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Thüringen - Thüringer Landesamt für Statistik

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TLS, Statistisches Jahrbuch, Ausgabe 2007<br />

XV. Öffentliche Sozialleistungen<br />

Die öffentlichen Sozialleistungen umfassen eine Vielzahl von Leistungen, von der gesetzlichen<br />

Sozialversicherung und der Arbeitslosenversicherung über Kindergeld und Wohngeld bis zur<br />

Jugendhilfe und Sozialhilfe, aber auch die Versorgung von schwerbehinderten Menschen und<br />

Pflegebedürftigen.<br />

Mit dem „Vierten Gesetz <strong>für</strong> moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt“ vom 24. Dezember<br />

2003 sowie dem „Gesetz zur Einordnung des Sozialhilferechts in das Sozialgesetzbuch“<br />

traten ab 1. Januar 2005 umfangreiche Änderungen in der Sozialhilfestatistik ein.<br />

Im Zuge der so genannten „Hartz IV Gesetzgebung“ wurde die bisherige Arbeitslosenhilfe und<br />

die Sozialhilfe <strong>für</strong> grundsätzlich erwerbsfähige Hilfebedürftige und deren Familienangehörige<br />

im SGB II zusammengefasst. Dieser Personenkreis erhält ab 1. Januar 2005 Grundsicherung <strong>für</strong><br />

Arbeitsuchende in Form von Arbeitslosengeld II (ALG II) und Sozialgeld. Das hat einen erheblich<br />

verminderten Kreis an Empfängern von Hilfe zum Lebensunterhalt zur Folge, da ab dem<br />

1. Januar 2005 z.B. nur noch Erwerbsunfähige auf Zeit, Vorruheständler mit niedriger Rente,<br />

längerfristig Erkrankte und hilfebedürftige Kinder mit selbst nicht hilfebedürftigen Eltern einen<br />

Anspruch auf diese Hilfe haben.<br />

Weiterhin wurde bis zum 31. Dezember 2004 die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung<br />

nach einem eigenen, ab 1. Januar 2003 eingeführten Sozialleistungsgesetz gewährt, dem<br />

„Gesetz über eine bedarfsorientierte Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung<br />

(GSiG)“. Die Hilfe zum Lebensunterhalt und die anderen bis zum 31. Dezember 2004 unter dem<br />

Oberbergriff „Hilfe in besonderen Lebenslagen“ geleisteten Hilfen wurden nach dem Bundessozialhilfegesetz<br />

gewährt. Ab 1. Januar 2005 wurden beide Gesetze in das SGB XII übergeleitet.<br />

Die Sozialhilfe wird in den folgenden sieben Kapiteln des SGB XII definiert:<br />

- Hilfe zum Lebensunterhalt (3. Kapitel)<br />

- Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (4. Kapitel)<br />

- Hilfen zur Gesundheit (5. Kapitel)<br />

- Eingliederungshilfe <strong>für</strong> behinderte Menschen (6. Kapitel)<br />

- Hilfe zur Pflege (7. Kapitel)<br />

- Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten (8. Kapitel)<br />

- Hilfe in anderen Lebenslagen (9. Kapitel).<br />

Durch Artikel 25 des „Vierten Gesetzes <strong>für</strong> moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt“ vom<br />

24. Dezember 2003 wurde auch das Wohngeldgesetz grundlegend geändert. Weitere Änderungen<br />

und Ergänzungen folgten u.a. mit dem „Zweiten Gesetz zur Änderung wohnungsrechtlicher<br />

Vorschriften“ vom 15. Dezember 2004 und durch das „Gesetz zur Vereinfachung der Verwaltungsverfahren<br />

im Sozialrecht (Verwaltungsvereinfachungsgesetz)“ vom 21. März 2005. Diese Änderungen<br />

traten im Wesentlichen zum 1. Januar 2005 in Kraft und haben einen erheblich verminderten<br />

Kreis an Wohngeldberechtigten zur Folge, da die Wohngeldberechtigung der so genannten<br />

Transferleistungsempfänger entfällt. Dadurch sind ab 2005 u.a. Empfänger von<br />

- Leistungen nach dem SGB II (insbesondere Arbeitslosengeld II und Sozialgeld)<br />

- Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem SGB XII<br />

- Leistungen der Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem SGB XII<br />

- Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz<br />

grundsätzlich von Wohngeldleistungen ausgeschlossen. Sie erhalten die Kosten der Unterkunft<br />

im Rahmen der o.g. Transferleistungen.<br />

Einige <strong>Statistik</strong>en erfolgen in mehrjährlichem Abstand, so die Pflegestatistik und die <strong>Statistik</strong> der<br />

schwerbehinderten Menschen (zweijährlich, letzte Veröffentlichung im Jahrbuch, Ausgabe<br />

2006; nächste Veröffentlichung in Ausgabe 2008). Die <strong>Statistik</strong> über Einrichtungen der Jugendhilfe<br />

und die dort tätigen Personen beinhaltet sowohl die Tageseinrichtungen <strong>für</strong> Kinder als auch<br />

die Einrichtungen der Jugendhilfe ohne Tageseinrichtungen <strong>für</strong> Kinder. Bis 31. Dezember 2002<br />

395<br />

XV

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