Teil 1: Allgemeiner Teil - Convenzione delle Alpi
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Ja X Nein<br />
Wenn ja, welche?<br />
Die kommunalen Abwässer, die in der Vergangenheit fast ausschließlich biologisch abbaubare<br />
Stoffe enthielten, bringen zur Zeit größere Probleme der Entsorgung mit sich wegen der immer<br />
stärkeren Präsenz von synthetischen chemischen Verbindungen, die vorwiegend im Industriebereich<br />
eingesetzt werden. Es besteht also die Notwendigkeit, die Abwässer durch Behandlungssysteme<br />
aufzubereiten, die die biologischen Prozesse nachahmen, die natürlich in den Wasserkörpern<br />
entstehen (die Klärung erfolgt jedoch dank der Technologie und der eingesetzten Energie<br />
wesentlich schneller in den Anlagen als in den Wasserläufen). Die Behandlung des Abwassers<br />
ist desto stärker, je mehr die aufnehmenden Gewässer (Meere, Flüsse, Seen usw.) dem Risiko<br />
permanenter Verschmutzung ausgesetzt sind.<br />
Die italienische Gesetzeslage im Bereich Gewässer bestimmt mit dem Gesetzeserlass vom 11.<br />
Mai 1999, Nr.152 in geltender Fassung ein komplettes Programm zum Schutz vor Verschmutzung<br />
für die Wasserkörper. Der Erlass setzt, u.a., die Gemeinschaftsrichtlinie 91/271/EWG über<br />
die Behandlung von kommunalem Abwasser um, die in diesem Rahmen die Bezugsvorschrift für<br />
die Mitgliedsstaaten der EU darstellt. Außer der Regelung der Ableitungen, wobei in einer ersten<br />
Übergangsphase die Konzentrationsgrenzen für die verschiedenen Substanzen in den Abwässern<br />
gehalten werden, konzentriert der Erlass sich auf die Qualität des aufnehmenden Wasserkörpers<br />
und sieht die Entwicklung von Überwachungstätigkeiten zur Quantifizierung der vom Menschen<br />
verursachten Umweltbelastung vor und bietet die Grundlagen für eine Forschung nach „angemessenen“<br />
Kläranlagen auf der Basis spezifischer Ziele zur Reinhaltung der natürlichen Gewässer.<br />
Das Inkrafttreten des Ministerialerlasses vom 18. September 2002, Nr. 198 "Durchführungsmodalitäten<br />
zum Qualitätszustand der Gewässer im Sinne von Art. 3, Abs. 7, des Gesetzeserlasses<br />
vom 11. Mai 1999, Nr. 152", der die Übertragung der Daten, der Informationen und Berichte<br />
über den Qualitätszustand der Gewässer von den Regionen und Autonomen Provinzen an die<br />
Umweltagentur (APAT), gemäß den im Erlass erläuterten Modalitäten und Informationsstandards<br />
innerhalb spätestens der vom Erlass vorgesehenen Fristen vorsieht, ermöglicht es, den derzeitigen<br />
Mangel an Informationen in diesem Bereich zu überbrücken. Insbesondere die Informationen<br />
zum Druck beziehen sich auf die Abschnitte 2 (Regelung der Ableitungen) und 3 des Erlasses<br />
(Schutz der Gewässer vor Verschmutzung durch Nitrate aus landwirtschaftlichen Quellen).<br />
In der gesamten Alpenregion gibt es Konzepte zur Entsorgung der Abwässer, auch in den Gebieten<br />
mit touristischen Strukturen. In Südtirol, Ziel starker Touristenströme, führt das Amt für<br />
Gewässerschutz der Autonomen Provinz Bozen zum Beispiel Finanzierungsprogramme für Abwasserentsorgungsanlagen<br />
durch, arbeitet Leitlinien und Bestimmungen aus, koordiniert Sanierungsmaßnahmen<br />
bei Verschmutzung von Oberflächengewässern oder Grundwässern und übt<br />
auch die Funktion einer Verwaltungspolizei aus.<br />
In der Provinz Trient werden Maßnahmen zur Überwachung und Verringerung der Schadstoffe<br />
in den Oberflächengewässern der Wohn- und Fremdenverkehrsgebiete, in denen in bestimmten<br />
Abschnitten des Jahres die Anzahl der Gäste erheblich zunimmt, finanziert und umgesetzt. Es<br />
besteht die Möglichkeit, der Provinz für Instrumente zur Wasseraufbereitung und für örtliche<br />
Kläranlagen Finanzierungsanträge für kleine, isolierte Siedlungen zu unterbreiten, die nur<br />
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