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Thüringen - Thüringer Landesamt für Statistik

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VI<br />

186<br />

VI. Produzierendes Gewerbe<br />

tete Stunden von unbezahlt mithelfenden Familienangehörigen, Arbeitsstunden von Montageund<br />

Reparaturarbeiten von Beauftragten anderer Betriebe bzw. Unternehmen und in einem anderen<br />

Unternehmen geleistete Stunden der eigenen Mitarbeiter.<br />

Zu den geleisteten Arbeitsstunden im Baugewerbe gehören alle auf Baustellen und Bauhöfen im<br />

Inland tatsächlich geleisteten Stunden. Geleistete Mehr-, Über-, Nacht-, Sonntags- und Feiertagsstunden<br />

werden ebenfalls erfasst. Grundsätzlich nicht einbezogen werden die <strong>für</strong> Bürotätigkeiten<br />

geleisteten Arbeitsstunden, Berufsschul-, Urlaubs- und Krankenstunden sowie witterungsbedingte<br />

Ausfallstunden.<br />

In der Energie- und Wasserversorgung werden die tatsächlich geleisteten Arbeitsstunden aller<br />

Lohn- und Gehaltsempfänger einschließlich die der Leiharbeitnehmer erfasst. Einzubeziehen<br />

sind auch geleistete Über-, Nacht-, Sonntags- und Feiertagsstunden. Nicht einzubeziehen sind<br />

Arbeitsstunden <strong>für</strong> Montage- und Reparaturarbeiten von Beauftragten anderer Betriebe.<br />

Bruttolohn- und Bruttogehaltsumme<br />

Als Bruttolohn- und Bruttogehaltsumme gilt die Summe der Bruttobezüge (Bar- und Sachbezüge)<br />

der Arbeiter, Angestellten und Auszubildenden, einschließlich Lohn- und Gehaltszuschläge<br />

(auch Gratifikationen, Erfindergelder sowie Provisionen, Tantiemen usw.), jedoch ohne<br />

- Arbeitgeberanteile zur Sozialversicherung,<br />

- Aufwendungen <strong>für</strong> die betriebliche Alters-, Invaliditäts- und Hinterbliebenenversorgung,<br />

- allgemeine soziale Aufwendungen und Vergütungen, die als Spesenersatz anzusehen sind,<br />

- gezahltes Vorruhestandsgeld,<br />

- geleistete Zuschüsse der Bundesagentur <strong>für</strong> Arbeit (z.B. Kurzarbeitergeld),<br />

- Leistungen nach dem Altersteilzeitgesetz.<br />

Im Baugewerbe gehören außerdem die Beiträge zu den Sozialkassen des Baugewerbes, die<br />

Winterbau-Umlage und das Winterausfallgeld ab der 101. witterungsbedingten Ausfallstunde<br />

nicht zur Bruttolohn- und Bruttogehaltsumme. Entgelte <strong>für</strong> Poliere, Schachtmeister und Meister<br />

zählen zur Bruttolohnsumme. Den Gehältern sind auch die Bezüge von Gesellschaftern, Vorstandsmitgliedern<br />

und anderen leitenden Kräften zuzurechnen, soweit sie steuerlich als Einkünfte<br />

aus nichtselbständiger Arbeit anzusehen sind.<br />

Umsatz<br />

Der Umsatz im Bergbau und Verarbeitenden Gewerbe umfasst den Gesamtumsatz aus Eigenerzeugung<br />

einschließlich Umsatz aus Verkauf von Energie, Nebenerzeugnissen und verkaufsfähigen<br />

Produktionsrückständen sowie den Umsatz aus sonstigen Betriebsteilen, so z.B. baugewerblichen<br />

Umsatz und Umsatz aus Handelsware, aus Vermietungen und Verpachtungen<br />

von betrieblichen Anlagen und Einrichtungen, aus Lizenzverträgen u.Ä. Als Umsatz gilt die<br />

Summe der Rechnungsendbeträge (ohne Umsatzsteuer) einschließlich etwa darin enthaltener<br />

Verbrauchsteuern sowie der Kosten <strong>für</strong> Fracht, Transportversicherung und Spesen, auch wenn<br />

diese gesondert in Rechnung gestellt werden. Der Inlandsumsatz ist der Umsatz mit Empfängern<br />

im Bundesgebiet sowie mit den im Bundesgebiet stationierten ausländischen Streitkräften.<br />

Der Auslandsumsatz umfasst die direkten Lieferungen und Leistungen an Empfänger, die im<br />

Ausland ansässig sind, sowie Lieferungen an Exporteure, die die bestellten Waren ohne Be- und<br />

Verarbeitung in das Ausland ausführen. Auslandsumsätze sind von der Umsatz-(Mehrwert-)steuer<br />

befreit.<br />

TLS, Statistisches Jahrbuch, Ausgabe 2007

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