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Thüringen - Thüringer Landesamt für Statistik

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XV<br />

398<br />

XV. Öffentliche Sozialleistungen<br />

Institutionelle Beratung<br />

Hier werden alle von Beratungsdiensten und -einrichtungen der Jugendhilfe abgeschlossenen<br />

Fälle von Erziehungs-, Familien-, Jugend- und Suchtberatung erfasst.<br />

Betreuung einzelner junger Menschen<br />

Sie umfasst die ambulante Einzelbetreuung junger Menschen, unabhängig davon, ob die Hilfe am<br />

Jahresende andauert. In die Erhebung werden einbezogen:<br />

- junge Menschen, <strong>für</strong> die ein Erziehungsbeistand oder ein Betreuungshelfer tätig ist bzw.<br />

eingesetzt wird<br />

- junge Menschen, die sich kraft richterlicher Weisung oder auf Veranlassung des Jugendamtes<br />

an sozialer Gruppenarbeit beteiligen.<br />

Sozialpädagogische Familienhilfe<br />

Sie schließt alle Familien mit jungen Menschen ein, deren Betreuung sich über mindestens drei<br />

Monate erstreckte und bei denen mehrere Kontakte stattgefunden haben. Die jährliche statistische<br />

Erfassung erfolgt unabhängig davon, ob die Hilfe am Jahresende andauert.<br />

Hilfe zur Erziehung außerhalb des Elternhauses<br />

Diese Form der Jugendhilfe erstreckt sich auf junge Menschen, die im Rahmen der folgenden, sich<br />

gegenseitig ausschließenden Hilfearten betreut werden:<br />

- Erziehung in einer Tagesgruppe<br />

- Vollzeitpflege in einer anderen Familie<br />

- Heimerziehung, sonstige betreute Wohnform<br />

- intensive sozialpädagogische Einzelbetreuung.<br />

Adoptionspflege<br />

Probezeit vor der Annahme des Kindes. Die Annahme soll in der Regel erst ausgesprochen<br />

werden, wenn der Annehmende das Kind eine angemessene Zeit in Pflege hat.<br />

Vorläufige Schutzmaßnahmen<br />

Sie werden in Form von Inobhutnahme oder Herausnahme durchgeführt.<br />

Inobhutnahme<br />

Das ist die vorläufige Unterbringung eines Kindes oder Jugendlichen bei<br />

- einer geeigneten Person oder<br />

- in einer Einrichtung oder<br />

- in einer sonstigen betreuten Wohnform.<br />

Sie wird ausgelöst, wenn<br />

- ein Kind oder Jugendlicher selbst das Jugendamt oder eine andere Stelle außerhalb seiner<br />

Familie um Hilfe (Obhut) bittet oder<br />

- eine dringende Gefahr <strong>für</strong> das Wohl des Kindes oder Jugendlichen eintritt.<br />

Herausnahme<br />

Das ist die Entfernung eines Kindes oder Jugendlichen aus einer Pflegestelle oder aus einer<br />

Einrichtung, wo sich das Kind oder der Jugendliche mit Zustimmung des Personensorgeberechtigten<br />

aufhält, wenn eine Gefährdung des körperlichen, geistigen oder seelischen Wohls<br />

des Kindes oder Jugendlichen eintritt.<br />

Tageseinrichtungen <strong>für</strong> Kinder<br />

Es sind Einrichtungen, in denen Kinder ganztägig oder <strong>für</strong> einen Teil des Tages aufgenommen<br />

sowie pflegerisch und erzieherisch betreut werden, die über haupt- oder nebenberufliches<br />

Personal verfügen und <strong>für</strong> die eine Betriebserlaubnis nach § 45 SGB VIII oder eine vergleichbare<br />

Genehmigung vorliegt.<br />

TLS, Statistisches Jahrbuch, Ausgabe 2007

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