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Thüringen - Thüringer Landesamt für Statistik

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Kindertagespflege<br />

Sie bezeichnet die Betreuung von Kindern bei einer geeigneten Tagespflegeperson (Tagesmutter<br />

oder auch Tagesvater) in deren Haushalt oder im Haushalt des Personensorgeberechtigten.<br />

Verfügbare Plätze<br />

Es sind die <strong>für</strong> eine normale Belegung zugelassenen Plätze bzw. Betten. In der Regel sind sie mit<br />

den genehmigten Plätzen gleichzusetzen. Die Angaben lassen keine Aussage über die Belegung<br />

der Plätze zu.<br />

Tätige Personen<br />

Das sind Personen, die in Voll-, Teilzeit oder nebenberuflich beschäftigt sind. Ehrenamtlich<br />

Tätige sind in dieser <strong>Statistik</strong> nicht enthalten. Das Gleiche gilt <strong>für</strong> Personen, die in Jugendbehörden<br />

und Geschäftsstellen in anderen Bereichen als denen der Jugendhilfe tätig sind.<br />

Leistungsempfänger<br />

Leistungsempfänger nach SGB III sind Personen, die Arbeitslosengeld, Arbeitslosenhilfe (bis<br />

Dezember 2004) oder Eingliederungsgeld (bis Dezember 2004) erhalten. Leistungsempfänger<br />

nach SGB II sind Personen, die Arbeitslosengeld II (ab Januar 2005) und Sozialgeld (ab<br />

Januar 2005) erhalten.<br />

Arbeitslosengeld<br />

Das Arbeitslosengeld ist als Leistung der Arbeitslosenversicherung eine Entgeltersatzleistung.<br />

Sie soll demjenigen, der eine Arbeit verloren hat und keine neue Arbeitsstelle finden kann,<br />

teilweise den Entgeltausfall ersetzen.<br />

Arbeitslosenhilfe<br />

Die Arbeitslosenhilfe war (bis Dezember 2004) – anders als das Arbeitslosengeld – keine auf<br />

Beiträgen beruhende Sozialversicherungsleistung. Sie wurde ohne Beitragszahlung aus Steuermitteln<br />

denjenigen arbeitslosen Arbeitnehmern gewährt, die keinen Anspruch auf das<br />

versicherungsmäßige Arbeitslosengeld hatten oder deren Anspruch auf die Leistung bereits<br />

erschöpft war. Voraussetzung war, dass der Leistungsempfänger bedürftig war.<br />

Eingliederungshilfe, -geld<br />

Die Eingliederungshilfe war (bis Dezember 2004) eine auf sechs Monate befristete Sozialleistung<br />

<strong>für</strong> die erste Eingliederungsphase von Spätaussiedlern und deren Ehegatten und Abkömmlinge<br />

mit einheitlichem pauschalierten Bemessungsentgelt.<br />

Bedarfsgemeinschaft<br />

Eine Bedarfsgemeinschaft bezeichnet Personen, die im selben Haushalt leben und gemeinsam<br />

wirtschaften. Eine Bedarfsgemeinschaft hat mindestens einen erwerbsfähigen Hilfebedürftigen.<br />

Der Begriff der Bedarfsgemeinschaft ist enger gefasst als derjenige der Haushaltsgemeinschaft,<br />

zu der alle Personen gehören, die auf Dauer mit einer Bedarfsgemeinschaft in einem Haushalt<br />

leben.<br />

Zweckgemeinschaften (wie z.B. Studentenwohngemeinschaften) fallen nicht unter die Definition<br />

der Bedarfsgemeinschaft.<br />

Arbeitslosengeld II<br />

Arbeitslosengeld II bezeichnet die Geldleistungen <strong>für</strong> erwerbsfähige Hilfebedürftige im Rahmen<br />

der Grundsicherung. Die Geldleistungen dienen der Sicherung des eigenen Lebensunterhalts.<br />

Sozialgeld<br />

Es handelt sich um die Geldleistung zur Sicherung des Lebensunterhalts <strong>für</strong> nicht erwerbsfähige<br />

hilfebedürftige Angehörige und Partner, die mit dem Arbeitslosengeld II-Bezieher in einer<br />

Bedarfsgemeinschaft leben und keinen Anspruch auf Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung<br />

haben (§ 28 SGB II).<br />

TLS, Statistisches Jahrbuch, Ausgabe 2007<br />

XV. Öffentliche Sozialleistungen<br />

399<br />

XV

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