3/2012 - Psychotherapeutenjournal
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setzentwurf nicht vorgesehen. Eine Behandlungsvereinbarung<br />
können vor allem<br />
Patienten nutzen, die aufgrund der<br />
Schwere und/oder Chronizität ihrer Erkrankung<br />
damit rechnen (müssen), wiederholt<br />
stationär behandelt zu werden.<br />
Sie gibt ihnen die Möglichkeit, im Vorfeld<br />
zu bestimmen, welche Behandlungsmaßnahmen<br />
ergriffen werden sollen, wenn<br />
Psych-Entgeltgesetz in Kraft getreten<br />
Am 1. August <strong>2012</strong> ist das Gesetz zur Einführung<br />
eines pauschalierenden Entgeltsystems<br />
für psychiatrische und psychosomatische<br />
Einrichtungen (PsychEntgeltgesetz)<br />
in Kraft getreten. Ab 1. Januar 2013<br />
wird das neue Entgeltsystem mit einer<br />
vierjährigen budgetneutralen Einführungsphase<br />
und einer fünfjährigen Konvergenzphase<br />
schrittweise eingeführt werden.<br />
Grundsätzlich enthält das Gesetz die Möglichkeit,<br />
die Versorgung stärker sektorenübergreifend<br />
und an Behandlungsleitlinien<br />
<strong>Psychotherapeutenjournal</strong> 3/<strong>2012</strong><br />
die Patienten diese Entscheidung nicht<br />
mehr selbst treffen bzw. ihren Willen nicht<br />
mehr artikulieren können. Der Bundesrat<br />
fordert in seiner Stellungnahme vom 6.<br />
Juni <strong>2012</strong> (BRDrs. 312/12) eine Regelung<br />
im Patientenrechtegesetz, wonach entsprechenden<br />
Patienten der Abschluss einer<br />
solchen Vereinbarung angeboten werden<br />
muss.<br />
orientiert weiterzuentwickeln. Durch die<br />
einzuführenden Qualitätssicherungsmaßnahmen<br />
wird es auch zu mehr Transparenz<br />
kommen, wie in psychiatrischen und<br />
psychosomatischen Krankenhäusern behandelt<br />
wird.<br />
Wichtige Änderungsvorschläge der BPtK<br />
finden sich im Gesetz wieder. Der Gesetzgeber<br />
hat in § 137 SGB V klargestellt, dass<br />
die zu entwickelnden Empfehlungen zur<br />
Strukturqualität der Krankenhäuser durch<br />
den Gemeinsamen Bundesausschuss das<br />
Mitteilungen der Bundespsychotherapeutenkammer<br />
Professor Dr. Schweitzer-Rothers neues stellvertretendes Mitglied im<br />
Wissenschaftlichen Beirat Psychotherapie<br />
Der Vorstand der BPtK hat Prof. Dr. Jochen<br />
SchweitzerRothers zum 1. April <strong>2012</strong> als<br />
stellvertretendes Mitglied des Wissenschaftlichen<br />
Beirats Psychotherapie berufen.<br />
Er tritt damit die Nachfolge des lang<br />
jährigen stellvertretenden Mitglieds Prof.<br />
Dr. Jochen Eckert an. Prof. Schweitzer<br />
Rothers hat seit 2002 eine außerplanmäßige<br />
Professur für Medizinische Psychologie<br />
und Psychotherapie an der medizini<br />
Patientenratgeber Kostenerstattung<br />
Der Ratgeber „Kostenerstattung“ wurde neu aufgelegt<br />
und kann wieder in gedruckter Form bei der<br />
BPtKGeschäftsstelle angefordert werden. Auf der<br />
Homepage der BPtK steht der Ratgeber zusätzlich als<br />
PDF zur Verfügung (www.bptk.de). In Deutschland<br />
warten psychisch kranke Menschen durchschnittlich<br />
mehr als drei Monate auf ein erstes Gespräch bei einem<br />
niedergelassenen Psychotherapeuten. Das ist<br />
viel zu lange. Patienten können jedoch bei ihrer gesetzlichen<br />
Krankenkasse beantragen, die Kosten einer<br />
ambulanten Psychotherapie nach § 13 Absatz 3<br />
SGB V erstattet zu bekommen. Was sich hinter diesem<br />
Paragraphen verbirgt, welche Rechte die Patienten<br />
gegenüber den Krankenkassen haben und wie<br />
sie diese geltend machen können, erklärt der Ratgeber<br />
„Kostenerstattung“.<br />
Die erste Lesung des Gesetzentwurfes im<br />
Deutschen Bundestag ist für den 27. September<br />
<strong>2012</strong> geplant. In Kraft treten soll<br />
das Patientenrechtegesetz zum 1. Januar<br />
2013.<br />
Aktuelle Informationen finden Sie auf unserer<br />
Homepage unter: www.bptk.de.<br />
gesamte Fachpersonal umfassen sollen,<br />
das an der Behandlung beteiligt ist. Dies<br />
betrifft nicht nur den Personalbedarf für<br />
Ärzte und Pflegepersonal, sondern insbesondere<br />
auch für Psychotherapeuten. Ein<br />
wichtiger Schritt, denn die Berufsgruppe<br />
der Psychotherapeuten ist in der PsychiatriePersonalverordnung<br />
bisher nicht berücksichtigt<br />
gewesen.<br />
Aktuelle Informationen finden Sie auf unserer<br />
Homepage unter: www.bptk.de<br />
schen Fakultät der Universität Heidelberg<br />
inne und leitet seit 2005 die Sektion medizinische<br />
Organisationspsychologie im Zentrum<br />
Psychosoziale Medizin des Universitätsklinikums<br />
Heidelberg. Prof. Schweitzer<br />
Rothers ist Psychologischer Psychotherapeut<br />
mit Schwerpunkt tiefenpsychologisch<br />
fundierte Psychotherapie sowie Kinder<br />
und Jugendlichenpsychotherapeut mit<br />
Schwerpunkt Verhaltenstherapie. Darüber<br />
hinaus verfügt Prof. SchweitzerRothers<br />
über eine langjährige Expertise in der klinischen<br />
Praxis, Lehre und Forschung in systemischer<br />
Therapie und amtiert seit 2007<br />
als erster Vorsitzender der Deutschen Gesellschaft<br />
für Systemische Therapie, Beratung<br />
und Familientherapie (DGSF).<br />
Geschäftsstelle<br />
Klosterstraße 64<br />
10179 Berlin<br />
Tel. 030 2787850<br />
Fax 030 27878544<br />
info@bptk.de<br />
www.bptk.de<br />
245<br />
Bundespsychotherapeutenkammer