09.12.2012 Aufrufe

Thüringen - Thüringer Landesamt für Statistik

Thüringen - Thüringer Landesamt für Statistik

Thüringen - Thüringer Landesamt für Statistik

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

III<br />

118<br />

III. Erwerbstätigkeit<br />

Strukturanpassungsmaßnahmen<br />

Mit Strukturanpassungsmaßnahmen (SAM) fördert die Bundesagentur <strong>für</strong> Arbeit vorübergehend<br />

die Beschäftigung arbeitsloser Arbeitnehmer. Die Strukturanpassungsmaßnahmen können<br />

sowohl der Verbesserung der Umwelt, der sozialen Dienste, der Jugendhilfe, des Breitensports<br />

oder der Kulturarbeit dienen als auch der Denkmalpflege (Vorbereitung und Durchführung), der<br />

Städtebauerneuerung, dem Städtebau (Denkmalschutz), der Verbesserung des Wohnumfeldes<br />

oder der Verbesserung der wirtschaftlichen und touristischen Infrastruktur. Des Weiteren können<br />

den Arbeitgebern <strong>für</strong> die Beschäftigung älterer Arbeitnehmer (ab 55 Jahre) Lohnkostenzuschüsse<br />

gewährt werden.<br />

Mit den Strukturanpassungsmaßnahmen Ost <strong>für</strong> Wirtschaftsunternehmen (SAM-OfW) fördert<br />

die Bundesagentur <strong>für</strong> Arbeit in den neuen Bundesländern und Berlin durch Zahlung von<br />

Lohnkostenzuschüssen vorübergehend die Beschäftigung arbeitsloser Arbeitnehmer in Wirtschaftsunternehmen.<br />

Teilnehmer in beruflicher Weiterbildung<br />

Der statistische Nachweis der Teilnehmer an Maßnahmen zur beruflichen Weiterbildung erstreckt<br />

sich nur auf die nach dem Sozialgesetzbuch III geförderte Teilnahme an beruflichen<br />

Weiterbildungsmaßnahmen. Die Förderung durch die Bundesagentur <strong>für</strong> Arbeit besteht dabei in<br />

der Übernahme der Weiterbildungskosten und der Zahlung von Unterhaltsgeld.<br />

Arbeitslose und von Arbeitslosigkeit bedrohte Arbeit Suchende können bei Tätigkeiten und bei<br />

Teilnahme an Maßnahmen, die zur Verbesserung ihrer Eingliederungsaussichten beitragen<br />

sowie in Maßnahmen der Eignungsfeststellung bzw. Trainingsmaßnahmen (§ 48 SGB III)<br />

gefördert werden. Seit dem 1.1.2004 gelten Teilnehmer an Eignungsfeststellungs- und Trainingsmaßnahmen<br />

nicht mehr als arbeitslos.<br />

TLS, Statistisches Jahrbuch, Ausgabe 2007

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!