Teil 1: Allgemeiner Teil - Convenzione delle Alpi
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gefährlichen Gütern, laut Art. 38 des Gesetzes vom 1. August 2002, Nr. 166 (Amtsblatt Nr. 60<br />
vom 14.3.2005)<br />
Dieser Erlass bezweckt die Förderung des Güter-Bahntransports.<br />
Erlass 15. Dezember 2004: Ministerium für Infrastrukturen und Verkehr. Richtlinien und Kalen-<br />
der für die Beschränkungen des Straßenverkehrs außerhalb der Siedlungsgebiete für das Jahr<br />
2005. (Amtsblatt Nr. 306 vom 31.12.2004)<br />
Dieser Erlass enthält das Fahrverbot außerhalb der Siedlungsgebiete für Fahrzeuge und Fahr-<br />
zeug-Züge des Warentransports, mit höchstzulässigem Gesamtgewicht von über 7,5 t an Feier-<br />
tagen und anderen besonderen Tagen des Jahres 2005.<br />
Erlass 21. November 2003: Finanzministerium. Ernennung der Ausschussmitglieder laut Abs. 4<br />
des Art. 2 der Verordnung mit Gesetzeskraft 8. Juli 2002, Nr. 138, umgewandelt durch das Ge-<br />
setz vom 8. August 2002, Nr. 178 für die Aufteilung der geringeren Einnahmen, die sich aus den<br />
Freistellungsverfügungen für den Ankauf von ökologischen Kraftfahrzeugen ergeben, unter den<br />
betroffenen Körperschaften (Amtsblatt Nr. 284 vom 6.12.2003).<br />
Dieser Erlass legt die Oberleitungsomnibusse, die Bedingungen für ihren Verkehr und die tech-<br />
nischen Merkmale fest.<br />
Erlass 18. Juli 2003: Ministerium für Infrastrukturen und Verkehr. Übernahme der Richtlinie<br />
2003/27/EG der Kommission vom 3. April 2003, die die Richtlinie 1996/96/EG des Rates dem<br />
technischen Fortschritt angleicht, was die Kontrollen der Abgase der Motorfahrzeuge anbelangt<br />
(Amtsblatt Nr. 238 vom 13.10.2003).<br />
Dieser Erlass ändert die Anlage II zum Erlass des Ministeriums für Transportwesen und<br />
Schifffahrt vom 6. August 1998, Nr. 408 für die Übernahme der Richtlinie 2003/27/EG im Be-<br />
reich der Abgase von Motorfahrzeugen.<br />
Erlass 20. Juni 2003: Ministerium für Infrastrukturen und Verkehr. Übernahme der Richtlinie<br />
2003/26/EG der Kommission vom 3. April 2003, die die Richtlinie 2000/30/EG des Europäi-<br />
schen Parlaments und des Rates in Bezug auf die Geschwindigkeitsbegrenzer und auf die Abga-<br />
se der Nutzfahrzeuge dem technischen Fortschritt angleicht (Amtsblatt Nr. 156 vom 8.7.2003).<br />
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