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KRAVAG-LOGISTIC Kfz-Versicherung Verbraucherinformation ...

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<strong>Verbraucherinformation</strong> <strong>KRAVAG</strong>-<strong>LOGISTIC</strong><br />

<strong>Versicherung</strong>s-AG<br />

Stand Juli 2012 Seite 54<br />

M - entfällt -<br />

N Bedingungsänderung<br />

N.1 In welchen Fällen sind wir berechtigt, Bedingungen zu ändern?<br />

Wir sind berechtigt, einzelne Regelungen dieses Vertrags zu ergänzen oder zu ersetzen, wenn sie<br />

durch<br />

- Änderung von Gesetzen, auf denen die Bestimmungen dieses Vertrags beruhen,<br />

- unmittelbar diesen Vertrag betreffende rechtskräftige höchstrichterliche Rechtsprechung,<br />

- einen bestandskräftigen Bescheid der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht bzw.<br />

der Kartellbehörde, durch den unsere Praxis beanstandet wird,<br />

unwirksam geworden sind und hierdurch eine Vertragslücke entstanden ist, die nicht im Rückgriff<br />

auf eine gesetzliche Bestimmung ausgefüllt werden kann und die das bei Vertragsabschluss<br />

vorhandene Gleichgewicht zwischen Leistung und Gegenleistung in nicht unbedeutendem Maße<br />

stört.<br />

N.2 Welche Bedingungen dürfen wir ändern?<br />

Die Berechtigung zur Bedingungsänderung nach N.1 gilt nur für Regelungen, die folgende<br />

Bereiche betreffen:<br />

- den Umfang des <strong>Versicherung</strong>sschutzes,<br />

- die Deckungsausschlüsse,<br />

- Ihre oder unsere Pflichten,<br />

- unsere Berechtigung zur Beitragserhöhung bzw. zur Änderung des<br />

Schadenfreiheitsrabatt-Systems einschließlich Anhang 1.<br />

Darüber hinaus dürfen die geänderten Regelungen Sie als einzelne Bestimmung und im<br />

Zusammenwirken mit anderen Bestimmungen des Vertrags nicht schlechter stellen als die bei<br />

Vertragsabschluss vorhandene Regelung.<br />

N.3 Kündigungsrecht<br />

Im Falle einer Bedingungsänderung nach N.1 und N.2 haben Sie ein Kündigungsrecht nach<br />

G.2.10.<br />

KKL0712 Seite 57 von 75

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