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Teil 1: Allgemeiner Teil - Convenzione delle Alpi

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in den Alpen) mit dem folgenden Text ersetzt werde:<br />

„Die Alphütten und Berghäuser in den Alpen müssen außerdem die technisch/baulichen und<br />

sanitären Merkmale aufweisen, die in Beilage B des vorliegenden Gesetzes aufgeführt werden“.<br />

Regionalgesetz Nr.6 vom 22. Februar 1993: Änderungen des Regionalgesetzes Nr. 36 vom 8.<br />

Juni 1989: "Eingriffe im Hinblick auf die Erreichung und die Bewahrung des Gleichgewichtes<br />

der Fauna und der Umwelt in Gebieten, die als Naturpärke, Naturreservate oder als Sport- und<br />

Spielgelände eingerichtet sind“(Regionales Amtsblatt B.U.R. Nr. 9 vom 3. März 1993 und<br />

Amtsblatt Nr.20, 3 Sonderserie vom 22. Mai 1993).<br />

Das Gesetz verfolgt das Ziel, mit entsprechenden Eingriffen das Gleichgewicht der Fauna und<br />

der Umwelt in Gebieten zu erreichen und zu bewahren, die als Naturpärke, Naturreservate oder<br />

als Sport- und Spielgelände eingerichtet sind.<br />

TRENTINO SÜDTIROL<br />

Landesgesetz Trient Nr. 10 vom 19. Dezember 2001: Ordnung der Formel „Urlaub auf dem<br />

Bauernhof“, der Weinstraßen und der Straßen der Feinschmecker (Regionales Amtsblatt<br />

B.U.T.A.A. Nr.1 vom 3. Januar 2002).<br />

Die autonome Provinz Trient regelt die Formel „Urlaub auf dem Bauernhof“, die Weinstraßen<br />

und die Straßen der Feinschmecker mit dem Ziel, die Entwicklung der Landgebiete, die<br />

Weiterführung der landwirtschaftlichen Tätigkeiten durch Integration des Einkommens und<br />

Verbesserung der Lebensumstände der Landwirte zu fördern, sowie die Bewahrung und der<br />

Schutz der kulturellen Traditionen, der Umwelt sowie den Gebrauch der ländlichen Bausubstanz<br />

zu unterstützen, um die Gastfreundschaft und die Erholung mit der Aufwertung der typischen<br />

Produkte der Trienter Landwirtschaft weiter zu entwickeln und zu verbreiten.<br />

Beschluss Nr. 2.369 des Regionalausschusses der Provinz vom 15. Mai 1995: Änderung der<br />

Kriterien für die Gewährung von Zuwendungen zugunsten des Alpennaturgutes der Provinz<br />

(Regionales Amtsblatt B.U.R. Nr.29 vom 20. Juni 1995).<br />

Beschluss del Präsidenten des Provinzausschusses Nr. 1602 vom 3. April 1995: Kriterien und<br />

Richtlinien für die Sanierung der Alpenhütten in Südtirol, mit Rücksicht auf die Voraussetzungen<br />

des Umweltschutzes<br />

(Regionales Amtsblatt B.U.R Nr. 25 / Beilage Supplemento orfinario Nr.3 / vom 23. Mai 1995).<br />

Provinzgesetz Nr. 13 vom 16. März 1992: Eingriffe für die Rationalisierung und die Anpassung<br />

an die Auflagen des Umweltschutz im Bereich des Kraftfahrzeugverkehrs auf Rechnung Dritter<br />

(Amtsblatt B.U.R Nr.31 / 3° Sonderserie vom 8 August 1992).<br />

AOSTATAL<br />

Regionalgesetz Nr.19 vom 4 September 2001: Regionale Eingriffe zur Unterstützung der Tourismus-,<br />

Aufnahme- und Handelstätigkeiten (Amtsblatt B.U.R 3a Sonderserie Nr.4 vom 26. Januar<br />

2002).<br />

Das vorliegende Gesetz unterstützt die Durchführung von Initiativen, die sich mit der Aufwer-<br />

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