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3/2012 - Psychotherapeutenjournal

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setzentwurf nicht vorgesehen. Eine Behandlungsvereinbarung<br />

können vor allem<br />

Patienten nutzen, die aufgrund der<br />

Schwere und/oder Chronizität ihrer Erkrankung<br />

damit rechnen (müssen), wiederholt<br />

stationär behandelt zu werden.<br />

Sie gibt ihnen die Möglichkeit, im Vorfeld<br />

zu bestimmen, welche Behandlungsmaßnahmen<br />

ergriffen werden sollen, wenn<br />

Psych-Entgeltgesetz in Kraft getreten<br />

Am 1. August <strong>2012</strong> ist das Gesetz zur Einführung<br />

eines pauschalierenden Entgeltsystems<br />

für psychiatrische und psychosomatische<br />

Einrichtungen (Psych­Entgeltgesetz)<br />

in Kraft getreten. Ab 1. Januar 2013<br />

wird das neue Entgeltsystem mit einer<br />

vierjährigen budgetneutralen Einführungsphase<br />

und einer fünfjährigen Konvergenzphase<br />

schrittweise eingeführt werden.<br />

Grundsätzlich enthält das Gesetz die Möglichkeit,<br />

die Versorgung stärker sektorenübergreifend<br />

und an Behandlungsleitlinien<br />

<strong>Psychotherapeutenjournal</strong> 3/<strong>2012</strong><br />

die Patienten diese Entscheidung nicht<br />

mehr selbst treffen bzw. ihren Willen nicht<br />

mehr artikulieren können. Der Bundesrat<br />

fordert in seiner Stellungnahme vom 6.<br />

Juni <strong>2012</strong> (BR­Drs. 312/12) eine Regelung<br />

im Patientenrechtegesetz, wonach entsprechenden<br />

Patienten der Abschluss einer<br />

solchen Vereinbarung angeboten werden<br />

muss.<br />

orientiert weiterzuentwickeln. Durch die<br />

einzuführenden Qualitätssicherungsmaßnahmen<br />

wird es auch zu mehr Transparenz<br />

kommen, wie in psychiatrischen und<br />

psychosomatischen Krankenhäusern behandelt<br />

wird.<br />

Wichtige Änderungsvorschläge der BPtK<br />

finden sich im Gesetz wieder. Der Gesetzgeber<br />

hat in § 137 SGB V klargestellt, dass<br />

die zu entwickelnden Empfehlungen zur<br />

Strukturqualität der Krankenhäuser durch<br />

den Gemeinsamen Bundesausschuss das<br />

Mitteilungen der Bundespsychotherapeutenkammer<br />

Professor Dr. Schweitzer-Rothers neues stellvertretendes Mitglied im<br />

Wissenschaftlichen Beirat Psychotherapie<br />

Der Vorstand der BPtK hat Prof. Dr. Jochen<br />

Schweitzer­Rothers zum 1. April <strong>2012</strong> als<br />

stellvertretendes Mitglied des Wissenschaftlichen<br />

Beirats Psychotherapie berufen.<br />

Er tritt damit die Nachfolge des lang­<br />

jährigen stellvertretenden Mitglieds Prof.<br />

Dr. Jochen Eckert an. Prof. Schweitzer­<br />

Rothers hat seit 2002 eine außerplanmäßige<br />

Professur für Medizinische Psychologie<br />

und Psychotherapie an der medizini­<br />

Patientenratgeber Kostenerstattung<br />

Der Ratgeber „Kostenerstattung“ wurde neu aufgelegt<br />

und kann wieder in gedruckter Form bei der<br />

BPtK­Geschäftsstelle angefordert werden. Auf der<br />

Homepage der BPtK steht der Ratgeber zusätzlich als<br />

PDF zur Verfügung (www.bptk.de). In Deutschland<br />

warten psychisch kranke Menschen durchschnittlich<br />

mehr als drei Monate auf ein erstes Gespräch bei einem<br />

niedergelassenen Psychotherapeuten. Das ist<br />

viel zu lange. Patienten können jedoch bei ihrer gesetzlichen<br />

Krankenkasse beantragen, die Kosten einer<br />

ambulanten Psychotherapie nach § 13 Absatz 3<br />

SGB V erstattet zu bekommen. Was sich hinter diesem<br />

Paragraphen verbirgt, welche Rechte die Patienten<br />

gegenüber den Krankenkassen haben und wie<br />

sie diese geltend machen können, erklärt der Ratgeber<br />

„Kostenerstattung“.<br />

Die erste Lesung des Gesetzentwurfes im<br />

Deutschen Bundestag ist für den 27. September<br />

<strong>2012</strong> geplant. In Kraft treten soll<br />

das Patientenrechtegesetz zum 1. Januar<br />

2013.<br />

Aktuelle Informationen finden Sie auf unserer<br />

Homepage unter: www.bptk.de.<br />

gesamte Fachpersonal umfassen sollen,<br />

das an der Behandlung beteiligt ist. Dies<br />

betrifft nicht nur den Personalbedarf für<br />

Ärzte und Pflegepersonal, sondern insbesondere<br />

auch für Psychotherapeuten. Ein<br />

wichtiger Schritt, denn die Berufsgruppe<br />

der Psychotherapeuten ist in der Psychiatrie­Personalverordnung<br />

bisher nicht berücksichtigt<br />

gewesen.<br />

Aktuelle Informationen finden Sie auf unserer<br />

Homepage unter: www.bptk.de<br />

schen Fakultät der Universität Heidelberg<br />

inne und leitet seit 2005 die Sektion medizinische<br />

Organisationspsychologie im Zentrum<br />

Psychosoziale Medizin des Universitätsklinikums<br />

Heidelberg. Prof. Schweitzer­<br />

Rothers ist Psychologischer Psychotherapeut<br />

mit Schwerpunkt tiefenpsychologisch<br />

fundierte Psychotherapie sowie Kinder­<br />

und Jugendlichenpsychotherapeut mit<br />

Schwerpunkt Verhaltenstherapie. Darüber<br />

hinaus verfügt Prof. Schweitzer­Rothers<br />

über eine langjährige Expertise in der klinischen<br />

Praxis, Lehre und Forschung in systemischer<br />

Therapie und amtiert seit 2007<br />

als erster Vorsitzender der Deutschen Gesellschaft<br />

für Systemische Therapie, Beratung<br />

und Familientherapie (DGSF).<br />

Geschäftsstelle<br />

Klosterstraße 64<br />

10179 Berlin<br />

Tel. 030 278785­0<br />

Fax 030 278785­44<br />

info@bptk.de<br />

www.bptk.de<br />

245<br />

Bundespsychotherapeutenkammer

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