11.12.2012 Aufrufe

3/2012 - Psychotherapeutenjournal

3/2012 - Psychotherapeutenjournal

3/2012 - Psychotherapeutenjournal

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

Hessen<br />

Mitteilungen der Psychotherapeutenkammer<br />

despsychotherapeutenkammer veröffentlicht<br />

worden. (http://www.bptk.de/aktuell<br />

/einzelseite/artikel/checkliste­f.html).<br />

Bornes machte auf die „Weisse Liste“<br />

(www.weisse­liste.de) der Bertelsmann­<br />

270<br />

Stiftung als positives Beispiel aufmerksam.<br />

In seinem Schlusswort betonte Dr. Michael<br />

Frank, Präsident der Landeszahnärztekam­<br />

mer Hessen, die Wichtigkeit der Heilberufetage<br />

für den erfolgreichen Diskurs der<br />

Heilberufe mit Bevölkerung und Politikern,<br />

wie auch dieser 5. Heilberufetag wieder<br />

gezeigt habe.<br />

Dr. Matthias Ochs<br />

(Wissenschaftlicher Referent)<br />

Weiterbildung in Systemischer Therapie und Personzentrierter Psychotherapie<br />

Wer sein psychotherapeutisches Repertoire<br />

um eingehende Kenntnisse in Systemischer<br />

Therapie (ST) oder in Personzentrierter<br />

Psychotherapie (GT) erweitern<br />

möchte, der kann seit einem Beschluss<br />

der Delegiertenversammlung der PTK Hessen<br />

vom Oktober 2010 einen sog. „ankündigungsfähigen<br />

Zusatztitel“ erwerben. Die<br />

Anforderungen an Stundenumfang und<br />

Ausgestaltung der Weiterbildung sind im<br />

Benehmen mit den einschlägigen Fachverbänden<br />

(GwG, DGSF, SG) im Einzelnen<br />

festgelegt worden. Damit soll zweierlei gewährleistet<br />

werden:<br />

dass eingehende und vertiefte Kenntnisse<br />

in Theorie und Praxis des weiteren<br />

Psychotherapieverfahrens angeeignet<br />

werden können und<br />

dass KollegInnen, die bereits mit ihrer<br />

Approbationsausbildung umfassende<br />

Kenntnisse und Befugnisse in der psychotherapeutischenKrankenbehandlung<br />

erworben haben, nicht noch einmal<br />

propädeutisches und Grundlagenwissen<br />

nachweisen müssen, sondern<br />

sich ganz auf die theoretischen Grundlagen<br />

und spezifischen Behandlungsansätze<br />

und Therapietechniken des neuen<br />

Verfahrens konzentrieren können.<br />

In absehbarer Zeit wird es Institute geben,<br />

die Weiterbildungsgänge in den beiden<br />

Verfahren anbieten können. Das erfolgreiche<br />

Absolvieren der durch die Kammer<br />

geregelten Weiterbildung berechtigt dazu,<br />

sich gegenüber Patienten, Krankenkassen<br />

und anderen Gesundheitsdienstanbietern<br />

– auf dem Praxisschild, auf der eigenen<br />

Homepage, in Verzeichnissen usw. – und<br />

auch gegenüber dem Arbeitgeber z. B. als<br />

„Personzentrierte Psychotherapeutin“ oder<br />

als „Systemische Psychotherapeutin“ zu<br />

bezeichnen. Im Angestelltenbereich könnte<br />

sich gerade der Nachweis einer zusätzlichen<br />

Weiterbildung statuserhöhend im<br />

Wettbewerb mit den häufig mehrfach weitergebildeten<br />

Medizinern auswirken und<br />

gegebenenfalls eine Höhergruppierung<br />

rechtfertigen.<br />

Für die Niedergelassenen könnte es bei<br />

einer Zulassung der Systemischen Therapie<br />

als Richtlinienverfahren durch den G­<br />

BA interessant werden: In diesem Fall<br />

müssten in einem nächsten Schritt durch<br />

den Bewertungsausschuss neue, zusätzliche<br />

Abrechnungsziffern für Systemische<br />

Einzel­, Paar­, und Familientherapie geschaffen<br />

werden. Dabei müsste dann auch<br />

zwingend geregelt werden, wer diese abrechnen<br />

können soll. Im Arztrecht ist es<br />

bislang üblich, dass eine (kammergeregelte)<br />

Weiterbildung dazu berechtigt. Nach<br />

bisheriger Rechtsprechung ist der G­BA<br />

nicht mehr frei, eigene Weiterbildungsstandards<br />

zur Voraussetzung zu machen,<br />

wenn die Weiterbildung in einem Bereich,<br />

Gebiet oder Verfahren bereits durch Kammerrecht<br />

geregelt wurde. Dies ist für die<br />

Systemische Therapie seit dem 19. Deutschen<br />

Psychotherapeutentag (DPT) 2011<br />

und für die Personzentrierte Psychotherapie<br />

seit dem 20. DPT im Mai <strong>2012</strong> der Fall,<br />

in denen diese Verfahren in die Musterwei­<br />

terbildungsordnung der BPtK aufgenommen<br />

wurden.<br />

Für Kammermitglieder, die sich bereits in<br />

der Vergangenheit in einem der beiden Verfahren<br />

weitergebildet haben, besteht die<br />

Möglichkeit, die entsprechende Zusatzbezeichnung<br />

im Rahmen der Übergangsregelungen<br />

zu beantragen. Genauere Informationen<br />

zu den Antragsmodalitäten können<br />

Sie über die Geschäftsstelle und bald auch<br />

über den Mitgliederbereich der Kammerhomepage<br />

abrufen. Zuvor lohnt sich ein<br />

Blick in die Weiterbildungsordnung (www.<br />

ptk­hessen.de/neptun/neptun.php/oktopus/download/756)<br />

der LPPKJP Hessen:<br />

Dort sind in Abschnitt A im § 15 und im Abschnitt<br />

B zu jedem Verfahren die zeitlichen,<br />

inhaltlichen und persönlichen Voraussetzungen<br />

zur Erlangung des Zusatztitels aufgeführt.<br />

Die Anträge werden von einem<br />

Prüfungsausschuss, dessen Mitglieder mit<br />

der Weiterbildung im jeweiligen Verfahren<br />

selbst langjährig erfahren sind, inhaltlich geprüft<br />

und – mit einer Empfehlung versehen<br />

– an den Kammervorstand weitergeleitet,<br />

der schließlich über die Anerkennung der<br />

Zusatzbezeichnung befindet.<br />

Thomas Merz<br />

(Vors. Prüfungsausschuss ST),<br />

Hans-Uwe Rose<br />

(Vors. Prüfungsausschuss GT)<br />

Sexualisierte Gewalt in der Jugend – Aspekte in<br />

Beratung, Psychotherapie und rechtlichen Bedingungen<br />

Gemeinsame Fortbildungsveranstaltung<br />

der PTK-Hessen und des<br />

Hessischen Sozialministeriums<br />

Nach einer sehr erfolgreichen gemeinsamen<br />

Veranstaltung im Herbst 2011 zum<br />

Thema „Häusliche Gewalt im psychothera­<br />

peutischen Kontext“ 1 , haben wir beschlossen,<br />

eine Folgeveranstaltung zur Beratung<br />

und Psychotherapie nach sexualisierter Gewalterfahrung<br />

in der Jugend durchzuführen.<br />

In der psychotherapeutischen Praxis und<br />

im Alltag der psychosozialen Beratungs­<br />

<strong>Psychotherapeutenjournal</strong> 3/<strong>2012</strong>

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!