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Thüringen - Thüringer Landesamt für Statistik

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TLS, Statistisches Jahrbuch, Ausgabe 2007<br />

VI. Produzierendes Gewerbe<br />

VI. Produzierendes Gewerbe<br />

Das Produzierende Gewerbe umfasst zum einen den Bergbau und die Gewinnung von Steinen und<br />

Erden sowie das Verarbeitende Gewerbe (nachstehend kurz als Bergbau und Verarbeitendes<br />

Gewerbe bezeichnet) und zum anderen das Baugewerbe und die Energie- und Wasserversorgung.<br />

In den Nachweis des Produzierenden Gewerbes werden auch Unternehmen und Betriebe einbezogen,<br />

deren Inhaber oder Leiter in die Handwerksrolle eingetragen sind (Handwerksbetriebe).<br />

Die Zuordnung der Unternehmen und Betriebe zu den Wirtschaftszweigen erfolgt anhand der<br />

„Klassifikation der Wirtschaftszweige, Ausgabe 2003“ (WZ 2003; bis 2002: WZ 93) nach ihrer<br />

Haupttätigkeit unter Anwendung des Schwerpunktprinzips der Produktion.<br />

Die Entwicklungsangaben sind in der Regel nicht preis-, saison- und kalenderbereinigt.<br />

Bergbau und Verarbeitendes Gewerbe<br />

Der Berichtskreis umfasst die Betriebe des Bergbaus und Verarbeitenden Gewerbes von Unternehmen<br />

des Produzierenden Gewerbes mit im Allgemeinen 20 und mehr Beschäftigten sowie<br />

Betriebe des Bergbaus und Verarbeitenden Gewerbes mit im Allgemeinen 20 und mehr Beschäftigten<br />

von Unternehmen der übrigen Wirtschaftsbereiche einschließlich Handwerk.<br />

Abweichungen von der allgemeinen „Abschneidegrenze“ bestehen in den Wirtschaftszweigen<br />

Gewinnung und Verarbeitung von Steinen und Erden und Ernährungsgewerbe. Hier werden in<br />

ausgewählten Bereichen zusätzlich Betriebe von Unternehmen mit 10 bis 19 Beschäftigten einbezogen.<br />

Im Wirtschaftszweig Säge-, Hobel- und Holzimprägnierwerke gilt <strong>für</strong> Sägewerke die<br />

Erfassungsgrenze „Jahreseinschnitt – einschließlich Lohnschnitt – von mindestens 5000 m3 Rohholz in Festmaß“. Grundsätzlich nicht einbezogen werden im Rahmen dieser <strong>Statistik</strong> die<br />

öffentlichen Versorgungsbetriebe.<br />

Nach dem Gesetz zur Organisationsreform in der gesetzlichen Rentenversicherung gilt ab 1.1.2005<br />

ein einheitlicher Arbeitnehmerbegriff. Die Unterscheidung zwischen Arbeiterrentenversicherung<br />

und Angestelltenversicherung wird aufgegeben. Deshalb kann ab Berichtsjahr 2005 keine<br />

Unterscheidung der Beschäftigten in Arbeiter und Angestellte und der Bruttolohn- und -gehaltsumme<br />

in Bruttolöhne und Bruttogehälter mehr vorgenommen werden.<br />

Die wirtschaftssystematische Ergebnisdarstellung erfolgt im Allgemeinen nach Betrieben, d.h.<br />

die Einheit wird vollständig in dem Wirtschaftszweig nachgewiesen, in dem der Schwerpunkt<br />

der wirtschaftlichen Tätigkeit liegt. Für einige Merkmale ist eine Darstellung nach fachlichen<br />

Betriebsteilen möglich, wobei die einzelnen Betriebsteile entsprechend ihrer Produktion den<br />

Wirtschaftszweigen zugeordnet werden.<br />

Die jährliche Investitionserhebung im Bergbau und Verarbeitenden Gewerbe bezieht sich auf<br />

Unternehmen (einschließlich ihrer Betriebe) mit 20 und mehr Beschäftigten. Dargestellt sind<br />

die Betriebsergebnisse.<br />

Baugewerbe<br />

Für das Baugewerbe ist seit 1995 keine Untergliederung nach Bauhaupt- und Ausbaugewerbe<br />

vorgesehen. Die Bezeichnungen werden jedoch weiterhin verwendet. Das Bauhauptgewerbe<br />

umfasst die WZ-Gruppen „Vorbereitende Baustellenarbeiten“ (45.1) sowie „Hoch- und Tiefbau“<br />

(45.2). Dem Ausbaugewerbe werden die Gruppen „Bauinstallation“ (45.3), „Sonstiges<br />

Ausbaugewerbe“ (45.4) und „Vermietung von Baumaschinen und -geräten mit Bedienungspersonal“<br />

(45.5) zugeordnet.<br />

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