09.12.2012 Aufrufe

Thüringen - Thüringer Landesamt für Statistik

Thüringen - Thüringer Landesamt für Statistik

Thüringen - Thüringer Landesamt für Statistik

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

Unfälle mit wassergefährdenden Stoffen<br />

Die <strong>Statistik</strong> erfasst sowohl Unfälle beim Umgang mit wassergefährdenden Stoffen als auch<br />

Unfälle bei der Beförderung wassergefährdender Stoffe. Sie werden durch die nach Landesrecht<br />

zuständigen Dienststellen erhoben. In <strong>Thüringen</strong> ist die untere Wasserbehörde auskunftspflichtig.<br />

Wassergefährdende Stoffe sind überwiegend feste und flüssige Stoffe (einschließlich Zubereitungen),<br />

die geeignet sind, nachhaltig die physikalische, chemische und biologische Beschaffenheit<br />

des Wassers nachteilig zu verändern. Sie werden in folgende Wassergefährdungsklassen<br />

(WGK) eingestuft:<br />

WGK 1: schwach wassergefährdend<br />

WGK 2: wassergefährdend<br />

WGK 3: stark wassergefährdend<br />

Lebens- und Futtermittel sowie Jauche, Gülle und Silagesickersaft können Wassergefährdungen<br />

verursachen, werden aber grundsätzlich nicht eingestuft. Ihre Erfassung erfolgt unter „WGK<br />

unbekannt“.<br />

Umgang bezeichnet das Lagern, Abfüllen, Umschlagen, Herstellen, Behandeln, Verwenden sowie<br />

das innerbetriebliche Befördern wassergefährdender Stoffe.<br />

Beförderung bezeichnet den Vorgang der Ortsveränderung einschließlich zeitweiliger Aufenthalte<br />

(Zwischenlagerung).<br />

Als Unfall gilt das bestimmungswidrige Austreten einer in Hinblick auf den Schutz der Gewässer<br />

nicht unerheblichen Menge wassergefährdender Stoffe.<br />

Investitionen <strong>für</strong> den Umweltschutz<br />

Die jährliche Investitionserhebung bezieht sich auf Unternehmen und Betriebe des Produzierenden<br />

Gewerbes (ab 1996 ohne Baugewerbe) mit im Allgemeinen 20 und mehr Beschäftigten.<br />

Dabei handelt es sich um Sachanlagen, die dem Produktionsprozess vor- oder nachgeschaltet<br />

werden (additive Investitionen) und dem Umweltschutz dienen.<br />

Verwendung ozonschichtschädigender und klimawirksamer Stoffe<br />

Als ozonschichtschädigend gelten die in Anlage I der EG-VO Nr. 3093/94 des Rates vom 15. Dezember<br />

1994 genannten Stoffe FCKW, Halone, Tetrachlorkohlenstoffe, 1,1,1-Trichlorethan, H-<br />

FBKW und H-FCKW sowie Methylbromid (geregelte Stoffe). Sie sind zugleich klimawirksame<br />

Treibhausgase. Als klimawirksame Stoffe werden darüber hinaus im Rahmen dieser Erhebung<br />

die Fluorderivate der aliphatischen Kohlenwasserstoffe (FKW, H-FKW) mit bis zu sieben<br />

Kohlenstoffatomen angesehen. Sie werden insbesondere als Kühlmittel, als Treib- oder<br />

Löschmittel eingesetzt.<br />

Neben den Angaben in metrischen Tonnen werden die verwendeten Schadstoffmengen sowohl<br />

nach ihrem Ozonabbaupotential als auch nach ihrem Treibhauspotential berechnet. Als Maßeinheiten<br />

gelten hierbei die ODP-gewichtete Tonne (entspricht dem Ozonabbaupotential durch<br />

eine Tonne des ozonschichtschädigenden Stoffes R11) und die GWP-gewichtete Tonne (entspricht<br />

der Treibhauswirkung von einer Tonne CO ). 2<br />

Ab Berichtsjahr 2005 wird nur noch die Verwendung bestimmter klimkawirksamer Stoffe erfasst.<br />

TLS, Statistisches Jahrbuch, Ausgabe 2007<br />

XX. Umwelt<br />

Abfallentsorgung<br />

Die Abfallentsorgung umfasst die Einsammlung sowie die Beseitigung oder Verwertung von<br />

Abfällen. Befragt werden die Unternehmen und Betriebe, die von den Stadt- und Landkreisen<br />

543<br />

XX

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!