISTIC</strong><br />
<strong>Versicherung</strong>s-AG<br />
Stand Juli 2012 Seite 34<br />
B.2.1 Haftpflichtversicherung<br />
Händigen wir Ihnen die <strong>Versicherung</strong>sbestätigung aus oder nennen wir Ihnen bei elektronischer<br />
<strong>Versicherung</strong>sbestätigung die <strong>Versicherung</strong>sbestätigungs-Nummer, haben Sie in der<br />
Haftpflichtversicherung vorläufigen <strong>Versicherung</strong>sschutz zu dem vereinbarten Zeitpunkt,<br />
spätestens ab dem Tag, an dem das Fahrzeug unter Verwendung der <strong>Versicherung</strong>sbestätigung<br />
zugelassen wird. Ist das Fahrzeug bereits auf Sie zugelassen, beginnt der vorläufige<br />
<strong>Versicherung</strong>sschutz ab dem vereinbarten Zeitpunkt.<br />
Mit dem vorläufigen <strong>Versicherung</strong>sschutz haben Sie Haftpflichtversicherungsschutz im Rahmen<br />
der gesetzlichen Mindestversicherungssummen, es sei denn, wir haben mit Ihnen etwas anderes<br />
vereinbart.<br />
B.2.2 Zusätzlich zur gesetzlichen Haftpflichtversicherung gewährter vorläufiger<br />
<strong>Versicherung</strong>sschutz<br />
Über die gesetzliche Haftpflicht hinaus haben Sie vorläufigen <strong>Versicherung</strong>sschutz nur, wenn wir<br />
dies ausdrücklich zugesagt haben. Der <strong>Versicherung</strong>sschutz beginnt zum vereinbarten Zeitpunkt.<br />
B.2.3 Übergang des vorläufigen in den endgültigen <strong>Versicherung</strong>sschutz<br />
Sobald Sie den ersten oder einmaligen Beitrag nach C.1.1 gezahlt haben, geht der vorläufige in<br />
den endgültigen <strong>Versicherung</strong>sschutz über.<br />
B.2.4 Rückwirkender Wegfall des vorläufigen <strong>Versicherung</strong>sschutzes<br />
Der vorläufige <strong>Versicherung</strong>sschutz entfällt rückwirkend, wenn wir Ihren Antrag unverändert<br />
angenommen haben und Sie den im <strong>Versicherung</strong>sschein genannten ersten oder<br />
einmaligen Beitrag nicht unverzüglich (d. h. spätestens innerhalb von 14 Tagen) nach Ablauf<br />
von zwei Wochen nach Zugang des <strong>Versicherung</strong>sscheins bezahlt haben. Sie haben dann<br />
von Anfang an keinen <strong>Versicherung</strong>sschutz; dies gilt nur, wenn Sie die nicht rechtzeitige<br />
Zahlung zu vertreten haben.<br />
B.2.5 Kündigung des vorläufigen <strong>Versicherung</strong>sschutzes<br />
Sie und wir sind berechtigt, den vorläufigen <strong>Versicherung</strong>sschutz jederzeit zu kündigen.<br />
Unsere Kündigung wird erst nach Ablauf von zwei Wochen ab Zugang der Kündigung bei<br />
Ihnen wirksam.<br />
B.2.6 Beendigung des vorläufigen <strong>Versicherung</strong>sschutzes durch Widerruf<br />
Widerrufen Sie den <strong>Versicherung</strong>svertrag nach § 8 <strong>Versicherung</strong>svertragsgesetz, endet der<br />
vorläufige <strong>Versicherung</strong>sschutz mit dem Zugang Ihrer Widerrufserklärung bei uns.<br />
B.2.7 Beitrag für vorläufigen <strong>Versicherung</strong>sschutz<br />
Für den Zeitraum des vorläufigen <strong>Versicherung</strong>sschutzes haben wir Anspruch auf einen der<br />
Laufzeit entsprechenden Teil des Beitrags. Hierbei erfolgt die Einstufung in der<br />
Haftpflichtversicherung und in der Vollkasko in die SF-Klasse 1/2, es sei denn, Sie weisen uns die<br />
Übernahme eines Schadenverlaufs nach I.6 nach.<br />
C Beitragszahlung<br />
C.1 Zahlung des ersten oder einmaligen Beitrags<br />
C.1.1 Rechtzeitige Zahlung<br />
Der im <strong>Versicherung</strong>sschein genannte erste oder einmalige Beitrag wird 14 Tage nach Zugang<br />
des <strong>Versicherung</strong>sscheins fällig. Sie haben diesen Beitrag dann unverzüglich (d. h. spätestens<br />
innerhalb von 14 Tagen) zu zahlen.<br />
C.1.2 Nicht rechtzeitige Zahlung<br />
Zahlen Sie den ersten oder einmaligen Beitrag nicht rechtzeitig, haben Sie von Anfang an<br />
keinen <strong>Versicherung</strong>sschutz, es sei denn, Sie haben die Nichtzahlung oder verspätete<br />
Zahlung nicht zu vertreten. Haben Sie die nicht rechtzeitige Zahlung jedoch zu vertreten,<br />
beginnt der <strong>Versicherung</strong>sschutz erst ab der Zahlung.<br />
C.1.3 Rücktritt bei nicht rechtzeitiger Zahlung<br />
Außerdem können wir vom Vertrag zurücktreten, solange der Beitrag nicht gezahlt ist. Der<br />
Rücktritt ist ausgeschlossen, wenn Sie die verspätete Zahlung nicht zu vertreten haben.<br />
Nach dem Rücktritt können wir von Ihnen eine Geschäftsgebühr verlangen. Diese richtet<br />
sich nach der Zeit zwischen dem beantragten Beginn des <strong>Versicherung</strong>sschutzes und<br />
unserem Rücktritt. Beträgt die Dauer bis zu<br />
- einem Monat, berechnen wir 15 % des Jahresbeitrags,<br />
- zwei Monaten, berechnen wir 25 % des Jahresbeitrags,<br />
- drei Monaten, berechnen wir 30 % des Jahresbeitrags,<br />
- vier Monaten und darüber, berechnen wir 40 % des Jahresbeitrags.<br />
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