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Teil 1: Allgemeiner Teil - Convenzione delle Alpi

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für die Bekämpfung von Waldbränden eingesetzt werden und die Einsatzfähigkeit der Luftflotte<br />

des Zivilschutz-Departements zu erhöhen.<br />

Maßnahme vom 19. Juli 2002: Steueramt - Genehmigung des Modells und den entsprechenden<br />

Anleitungen, das für die Kommunikation im Bereich der Pflege- und Schutzeingriffe im Wald<br />

eingesetzt wird, gemäβ Art. 9, Absatz 6, Gesetz Nr. 448 vom 29. Dezember 2001, im Hinblick<br />

auf die Steuerabsetzung von 36% und auf die Lokalisierung der zuständigen Stelle, die Kommunikationen<br />

entgegen nimmt (Amtsblatt G.U. Nr. 174 vom 26-7-2002). Mit Modell und herunterzuladenden<br />

originalgetreuen Anleitungen.<br />

Gesetzesdekret Nr. 68 vom 19. April 2002: Dringende Verfügungen im Tierzuchtbereich und für<br />

Waldbrandbekämpfung (Amtsblatt G.U.R.I 19-04-2002 Nr. 92).<br />

Außer der Auflistung der unmittelbaren Maßnahmen, die gegen die Folgen der durch das Auftreten<br />

der spongiformen Enzephalopathie verursachten Krise in die Wege geleitet worden sind,<br />

stellt das vorliegende Gesetzesdekret der Staatlichen Forstwache eine jährliche Geldsumme für<br />

die Anforderungen zur Verfügung, die mit der Bekämpfung der Waldbrände verbunden sind,<br />

und bestimmt deren Verwendung im Bereich des Schutzes des Forstbestandes und der Personen,<br />

die zugelassen worden sind, um Zivilschutzdienst zu leisten.<br />

Gesetz Nr. 118 vom 18. Juni 2002: Umsetzung mit Änderungen des Gesetzesdekrets Nr. 68 vom<br />

19. April 2002 über dringende Verfügungen für den Viehzuchtbereich und für die Waldbrandbekämpfung"(Amtsblatt<br />

G.U. Nr. 141 vom 18. Juni 2002).<br />

Dekret des Ministers für Schatz, Bilanz und wirtschaftliche Planung vom 9. Januar 2000: Nationale<br />

Mitfinanzierung des Programms "Schutz des Waldes gegen Luftverschmutzung - Italien<br />

2002", gemäß EG-Verfügung Nr. 3528/88 und nachfolgenden Änderungen und Integrierungen,<br />

im Sinne des Gesetzes Nr. 183/1987 (Amtsblatt G.U. Nr. 37 vom 14. Februar 2001).<br />

Um das Programm für den Schutz des Waldes gegen Luftverschmutzung verwirklichen zu<br />

können, ist zugunsten des Ministers für Land- und Forstwirtschaft, Staatliche Forstwache, eine<br />

Finanzierung von Lit. 1.006.605.800 (Euro 519.868,51) zu Lasten des Rotationsfonds ex lege Nr.<br />

183/1987 bereitgestellt worden.<br />

Nationales Gesetz vom 8. März 2001: Änderungs- und Integrierungsverfügungen zum Recht, das<br />

den Bereich von Land- und Forstwirtschaft regelt.<br />

Gesetzesdekret Nr. 227 vom 18. Mai 2001: Orientierung und Modernisierung im Bereich der<br />

Forstwirtschaft, gemäß Art. 7 Gesetz Nr. 57 vom 5. März 2001 (Amtsblatt G.U. Nr. 137 vom 15.<br />

Juni 2001).<br />

Das vorliegende Dekret ist auf die Aufwertung der Waldbebauung als wesentlicher Bestandteil<br />

der social-wirtschaftlichen Entwicklung und auf den Schutz der Umwelt im italienischen<br />

Staatshoheitsgebiet sowie auf die Erhaltung, die Vergrößerung und die vernünftige Verwaltung<br />

des einheimischen Waldbestandes ausgerichtet, unter Berücksichtigung der Verpflichtungen,<br />

die auf internationaler und gemeinschaftlicher Ebene im Bereich der Bio-Diversität und der<br />

verträglichen Entwicklung übernommen worden sind.<br />

Dekret vom 9. Januar 2001: Wirtschafts- und Finanzministerium. Nationale Mitfinanzierung des<br />

Programms "Schutz des Waldes gegen Luftverschmutzung - Italien 2001", gemäß EG-<br />

Verfügung Nr. 3528/86 und nachfolgenden Änderungen und Integrierungen, im Sinne des Gesetzes<br />

Nr. 183/1987 (GURI Nr. 295 vom 20-12-2001).<br />

Um das Programm für den Schutz des Waldes gegen die Luftverschmutzung verwirklichen zu<br />

können, ist für das Jahr 2001 zugunsten der interessierten Stellen eine Finanzierung von Lit.<br />

3.889.681.798 (Euro 2.008.853) zu Lasten der Ressourcen des Rotationsfonds ex lege Nr.<br />

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