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KRAVAG-LOGISTIC Kfz-Versicherung Verbraucherinformation ...

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<strong>Verbraucherinformation</strong> <strong>KRAVAG</strong>-<strong>LOGISTIC</strong><br />

<strong>Versicherung</strong>s-AG<br />

Stand Juli 2012 Seite 67<br />

Anhang 6: Innere Betriebsschäden<br />

Betriebsschäden an Motor und Getriebe in der Vollkasko<br />

Abweichend von A.2.3.2 sind in der Vollkasko unvorhergesehene und plötzlich eintretende<br />

Betriebsschäden an Motor und Getriebe, die der Fortbewegung des Fahrzeugs dienen,<br />

mitversichert. Dazu zählen z. B. Schäden aufgrund von Bedienungsfehlern oder<br />

Überbeanspruchung. Voraussetzung für den <strong>Versicherung</strong>sschutz ist, dass die vom Hersteller<br />

vorgeschriebenen Wartungsintervalle eingehalten werden.<br />

Motor und Getriebe zählen jeweils als ein Fahrzeugteil nach A.2.18. Für die zum Motor und zum<br />

Getriebe im Sinne dieser Klausel gehörenden Teile gilt die Aufzählung in A.8.8.6 Satz 2 und 3<br />

entsprechend.<br />

Abweichend von A.2.7.3 nehmen wir von den Kosten der Ersatzteile einen dem Alter und der<br />

Abnutzung entsprechenden Abzug (neu für alt) vor; für den Motor nehmen wir je vollendete<br />

10.000 km Laufleistung einen pauschalen Abzug in Höhe von 1 % vor.<br />

Über A.2.13 hinaus zahlen wir nicht für Schäden, die durch eine der in A.8.8.1 bis A.8.8.5<br />

genannten Ursachen oder durch die Verwendung rein pflanzlicher oder tierischer Kraftstoffe (z. B.<br />

reines Soja-, Raps- oder Geflügelöl) entstehen. Für Schäden, die durch die Verwendung von<br />

Biodiesel entstehen, besteht <strong>Versicherung</strong>sschutz nur dann, wenn dessen Verwendung vom<br />

Fahrzeug- bzw. Motorenhersteller ausdrücklich freigegeben worden ist. Darüber hinaus ersetzen<br />

wir keine Schäden, für die analog A.8.9 ein Dritter einzutreten hat, sowie keine Betriebs- und<br />

Hilfsstoffe analog A.8.8.8.<br />

Ist eine Selbstbeteiligung vereinbart, wird diese bei jedem Schadenereignis von der<br />

Entschädigungsleistung abgezogen. Ihrem <strong>Versicherung</strong>sschein können Sie entnehmen, ob und<br />

in welcher Höhe Sie eine Selbstbeteiligung vereinbart haben.<br />

Kommt es zu einem Schadenereignis, das sowohl eine Entschädigungsleistung in der Kasko- als<br />

auch in der Kasko-Extra-<strong>Versicherung</strong> auslöst, wird auf die jeweilige Entschädigungsleistung die<br />

jeweils vereinbarte Selbstbeteiligung angerechnet.<br />

Ein unter diese Bedingung fallender Schaden belastet den Schadenfreiheitsrabatt in der Vollkasko<br />

nicht.<br />

In Ergänzung zu G.4 endet der <strong>Versicherung</strong>sschutz aus dieser Bedingung mit dem Tag, an dem<br />

der Motor des Fahrzeugs - unabhängig von einer Generalüberholung - eine Laufleistung von<br />

1 Mio. km erreicht, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Bei Austausch- und Gebrauchtmotoren<br />

ist ein Nachweis über die vom Fahrzeug abweichende Laufleistung zu erbringen (z. B. durch<br />

entsprechende Eintragungen über die Laufleistung des Austausch- bzw. Gebrauchtmotors zum<br />

Zeitpunkt des Einbaus im Serviceheft).<br />

KKL0712 Seite 70 von 75

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