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Thüringen - Thüringer Landesamt für Statistik

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TLS, Statistisches Jahrbuch, Ausgabe 2007<br />

V. Land- und Forstwirtschaft<br />

Personen des öffentlichen Rechts (Gebietskörperschaften, Kirchen, kirchliche Einrichtungen,<br />

sonstige Anstalten, Körperschaften und Stiftungen des öffentlichen Rechts).<br />

Natürliche Personen<br />

Natürliche Personen sind<br />

- Einzelunternehmen (Einzelpersonen, Ehepaare, Geschwister),<br />

- Personengesellschaften/-gemeinschaften [Erbengemeinschaften, Gesellschaften des bürgerlichen<br />

Rechts (GbR), Offene Handelsgesellschaften (OHG), Kommanditgesellschaften<br />

(KG), nicht eingetragene Vereine].<br />

Einzelunternehmen gliedern sich in die sozialökonomischen Betriebstypen Haupterwerbsbetriebe<br />

und Nebenerwerbsbetriebe.<br />

Haupterwerbsbetriebe<br />

- Betriebe mit 1,5 Arbeitskräfte-Einheiten je Betrieb und mehr oder<br />

- Betriebe mit 0,75 bis unter 1,5 Arbeitskräfte-Einheiten je Betrieb und einem Anteil des<br />

betrieblichen Einkommens am Gesamteinkommen des Betriebes von 50 Prozent und mehr.<br />

Nebenerwerbsbetriebe<br />

Alle Betriebe, die den oben angeführten Kriterien nicht entsprechen.<br />

Selbst bewirtschaftete Gesamtfläche<br />

Dazu zählen die landwirtschaftlich genutzte Fläche, die Waldfläche und sonstige Flächen (u.a.<br />

nicht mehr genutzte landwirtschaftliche Fläche, Öd- und Unland, unkultivierte Moorflächen,<br />

Gewässer, Gebäude- und Hofflächen).<br />

Landwirtschaftlich genutzte Fläche (LF)<br />

Dazu gehören Ackerland, Dauergrünland, Gartenland, Obstanlagen, Rebland, Baumschulen,<br />

Korbweidenanlagen, Pappelanlagen und Weihnachtsbaumkulturen außerhalb des Waldes, jedoch<br />

nicht die nicht mehr landwirtschaftlich genutzten Flächen.<br />

Ackerland<br />

Dazu zählen die Flächen der als Hauptfrucht angebauten landwirtschaftlichen Feldfrüchte, des<br />

Gemüses, der Erdbeeren und sonstiger Gartengewächse, auch unter Glas, sowie die Flächen der<br />

Sonderkulturen. Des Weiteren zählen zum Ackerland alle zur Aktivierung von Zahlungsansprüchen<br />

(Betriebsprämien) stillgelegten bzw. freiwillig aus der landwirtschaftlichen Erzeugung<br />

genommenen Flächen sowie Wildäcker und Brache.<br />

Obstanlagen<br />

Dazu zählen ertragfähige und noch nicht ertragfähige Anlagen von Obstbäumen und Obststräuchern<br />

ohne Unterkultur oder als Hauptnutzung mit Unterkultur.<br />

Dauergrünland<br />

Dazu gehören Dauerwiesen, Mähweiden, Dauerweiden, Streuwiesen und Hutungen, die zur<br />

Futter- oder Streugewinnung oder zum Abweiden bestimmt sind, sowie Grünlandflächen, die<br />

nach der Agrar-Reform vorübergehend aus der landwirtschaftlichen Erzeugung genommen<br />

werden. Nicht zum Dauergrünland zählen Ackerwiesen und Ackerweiden (Grasanbau auf dem<br />

Ackerland).<br />

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