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Teil 1: Allgemeiner Teil - Convenzione delle Alpi

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Ja X Nein<br />

Wenn ja, welche?<br />

Die kommunalen Abwässer, die in der Vergangenheit fast ausschließlich biologisch abbaubare<br />

Stoffe enthielten, bringen zur Zeit größere Probleme der Entsorgung mit sich wegen der immer<br />

stärkeren Präsenz von synthetischen chemischen Verbindungen, die vorwiegend im Industriebereich<br />

eingesetzt werden. Es besteht also die Notwendigkeit, die Abwässer durch Behandlungssysteme<br />

aufzubereiten, die die biologischen Prozesse nachahmen, die natürlich in den Wasserkörpern<br />

entstehen (die Klärung erfolgt jedoch dank der Technologie und der eingesetzten Energie<br />

wesentlich schneller in den Anlagen als in den Wasserläufen). Die Behandlung des Abwassers<br />

ist desto stärker, je mehr die aufnehmenden Gewässer (Meere, Flüsse, Seen usw.) dem Risiko<br />

permanenter Verschmutzung ausgesetzt sind.<br />

Die italienische Gesetzeslage im Bereich Gewässer bestimmt mit dem Gesetzeserlass vom 11.<br />

Mai 1999, Nr.152 in geltender Fassung ein komplettes Programm zum Schutz vor Verschmutzung<br />

für die Wasserkörper. Der Erlass setzt, u.a., die Gemeinschaftsrichtlinie 91/271/EWG über<br />

die Behandlung von kommunalem Abwasser um, die in diesem Rahmen die Bezugsvorschrift für<br />

die Mitgliedsstaaten der EU darstellt. Außer der Regelung der Ableitungen, wobei in einer ersten<br />

Übergangsphase die Konzentrationsgrenzen für die verschiedenen Substanzen in den Abwässern<br />

gehalten werden, konzentriert der Erlass sich auf die Qualität des aufnehmenden Wasserkörpers<br />

und sieht die Entwicklung von Überwachungstätigkeiten zur Quantifizierung der vom Menschen<br />

verursachten Umweltbelastung vor und bietet die Grundlagen für eine Forschung nach „angemessenen“<br />

Kläranlagen auf der Basis spezifischer Ziele zur Reinhaltung der natürlichen Gewässer.<br />

Das Inkrafttreten des Ministerialerlasses vom 18. September 2002, Nr. 198 "Durchführungsmodalitäten<br />

zum Qualitätszustand der Gewässer im Sinne von Art. 3, Abs. 7, des Gesetzeserlasses<br />

vom 11. Mai 1999, Nr. 152", der die Übertragung der Daten, der Informationen und Berichte<br />

über den Qualitätszustand der Gewässer von den Regionen und Autonomen Provinzen an die<br />

Umweltagentur (APAT), gemäß den im Erlass erläuterten Modalitäten und Informationsstandards<br />

innerhalb spätestens der vom Erlass vorgesehenen Fristen vorsieht, ermöglicht es, den derzeitigen<br />

Mangel an Informationen in diesem Bereich zu überbrücken. Insbesondere die Informationen<br />

zum Druck beziehen sich auf die Abschnitte 2 (Regelung der Ableitungen) und 3 des Erlasses<br />

(Schutz der Gewässer vor Verschmutzung durch Nitrate aus landwirtschaftlichen Quellen).<br />

In der gesamten Alpenregion gibt es Konzepte zur Entsorgung der Abwässer, auch in den Gebieten<br />

mit touristischen Strukturen. In Südtirol, Ziel starker Touristenströme, führt das Amt für<br />

Gewässerschutz der Autonomen Provinz Bozen zum Beispiel Finanzierungsprogramme für Abwasserentsorgungsanlagen<br />

durch, arbeitet Leitlinien und Bestimmungen aus, koordiniert Sanierungsmaßnahmen<br />

bei Verschmutzung von Oberflächengewässern oder Grundwässern und übt<br />

auch die Funktion einer Verwaltungspolizei aus.<br />

In der Provinz Trient werden Maßnahmen zur Überwachung und Verringerung der Schadstoffe<br />

in den Oberflächengewässern der Wohn- und Fremdenverkehrsgebiete, in denen in bestimmten<br />

Abschnitten des Jahres die Anzahl der Gäste erheblich zunimmt, finanziert und umgesetzt. Es<br />

besteht die Möglichkeit, der Provinz für Instrumente zur Wasseraufbereitung und für örtliche<br />

Kläranlagen Finanzierungsanträge für kleine, isolierte Siedlungen zu unterbreiten, die nur<br />

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