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Thüringen - Thüringer Landesamt für Statistik

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I<br />

38<br />

I. Bevölkerung und Privathaushalte<br />

Soziale Stellung des Haupteinkommensbeziehers *<br />

Die soziale Stellung des Haupteinkommensbeziehers richtet sich nach dem Bereich, aus dem der<br />

überwiegende Teil der Einkünfte fließt. Für die Zuordnung eines Haushalts zu einer sozialen<br />

Stellung gilt bei der EVS, dass die genannten Personen stets den größten Anteil zum Haushaltsnettoeinkommen<br />

beitragen. Der Haupteinkommensbezieher kann sein: Landwirt, Gewerbetreibender/freiberuflich<br />

Tätiger, Beamter, Angestellter, Arbeiter, Arbeitsloser, Nichterwerbstätiger.<br />

Arbeitnehmer *<br />

Als Arbeitnehmer gelten Beamte, Angestellte und Arbeiter.<br />

Beamte *<br />

Alle Beamten des Bundes (auch Berufs- und Zeitsoldaten, Beamte des Bundesgrenzschutzes), der<br />

Länder, Gemeinden und Körperschaften des öffentlichen Rechts einschließlich Beamtenanwärter<br />

und Beamte im Vorbereitungsdienst, auch Richter, Geistliche und Beamte der Römisch-<br />

Katholischen und Evangelischen Kirche sowie Wehrdienstleistende.<br />

Angestellte *<br />

Angestellte sind alle nichtbeamteten Gehaltsempfänger. Leitende Angestellte sind ebenfalls<br />

Angestellte, sofern sie nicht Miteigentümer sind. Zu den Angestellten rechnen auch kaufmännisch<br />

und technisch Auszubildende sowie Zivildienstleistende.<br />

Arbeiter *<br />

Als Arbeiter gelten alle Lohnempfänger. Es ist unerheblich, ob es sich um Facharbeiter,<br />

angelernte Arbeiter oder Hilfsarbeiter handelt. Zu den Arbeitern rechnen auch Heimarbeiter,<br />

Haushaltsgehilfen und gewerblich Auszubildende.<br />

Arbeitslose *<br />

Arbeitslose sind Arbeit Suchende, die vorübergehend nicht in einem Beschäftigungsverhältnis<br />

stehen oder nur eine kurzzeitige Beschäftigung ausüben.<br />

Nichterwerbstätige *<br />

Nichterwerbstätige sind alle Bezieher von Pensionen aus öffentlichen Kassen und/oder Renten<br />

aus öffentlichen Sozialeinrichtungen, Sozialhilfeempfänger, ferner Studenten, sofern sie einen<br />

eigenen Haushalt führen.<br />

Haushaltsbruttoeinkommen *<br />

Zum Haushaltsbruttoeinkommen zählen alle Einnahmen der Haushalte aus (selbständiger und<br />

unselbständiger) Erwerbstätigkeit, aus Vermögen (darunter auch die so genannte unterstellte<br />

Miete), aus öffentlichen und nichtöffentlichen Transferzahlungen sowie aus Untervermietung.<br />

Dabei werden die Einkommen aller zum jeweiligen Haushalt rechnenden Personen<br />

zusammengefasst. Erhoben werden die Einkommensangaben durch Aufzeichnungen der Befragten<br />

in Haushaltsbüchern.<br />

TLS, Statistisches Jahrbuch, Ausgabe 2007

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