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Thüringen - Thüringer Landesamt für Statistik

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V<br />

160<br />

V. Land- und Forstwirtschaft<br />

Wald, Waldfläche (in Abgrenzung der Bodennutzungshaupterhebung)<br />

Dazu zählen Holzbodenflächen und forstliche Pflanzgärten, jedoch ohne Weihnachtsbaumkulturen<br />

außerhalb des Waldes. Zur Holzbodenfläche gehören auch Wege unter 5 Meter Breite,<br />

Blößen, gering bestockte und unbestockte Flächen.<br />

Waldfläche (Begriffsbestimmung innerhalb der Flächenerhebung)<br />

Unbebaute Flächen, die mit Bäumen und Sträuchern bewachsen sind.<br />

Familienarbeitskräfte<br />

Familienarbeitskräfte sind die Betriebsinhaber und ihre auf dem Hof lebenden Familienangehörigen<br />

von 15 Jahren und älter in Betrieben der Rechtsform Einzelunternehmen, die Arbeitsleistungen<br />

<strong>für</strong> den landwirtschaftlichen Betrieb (ohne Haushalt) erbracht haben. Bei den Familienarbeitskräften<br />

handelt es sich nur um Familienangehörige, die im Berichtszeitraum ununterbrochen<br />

oder zeitweise auf dem Betrieb (Haushalt des Betriebsinhabers) lebten oder ihre Verpflegung<br />

überwiegend vom Betrieb erhielten.<br />

Ständige familienfremde Arbeitskräfte<br />

Ständige familienfremde Arbeitskräfte sind Personen von 15 Jahren und älter, die in einem<br />

unbefristeten oder auf mindestens drei Monate abgeschlossenen Arbeitsverhältnis (auch Ausbildungsverhältnis)<br />

zum Betrieb standen, einschließlich im Einzelunternehmen ständig beschäftigte<br />

Verwandte des Betriebsinhabers oder seines Ehegatten, die im Berichtszeitraum nicht auf<br />

dem Hof lebten. Beschäftigte in Betrieben der Rechtsform juristische Personen und in Personengesellschaften<br />

(einschließlich Personengemeinschaften) sind im Sinne dieser Erhebung familienfremde<br />

Arbeitskräfte.<br />

Nicht ständige familienfremde Arbeitskräfte<br />

Nicht ständige familienfremde Arbeitskräfte sind Personen, die weniger als drei Monate <strong>für</strong><br />

Rechnung des Betriebsinhabers, auch wenn nur gelegentlich, mit betrieblichen Arbeiten beschäftigt<br />

sind, z.B. zur Überwindung von zeitweilig auftretenden Arbeitsspitzen. Nicht hierzu zählen<br />

Arbeitskräfte, die im Rahmen der Nachbarschaftshilfe oder im Auftrag von Lohnunternehmen im<br />

Betrieb tätig sind.<br />

Arbeitskrafteinheit<br />

Eine Arbeitskrafteinheit (AK-Einheit) ist die Maßeinheit <strong>für</strong> die Arbeitsleistung einer im<br />

Berichtszeitraum mit betrieblichen Arbeiten vollbeschäftigten Person.<br />

Vollbeschäftigte Arbeitskräfte<br />

Vollbeschäftigte Arbeitskräfte sind Arbeitskräfte, die im Zwölfmonatszeitraum – Mai des<br />

Vorjahres bis April des Berichtsjahres – durchschnittlich je Woche 42 oder mehr Stunden<br />

(Familienarbeitskräfte) bzw. 40 oder mehr Stunden (ständige familienfremde Arbeitskräfte) im<br />

Betrieb beschäftigt waren.<br />

Großvieheinheit<br />

Die Großvieheinheit (GV) ist ein Umrechnungsschlüssel <strong>für</strong> die verschiedenen Nutzvieharten auf<br />

der Basis des Lebendgewichtes der einzelnen Tierarten. Eine GV entspricht dabei ca. 500 kg<br />

Lebendgewicht.<br />

TLS, Statistisches Jahrbuch, Ausgabe 2007

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