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Thüringen - Thüringer Landesamt für Statistik

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XV<br />

396<br />

XV. Öffentliche Sozialleistungen<br />

waren beide Teile vierjährliche Erhebungen. Mit Stichtag 15. März 2006 wurde die <strong>Statistik</strong> der<br />

Tageseinrichtungen <strong>für</strong> Kinder grundlegend geändert und wird jährlich erhoben. Außerdem wird,<br />

beginnend mit Stichtag 15. März 2006, jährlich eine <strong>Statistik</strong> über öffentlich geförderte Kindertagespflege<br />

durchgeführt.<br />

Bei Berechnungskennziffern, die auf die Bevölkerung bezogen wurden, liegt, wenn nicht anders<br />

vermerkt, die mittlere Bevölkerung des jeweiligen Jahres zugrunde.<br />

Ambulante Pflegeeinrichtungen<br />

Hierbei handelt es sich um Pflegedienste, die<br />

- selbständig wirtschaften,<br />

- unter ständiger Verantwortung einer ausgebildeten Pflegefachkraft Pflegebedürftige in ihrer<br />

Wohnung pflegen und hauswirtschaftlich versorgen und<br />

- durch einen Versorgungsvertrag nach § 72 SGB XI zur ambulanten Pflege zugelassen sind<br />

oder Bestandsschutz nach § 73 Abs. 3 und 4 SGB XI genießen und danach als zugelassen<br />

gelten.<br />

Stationäre Pflegeeinrichtungen<br />

Das sind voll- und teilstationäre Pflegeheime,<br />

- die selbständig wirtschaften,<br />

- in denen Pflegebedürftige unter ständiger Verantwortung einer ausgebildeten Pflegefachkraft<br />

gepflegt werden und ganztägig (vollstationär) und/oder nur tagsüber oder nur<br />

nachts (teilstationär) untergebracht und verpflegt werden können und<br />

- die durch einen Versorgungsvertrag nach § 72 SGB XI zur voll-, teilstationären Pflege und/<br />

oder Kurzzeitpflege zugelassen sind oder Bestandsschutz nach § 73 Abs. 3 und 4 SGB XI<br />

genießen und danach als zugelassen gelten.<br />

Pflegebedürftige<br />

Laut Pflegeversicherungsgesetz gelten solche Personen als pflegebedürftig, die wegen einer<br />

körperlichen, geistigen oder seelischen Krankheit oder Behinderung voraussichtlich <strong>für</strong> mindestens<br />

sechs Monate der Hilfe bedürfen. Die Einstufung in die Pflegestufen I bis III erfolgt durch<br />

den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung.<br />

Behinderung<br />

Eine Behinderung ist die Auswirkung einer nicht nur vorübergehenden Funktionsbeeinträchtigung,<br />

die auf einem regelwidrigen körperlichen, geistigen oder seelischen Zustand beruht. Sie ist als<br />

Grad der Behinderung – nach Zehnergraden abgestuft – von 20 bis 100 festzustellen.<br />

Art der Behinderung<br />

Sie bezeichnet die funktionelle und anatomische Veränderung an Gliedmaßen bzw. Organen.<br />

Schwerbehinderte Menschen<br />

Als schwerbehindert gelten Personen, denen von den Versorgungsämtern ein Grad der Behinderung<br />

von 50 oder mehr zuerkannt worden ist.<br />

Wohngeld<br />

Es wird als Zuschuss des Landes zu den Aufwendungen <strong>für</strong> den Wohnraum gewährt und dient der<br />

wirtschaftlichen Sicherung angemessenen und familiengerechten Wohnens.<br />

Wohngeld wurde bis 2004 in zwei Formen gewährt. Allgemeines Wohngeld erhalten Anspruchsberechtigte<br />

auf Antrag von den Wohngeldstellen in Form von Miet- oder Lastenzuschuss.<br />

Empfängern von Leistungen der Sozialhilfe und entsprechender Leistungen wurde bis 2004 ohne<br />

Antrag grundsätzlich besonderer Mietzuschuss gewährt. Diese Form des Wohngeldes entfällt ab<br />

2005.<br />

Allgemeines Wohngeld ist ein von Bund und Land getragener Zuschuss zu den Wohnkosten. Er<br />

TLS, Statistisches Jahrbuch, Ausgabe 2007

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