KRAVAG-LOGISTIC Kfz-Versicherung Verbraucherinformation ...
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<strong>Verbraucherinformation</strong> <strong>KRAVAG</strong>-<strong>LOGISTIC</strong><br />
<strong>Versicherung</strong>s-AG<br />
Stand Juli 2012 Seite 54<br />
M - entfällt -<br />
N Bedingungsänderung<br />
N.1 In welchen Fällen sind wir berechtigt, Bedingungen zu ändern?<br />
Wir sind berechtigt, einzelne Regelungen dieses Vertrags zu ergänzen oder zu ersetzen, wenn sie<br />
durch<br />
- Änderung von Gesetzen, auf denen die Bestimmungen dieses Vertrags beruhen,<br />
- unmittelbar diesen Vertrag betreffende rechtskräftige höchstrichterliche Rechtsprechung,<br />
- einen bestandskräftigen Bescheid der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht bzw.<br />
der Kartellbehörde, durch den unsere Praxis beanstandet wird,<br />
unwirksam geworden sind und hierdurch eine Vertragslücke entstanden ist, die nicht im Rückgriff<br />
auf eine gesetzliche Bestimmung ausgefüllt werden kann und die das bei Vertragsabschluss<br />
vorhandene Gleichgewicht zwischen Leistung und Gegenleistung in nicht unbedeutendem Maße<br />
stört.<br />
N.2 Welche Bedingungen dürfen wir ändern?<br />
Die Berechtigung zur Bedingungsänderung nach N.1 gilt nur für Regelungen, die folgende<br />
Bereiche betreffen:<br />
- den Umfang des <strong>Versicherung</strong>sschutzes,<br />
- die Deckungsausschlüsse,<br />
- Ihre oder unsere Pflichten,<br />
- unsere Berechtigung zur Beitragserhöhung bzw. zur Änderung des<br />
Schadenfreiheitsrabatt-Systems einschließlich Anhang 1.<br />
Darüber hinaus dürfen die geänderten Regelungen Sie als einzelne Bestimmung und im<br />
Zusammenwirken mit anderen Bestimmungen des Vertrags nicht schlechter stellen als die bei<br />
Vertragsabschluss vorhandene Regelung.<br />
N.3 Kündigungsrecht<br />
Im Falle einer Bedingungsänderung nach N.1 und N.2 haben Sie ein Kündigungsrecht nach<br />
G.2.10.<br />
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