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Thüringen - Thüringer Landesamt für Statistik

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XVII<br />

492<br />

XVII. Löhne und Gehälter<br />

Angestellte<br />

Alle nicht beamteten Gehaltsempfänger, die überwiegend eine kaufmännische, büro- bzw.<br />

verwaltungsmäßige, höhere technische oder überwiegend leitende oder sonst gehobene Tätigkeit<br />

ausüben.<br />

Arbeiter<br />

Als Arbeiter gelten die in abhängiger Stellung beschäftigten Personen, die in der Arbeiterrentenversicherung<br />

beitragspflichtig sind. Dazu zählen auch solche Arbeiter, die nicht unmittelbar an<br />

der Produktion beteiligt sind, wie z.B. Betriebshandwerker, Fahrer, Pförtner.<br />

Bezahlte Arbeitszeit<br />

Die bezahlte Arbeitszeit setzt sich aus der geleisteten Arbeitszeit zuzüglich der bezahlten Ausfallzeit<br />

zusammen. Zur bezahlten Ausfallzeit zählen z.B. die bezahlten Arbeitspausen, der Arbeitsausfall<br />

an gesetzlichen Feiertagen und der bezahlte Erholungsurlaub.<br />

Bruttoverdienst<br />

Als Bruttoverdienst gilt der vereinbarte Verdienst einschließlich Zulagen und Zuschläge sowie<br />

Provisionen und Prämien, soweit sie den Beschäftigten <strong>für</strong> ihre Arbeitsleistung im Erhebungszeitraum<br />

gezahlt wurden und es sich nicht um einmalige Jahreszahlungen wie z.B. Jahresabschlussprämien<br />

und Gewinnanteile handelt.<br />

TLS, Statistisches Jahrbuch, Ausgabe 2007

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