KRAVAG-LOGISTIC Kfz-Versicherung Verbraucherinformation ...
KRAVAG-LOGISTIC Kfz-Versicherung Verbraucherinformation ...
KRAVAG-LOGISTIC Kfz-Versicherung Verbraucherinformation ...
Erfolgreiche ePaper selbst erstellen
Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.
<strong>Verbraucherinformation</strong> <strong>KRAVAG</strong>-<strong>LOGISTIC</strong><br />
<strong>Versicherung</strong>s-AG<br />
Stand Juli 2012 Seite 21<br />
1. Bei Panne und Unfall:<br />
Ersatzteilversand<br />
a. Ist der Schadenort mindestens 50 km Luftlinie von Ihrem ständigen Wohn- bzw.<br />
Firmensitz in Deutschland entfernt und können Ersatzteile zur Wiederherstellung der<br />
Fahrbereitschaft des Fahrzeugs an einem ausländischen Schadenort oder in dessen<br />
Nähe nicht beschafft werden, sorgen wir dafür, dass Sie diese auf schnellstmöglichem<br />
Wege erhalten, und übernehmen alle entstehenden Versandkosten.<br />
Fahrzeugtransport<br />
b. Ist der Schadenort mindestens 50 km Luftlinie von Ihrem ständigen Wohn- bzw.<br />
Firmensitz in Deutschland entfernt, sorgen wir für den Transport des Fahrzeugs zu einer<br />
Werkstatt und übernehmen die hierdurch entstehenden Kosten bis zur Höhe der<br />
Rücktransportkosten an Ihren Wohn- bzw. Firmensitz, wenn<br />
- das Fahrzeug an einem ausländischen Schadenort oder in dessen Nähe nicht<br />
innerhalb von drei Werktagen - bei Lkw bis 3,5 t zulässige Gesamtmasse innerhalb<br />
von 5 Werktagen - fahrbereit gemacht werden kann und<br />
- die voraussichtlichen Reparaturkosten nicht höher sind als der Kaufpreis für ein<br />
gleichwertiges gebrauchtes Fahrzeug.<br />
Mietwagen<br />
c. Ist der Schadenort mindestens 50 km Luftlinie von Ihrem ständigen Wohn- bzw.<br />
Firmensitz in Deutschland entfernt, helfen wir Ihnen ein Fahrzeug anzumieten. Wir<br />
erstatten anstelle der Leistung Weiter- und Rückfahrt nach A.3.6.1 oder Übernachtung<br />
nach A.3.6.2 die Kosten des Mietwagens (einschließlich der Kosten für Winterbereifung,<br />
Notdienstgebühren und Zustellkosten), jedoch höchstens 500 EUR - bei Lkw bis 3,5 t<br />
zulässige Gesamtmasse höchstens 700 EUR - für die gesamte Mietdauer, sowie für<br />
nachgewiesene Taxifahrten bis 50 EUR. Sobald das Fahrzeug Ihnen wieder fahrbereit zur<br />
Verfügung steht, besteht kein Anspruch mehr auf Mietwagenkosten. Eine für die<br />
Aushändigung des Mietwagens geforderte Kaution wird nicht übernommen.<br />
Fahrzeugverzollung und -verschrottung<br />
d. Muss das Fahrzeug nach einem Unfall im Ausland verzollt werden, helfen wir bei der<br />
Verzollung und übernehmen die hierbei anfallenden Verfahrensgebühren mit Ausnahme<br />
des Zollbetrags und sonstiger Steuern. Lassen Sie Ihr Fahrzeug verschrotten, um die<br />
Verzollung zu vermeiden, übernehmen wir die Verschrottungskosten.<br />
Fahrzeugunterstellung<br />
e. Muss das Fahrzeug nach einer Panne oder einem Unfall bis zur Verzollung oder<br />
Verschrottung untergestellt werden, sind wir Ihnen hierbei behilflich und übernehmen die<br />
hierdurch entstehenden Kosten, jedoch höchstens für zwei Wochen.<br />
2. Bei Fahrzeugdiebstahl:<br />
Fahrzeugunterstellung<br />
a. Wird das gestohlene Fahrzeug nach dem Diebstahl im Ausland wieder aufgefunden und<br />
muss es bis zur Durchführung des Rücktransports oder der Verzollung bzw.<br />
Verschrottung untergestellt werden, übernehmen wir die hierdurch entstehenden Kosten,<br />
jedoch höchstens für zwei Wochen.<br />
Mietwagen<br />
b. Ist der Schadenort mindestens 50 km Luftlinie von Ihrem ständigen Wohn- bzw.<br />
Firmensitz in Deutschland entfernt, helfen wir Ihnen ein Fahrzeug anzumieten. Wir<br />
erstatten anstelle der Leistung Weiter- und Rückfahrt nach A.3.6.1 oder Übernachtung<br />
nach A.3.6.2 die Kosten des Mietwagens (einschließlich der Kosten für Winterbereifung,<br />
Notdienstgebühren und Zustellkosten), jedoch höchstens 500 EUR - bei Lkw bis 3,5 t<br />
zulässige Gesamtmasse höchstens 700 EUR - für die gesamte Mietdauer, sowie für<br />
nachgewiesene Taxifahrten bis 50 EUR. Sobald das Fahrzeug Ihnen wieder fahrbereit zur<br />
Verfügung steht, besteht kein Anspruch mehr auf Mietwagenkosten. Eine für die<br />
Aushändigung des Mietwagens geforderte Kaution wird nicht übernommen.<br />
Fahrzeugverzollung und -verschrottung<br />
c. Muss das Fahrzeug nach dem Diebstahl im Ausland verzollt werden, helfen wir bei der<br />
Verzollung und übernehmen die hierbei anfallenden Verfahrensgebühren mit Ausnahme<br />
des Zollbetrags und sonstiger Steuern. Lassen Sie Ihr Fahrzeug verschrotten, um die<br />
Verzollung zu vermeiden, übernehmen wir die Verschrottungskosten.<br />
KKL0712 Seite 24 von 75