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KRAVAG-LOGISTIC Kfz-Versicherung Verbraucherinformation ...

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<strong>Verbraucherinformation</strong> <strong>KRAVAG</strong>-<strong>LOGISTIC</strong><br />

<strong>Versicherung</strong>s-AG<br />

Stand Juli 2012 Seite 21<br />

1. Bei Panne und Unfall:<br />

Ersatzteilversand<br />

a. Ist der Schadenort mindestens 50 km Luftlinie von Ihrem ständigen Wohn- bzw.<br />

Firmensitz in Deutschland entfernt und können Ersatzteile zur Wiederherstellung der<br />

Fahrbereitschaft des Fahrzeugs an einem ausländischen Schadenort oder in dessen<br />

Nähe nicht beschafft werden, sorgen wir dafür, dass Sie diese auf schnellstmöglichem<br />

Wege erhalten, und übernehmen alle entstehenden Versandkosten.<br />

Fahrzeugtransport<br />

b. Ist der Schadenort mindestens 50 km Luftlinie von Ihrem ständigen Wohn- bzw.<br />

Firmensitz in Deutschland entfernt, sorgen wir für den Transport des Fahrzeugs zu einer<br />

Werkstatt und übernehmen die hierdurch entstehenden Kosten bis zur Höhe der<br />

Rücktransportkosten an Ihren Wohn- bzw. Firmensitz, wenn<br />

- das Fahrzeug an einem ausländischen Schadenort oder in dessen Nähe nicht<br />

innerhalb von drei Werktagen - bei Lkw bis 3,5 t zulässige Gesamtmasse innerhalb<br />

von 5 Werktagen - fahrbereit gemacht werden kann und<br />

- die voraussichtlichen Reparaturkosten nicht höher sind als der Kaufpreis für ein<br />

gleichwertiges gebrauchtes Fahrzeug.<br />

Mietwagen<br />

c. Ist der Schadenort mindestens 50 km Luftlinie von Ihrem ständigen Wohn- bzw.<br />

Firmensitz in Deutschland entfernt, helfen wir Ihnen ein Fahrzeug anzumieten. Wir<br />

erstatten anstelle der Leistung Weiter- und Rückfahrt nach A.3.6.1 oder Übernachtung<br />

nach A.3.6.2 die Kosten des Mietwagens (einschließlich der Kosten für Winterbereifung,<br />

Notdienstgebühren und Zustellkosten), jedoch höchstens 500 EUR - bei Lkw bis 3,5 t<br />

zulässige Gesamtmasse höchstens 700 EUR - für die gesamte Mietdauer, sowie für<br />

nachgewiesene Taxifahrten bis 50 EUR. Sobald das Fahrzeug Ihnen wieder fahrbereit zur<br />

Verfügung steht, besteht kein Anspruch mehr auf Mietwagenkosten. Eine für die<br />

Aushändigung des Mietwagens geforderte Kaution wird nicht übernommen.<br />

Fahrzeugverzollung und -verschrottung<br />

d. Muss das Fahrzeug nach einem Unfall im Ausland verzollt werden, helfen wir bei der<br />

Verzollung und übernehmen die hierbei anfallenden Verfahrensgebühren mit Ausnahme<br />

des Zollbetrags und sonstiger Steuern. Lassen Sie Ihr Fahrzeug verschrotten, um die<br />

Verzollung zu vermeiden, übernehmen wir die Verschrottungskosten.<br />

Fahrzeugunterstellung<br />

e. Muss das Fahrzeug nach einer Panne oder einem Unfall bis zur Verzollung oder<br />

Verschrottung untergestellt werden, sind wir Ihnen hierbei behilflich und übernehmen die<br />

hierdurch entstehenden Kosten, jedoch höchstens für zwei Wochen.<br />

2. Bei Fahrzeugdiebstahl:<br />

Fahrzeugunterstellung<br />

a. Wird das gestohlene Fahrzeug nach dem Diebstahl im Ausland wieder aufgefunden und<br />

muss es bis zur Durchführung des Rücktransports oder der Verzollung bzw.<br />

Verschrottung untergestellt werden, übernehmen wir die hierdurch entstehenden Kosten,<br />

jedoch höchstens für zwei Wochen.<br />

Mietwagen<br />

b. Ist der Schadenort mindestens 50 km Luftlinie von Ihrem ständigen Wohn- bzw.<br />

Firmensitz in Deutschland entfernt, helfen wir Ihnen ein Fahrzeug anzumieten. Wir<br />

erstatten anstelle der Leistung Weiter- und Rückfahrt nach A.3.6.1 oder Übernachtung<br />

nach A.3.6.2 die Kosten des Mietwagens (einschließlich der Kosten für Winterbereifung,<br />

Notdienstgebühren und Zustellkosten), jedoch höchstens 500 EUR - bei Lkw bis 3,5 t<br />

zulässige Gesamtmasse höchstens 700 EUR - für die gesamte Mietdauer, sowie für<br />

nachgewiesene Taxifahrten bis 50 EUR. Sobald das Fahrzeug Ihnen wieder fahrbereit zur<br />

Verfügung steht, besteht kein Anspruch mehr auf Mietwagenkosten. Eine für die<br />

Aushändigung des Mietwagens geforderte Kaution wird nicht übernommen.<br />

Fahrzeugverzollung und -verschrottung<br />

c. Muss das Fahrzeug nach dem Diebstahl im Ausland verzollt werden, helfen wir bei der<br />

Verzollung und übernehmen die hierbei anfallenden Verfahrensgebühren mit Ausnahme<br />

des Zollbetrags und sonstiger Steuern. Lassen Sie Ihr Fahrzeug verschrotten, um die<br />

Verzollung zu vermeiden, übernehmen wir die Verschrottungskosten.<br />

KKL0712 Seite 24 von 75

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