3/2012 - Psychotherapeutenjournal
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Hessen<br />
Mitteilungen der Psychotherapeutenkammer<br />
despsychotherapeutenkammer veröffentlicht<br />
worden. (http://www.bptk.de/aktuell<br />
/einzelseite/artikel/checklistef.html).<br />
Bornes machte auf die „Weisse Liste“<br />
(www.weisseliste.de) der Bertelsmann<br />
270<br />
Stiftung als positives Beispiel aufmerksam.<br />
In seinem Schlusswort betonte Dr. Michael<br />
Frank, Präsident der Landeszahnärztekam<br />
mer Hessen, die Wichtigkeit der Heilberufetage<br />
für den erfolgreichen Diskurs der<br />
Heilberufe mit Bevölkerung und Politikern,<br />
wie auch dieser 5. Heilberufetag wieder<br />
gezeigt habe.<br />
Dr. Matthias Ochs<br />
(Wissenschaftlicher Referent)<br />
Weiterbildung in Systemischer Therapie und Personzentrierter Psychotherapie<br />
Wer sein psychotherapeutisches Repertoire<br />
um eingehende Kenntnisse in Systemischer<br />
Therapie (ST) oder in Personzentrierter<br />
Psychotherapie (GT) erweitern<br />
möchte, der kann seit einem Beschluss<br />
der Delegiertenversammlung der PTK Hessen<br />
vom Oktober 2010 einen sog. „ankündigungsfähigen<br />
Zusatztitel“ erwerben. Die<br />
Anforderungen an Stundenumfang und<br />
Ausgestaltung der Weiterbildung sind im<br />
Benehmen mit den einschlägigen Fachverbänden<br />
(GwG, DGSF, SG) im Einzelnen<br />
festgelegt worden. Damit soll zweierlei gewährleistet<br />
werden:<br />
dass eingehende und vertiefte Kenntnisse<br />
in Theorie und Praxis des weiteren<br />
Psychotherapieverfahrens angeeignet<br />
werden können und<br />
dass KollegInnen, die bereits mit ihrer<br />
Approbationsausbildung umfassende<br />
Kenntnisse und Befugnisse in der psychotherapeutischenKrankenbehandlung<br />
erworben haben, nicht noch einmal<br />
propädeutisches und Grundlagenwissen<br />
nachweisen müssen, sondern<br />
sich ganz auf die theoretischen Grundlagen<br />
und spezifischen Behandlungsansätze<br />
und Therapietechniken des neuen<br />
Verfahrens konzentrieren können.<br />
In absehbarer Zeit wird es Institute geben,<br />
die Weiterbildungsgänge in den beiden<br />
Verfahren anbieten können. Das erfolgreiche<br />
Absolvieren der durch die Kammer<br />
geregelten Weiterbildung berechtigt dazu,<br />
sich gegenüber Patienten, Krankenkassen<br />
und anderen Gesundheitsdienstanbietern<br />
– auf dem Praxisschild, auf der eigenen<br />
Homepage, in Verzeichnissen usw. – und<br />
auch gegenüber dem Arbeitgeber z. B. als<br />
„Personzentrierte Psychotherapeutin“ oder<br />
als „Systemische Psychotherapeutin“ zu<br />
bezeichnen. Im Angestelltenbereich könnte<br />
sich gerade der Nachweis einer zusätzlichen<br />
Weiterbildung statuserhöhend im<br />
Wettbewerb mit den häufig mehrfach weitergebildeten<br />
Medizinern auswirken und<br />
gegebenenfalls eine Höhergruppierung<br />
rechtfertigen.<br />
Für die Niedergelassenen könnte es bei<br />
einer Zulassung der Systemischen Therapie<br />
als Richtlinienverfahren durch den G<br />
BA interessant werden: In diesem Fall<br />
müssten in einem nächsten Schritt durch<br />
den Bewertungsausschuss neue, zusätzliche<br />
Abrechnungsziffern für Systemische<br />
Einzel, Paar, und Familientherapie geschaffen<br />
werden. Dabei müsste dann auch<br />
zwingend geregelt werden, wer diese abrechnen<br />
können soll. Im Arztrecht ist es<br />
bislang üblich, dass eine (kammergeregelte)<br />
Weiterbildung dazu berechtigt. Nach<br />
bisheriger Rechtsprechung ist der GBA<br />
nicht mehr frei, eigene Weiterbildungsstandards<br />
zur Voraussetzung zu machen,<br />
wenn die Weiterbildung in einem Bereich,<br />
Gebiet oder Verfahren bereits durch Kammerrecht<br />
geregelt wurde. Dies ist für die<br />
Systemische Therapie seit dem 19. Deutschen<br />
Psychotherapeutentag (DPT) 2011<br />
und für die Personzentrierte Psychotherapie<br />
seit dem 20. DPT im Mai <strong>2012</strong> der Fall,<br />
in denen diese Verfahren in die Musterwei<br />
terbildungsordnung der BPtK aufgenommen<br />
wurden.<br />
Für Kammermitglieder, die sich bereits in<br />
der Vergangenheit in einem der beiden Verfahren<br />
weitergebildet haben, besteht die<br />
Möglichkeit, die entsprechende Zusatzbezeichnung<br />
im Rahmen der Übergangsregelungen<br />
zu beantragen. Genauere Informationen<br />
zu den Antragsmodalitäten können<br />
Sie über die Geschäftsstelle und bald auch<br />
über den Mitgliederbereich der Kammerhomepage<br />
abrufen. Zuvor lohnt sich ein<br />
Blick in die Weiterbildungsordnung (www.<br />
ptkhessen.de/neptun/neptun.php/oktopus/download/756)<br />
der LPPKJP Hessen:<br />
Dort sind in Abschnitt A im § 15 und im Abschnitt<br />
B zu jedem Verfahren die zeitlichen,<br />
inhaltlichen und persönlichen Voraussetzungen<br />
zur Erlangung des Zusatztitels aufgeführt.<br />
Die Anträge werden von einem<br />
Prüfungsausschuss, dessen Mitglieder mit<br />
der Weiterbildung im jeweiligen Verfahren<br />
selbst langjährig erfahren sind, inhaltlich geprüft<br />
und – mit einer Empfehlung versehen<br />
– an den Kammervorstand weitergeleitet,<br />
der schließlich über die Anerkennung der<br />
Zusatzbezeichnung befindet.<br />
Thomas Merz<br />
(Vors. Prüfungsausschuss ST),<br />
Hans-Uwe Rose<br />
(Vors. Prüfungsausschuss GT)<br />
Sexualisierte Gewalt in der Jugend – Aspekte in<br />
Beratung, Psychotherapie und rechtlichen Bedingungen<br />
Gemeinsame Fortbildungsveranstaltung<br />
der PTK-Hessen und des<br />
Hessischen Sozialministeriums<br />
Nach einer sehr erfolgreichen gemeinsamen<br />
Veranstaltung im Herbst 2011 zum<br />
Thema „Häusliche Gewalt im psychothera<br />
peutischen Kontext“ 1 , haben wir beschlossen,<br />
eine Folgeveranstaltung zur Beratung<br />
und Psychotherapie nach sexualisierter Gewalterfahrung<br />
in der Jugend durchzuführen.<br />
In der psychotherapeutischen Praxis und<br />
im Alltag der psychosozialen Beratungs<br />
<strong>Psychotherapeutenjournal</strong> 3/<strong>2012</strong>