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Thüringen - Thüringer Landesamt für Statistik

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Betriebliche Steuern und sonstige öffentliche Abgaben<br />

Hierzu zählen Steuern, die vom Staat oder den Institutionen der Europäischen Union ohne<br />

Gegenleistung im Zusammenhang mit der Produktion und Einfuhr von Waren und Dienstleistungen,<br />

der Beschäftigung von Arbeitnehmern, dem Eigentum an bzw. der Nutzung von Grund und<br />

Boden, Gebäuden oder sonstigen in der Produktion verwendeten Vermögensgegenständen erhoben<br />

werden. Hierzu gehören insbesondere Gewerbesteuer, Kraftfahrzeugsteuer, Grundsteuer und<br />

auf selbst erstellte Waren erhobene Verbrauchsteuern und -abgaben. Zu den sonstigen öffentlichen<br />

Abgaben zählen öffentliche Gebühren und Beiträge, die <strong>für</strong> bestimmte Leistungen des<br />

Staates bezahlt werden.<br />

Subventionen<br />

Subventionen sind finanzielle Zuwendungen, die Bund, Länder und Gemeinden oder Einrichtungen<br />

der Europäischen Union ohne Gegenleistung an das Unternehmen oder die Einrichtung <strong>für</strong><br />

Forschungs- und Entwicklungsvorhaben oder <strong>für</strong> die laufende Geschäftstätigkeit gewähren.<br />

Hierzu zählen z.B. Zinszuschüsse (gleichgültig, <strong>für</strong> welche Zwecke sie gewährt werden, auch<br />

dann, wenn sie an den Kreditgeber direkt gezahlt werden), Frachthilfen und Lohnkostenzuschüsse.<br />

Beherbergung im Reiseverkehr<br />

Die Beherbergung im Reiseverkehr umfasst die Unterbringung von Personen, die sich nicht<br />

länger als ein Jahr ohne Unterbrechung an einem anderen Ort als ihrem gewöhnlichen Wohnsitz<br />

aufhalten. Der vorübergehende Ortswechsel kann durch Urlaub und Freizeit, aber auch durch die<br />

Wahrnehmung privater und geschäftlicher Kontakte, den Besuch von Tagungen und Fortbildungsveranstaltungen,<br />

Maßnahmen zur Wiederherstellung der Gesundheit oder sonstige Gründe<br />

veranlasst sein.<br />

Beherbergungsstätten<br />

Betriebe, die nach Einrichtung und Zweckbestimmung dazu dienen, mehr als acht Gäste (im<br />

Reiseverkehr) gleichzeitig zu beherbergen. Hierzu zählen auch Unterkunftsstätten, die die<br />

Gästebeherbergung nicht gewerblich und/oder nur als Nebenzweck betreiben.<br />

Beherbergungsbetriebe<br />

Dazu zählen Beherbergungsstätten und Campingplätze.<br />

Hotellerie<br />

Die Hotellerie umfasst Hotels, Hotels garnis, Gasthöfe und Pensionen.<br />

Durchschnittliche Auslastung von Betten und sonstigen Schlafgelegenheiten<br />

Die durchschnittliche Auslastung ist ein rechnerischer Wert, der die prozentuale Inanspruchnahme<br />

der Übernachtungsmöglichkeiten (Bettentage) im Berichtszeitraum ausdrückt. Die Anzahl<br />

der Bettentage ergibt sich aus der Multiplikation des Bettenbestandes mit der Anzahl der Kalendertage<br />

im Berichtszeitraum; bei der Ermittlung der angebotenen Bettentage werden die angebotenen<br />

Betten und die Anzahl der betrieblichen Öffnungstage des Berichtszeitraumes zugrunde<br />

gelegt.<br />

Herkunftsländer<br />

Für die Erfassung ist grundsätzlich der ständige Wohnsitz oder gewöhnliche Aufenthaltsort der<br />

Gäste maßgebend, nicht dagegen deren Staatsangehörigkeit (Nationalität).<br />

TLS, Statistisches Jahrbuch, Ausgabe 2007<br />

VIII. Handel, Gastgewerbe, Dienstleistungen, Tourismus<br />

249<br />

VIII

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