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Thüringen - Thüringer Landesamt für Statistik

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Berufliches Gymnasium<br />

Das berufliche Gymnasium führt im Anschluss an den Realschulabschluss in einem dreijährigen<br />

Bildungsgang zur allgemeinen Hochschulreife. Nach erfolgreichem Besuch der Klassenstufe 10<br />

des allgemein bildenden Gymnasiums kann ein Schüler in die Klassenstufe 12 des beruflichen<br />

Gymnasiums eintreten. Am beruflichen Gymnasium können doppelt qualifizierende Bildungsgänge<br />

eingerichtet werden, die neben dem Erwerb der allgemeinen Hochschulreife zu einer<br />

beruflichen Qualifikation führen.<br />

Fachschule<br />

Die Fachschule vermittelt aufbauend auf dem Realschulabschluss und einer abgeschlossenen<br />

einschlägigen Berufsausbildung eine vertiefte berufliche Weiterbildung sowie allgemein bildende<br />

Kenntnisse. Es kann zusätzlich die Fachhochschulreife erworben werden.<br />

Berufsbildende Einrichtung <strong>für</strong> Behinderte<br />

Jugendliche mit sonderpädagogischem Förderbedarf, die in den genannten berufsbildenden<br />

Schulen nicht oder nicht ausreichend gefördert werden können, besuchen die berufsbildenden<br />

Einrichtungen <strong>für</strong> Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf.<br />

Ausbildungsbereiche<br />

Die Ausbildungsbereiche in der Berufsbildungsstatistik decken sich nicht voll mit der Gliederung<br />

der Systematik der Wirtschaftszweige, da sich nach dem Berufsbildungsgesetz die Zuständigkeit<br />

<strong>für</strong> die Berufsausbildung vielfach nach der Art der Ausbildungsberufe und nicht nach der<br />

Zuständigkeit des Ausbildungsbetriebes zu einem Wirtschaftsbereich richtet.<br />

Auszubildende<br />

Auszubildende sind Personen, die aufgrund eines Ausbildungsvertrages nach dem Berufsbildungsgesetz<br />

eine betriebliche Ausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf durchlaufen.<br />

Nicht dazu zählen Praktikanten, Volontäre und Umschüler sowie Personen, deren Ausbildung<br />

ausschließlich an berufsbildenden Schulen erfolgt.<br />

TLS, Statistisches Jahrbuch, Ausgabe 2007<br />

XIII. Bildung und Kultur<br />

Ausbildungsverträge<br />

Die neu abgeschlossenen Ausbildungsverträge umfassen alle während des Berichtsjahres neu in<br />

das Verzeichnis der Berufsausbildungsverhältnisse einer zuständigen Stelle eingetragenen<br />

Berufsausbildungsverträge. Die Berufsbildungsstatistik erfasst davon nur die neu abgeschlossenen<br />

Ausbildungsverträge, die am Stichtag 31. Dezember noch bestanden. Ausbildungsverträge,<br />

die <strong>für</strong> das Berichtsjahr neu abgeschlossen, aber bis 31. Dezember wieder gelöst wurden, werden<br />

grundsätzlich als vorzeitig gelöste Ausbildungsverträge erfasst.<br />

Die vorzeitig gelösten Ausbildungsverträge umfassen alle Ausbildungsverhältnisse, die im<br />

Berichtsjahr vor Ablauf der im Ausbildungsvertrag genannten Ausbildungszeit gelöst werden.<br />

Abschlussprüfungen<br />

Am Ende der Berufsausbildung sind nach dem Berufsbildungsgesetz in den anerkannten<br />

Ausbildungsberufen Abschlussprüfungen durchzuführen. Mit erfasst werden die „externen“<br />

Prüfungsteilnehmer.<br />

333<br />

XIII

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