Teil 1: Allgemeiner Teil - Convenzione delle Alpi
Teil 1: Allgemeiner Teil - Convenzione delle Alpi
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und Weidegüter mit zehnjäriger, gesetzlich bindender Wirkung beziehen. Sie enthalten Vergütungsaufstellungen,<br />
Vorschriften über Verwaltungs- und Nutzungsmodalitäten und den zu<br />
befolgenden Plan der Ameliorationsarbeiten. Jeder Privatwald ist in einer analythischen Karteikarte<br />
erfasst, deren Daten zum größten <strong>Teil</strong> geschätzt sind. Die Karteikarte des Waldbesitzes<br />
dient ebenfalls als Grundlage für die Erwägung, ob Entnahmen möglich sind oder ob Genehmigungen<br />
für den Holzschlag anläßlich der Waldsessionen vergeben werden können. Die<br />
zuerteilte Holzmasse wird vom Forstpersonal zugewiesen. Diese Zuweisung stellt eine der<br />
wichtigsten technischen Beratungstätigkeiten dar.<br />
In der Forstwirtschaft hat sich die Provinzverwaltung die folgenden Ziele gesetzt:<br />
• Regelung der Details des Handels mit forstlichem Vermehrungsgut (Planzen und<br />
Samen) mit eigener Anwendungsregelung nach Maßgabe der Richtlinie 1999/105/EG;<br />
• Beauftragung der Forstabteilung mit der Umsetzung der neuen Regelungen und der<br />
Durchführung der erforderlichen Kontrollen (=Gebietsbehörde).<br />
• Festlegung der Strafen (die nach der Verabschiedung der Anwendungsregelung ge-<br />
zahlt werden müssen).<br />
In der Provinz Trient werden nicht geordnete Waldinventare von Wäldern in Privatbesitz aufgestellt,<br />
die im Hinblick auf die Einzelheiten eine Vervollständigung der Informationen über<br />
die Waldflächen darstellen. Heute gehen sie auf die Revision des vollständigen Reliefs in den<br />
70er Jahren des letzten Jahrhunderts für die Vorbereitung der Waldkarte zurück, und liefern<br />
über jede, im Katasteramt eingetragene Gemeinde gleiche Informationen wie die der Forstsanierungsprogramme,<br />
auch wenn sie auf vereinfachte Erhebungen zurück gehen. Sie sind verwaltunsrechtlich<br />
nicht verbindlich im Falle einer Verjährung.<br />
Außer den Inventaren werden in der Provinz Trient auch Nutzungsprojekte erarbeitet. Es<br />
handelt sich um technische Unterlagen, die direkt vom Forstdienst genehmigt werden und die<br />
auf eine spezifische Definition von Bebauungsvorgängen eingehen, die im Einzelnen im Bereich<br />
einiger Besitztümer mit dringender Eingriffsnotwendigkeit auszuführen sind. Es können<br />
zum Beispiel vereinfachte Projekte für die Forstbebauung sein und die für Privatbesitz gültig<br />
sind, weil der öffentlliche Besitz im Sinne des Forstsanierungsprogramms verwaltet werden<br />
muss. Sie verstehen sich vollständig zu Lasten des Interessenten und werden für Waldboden<br />
im Ausmaβ von mindesten drei Hektaren aufgestellt.<br />
Was hingegen den Schnitt der Pflanzen betrifft, haben sowohl die Körperschaften als auch die<br />
Privatpersonen die beabsichtigen, in ihren Waldbesitzen Eingriffe zur Amelioration des<br />
Waldgrundes vorzunehmen (zum Beispiel Umwandeln von Unterholz in Baumwald, Lichten,<br />
Verziehen von Pflanzen...) Zugang zu einer Pauschalprämie, die der Provinzausschuss im<br />
Verhältnis zu der Oberflächenausdehnung des Eingriffs gewährt. Mit diesen Pränien wird<br />
darauf hingezielt, die Waldpflege nicht nur in wirtschaftlicher Hinsicht zu fördern, sondern<br />
auch in Anbetracht der ökologischen und landwirtschaftlichen Aspekte zu unterstützen und<br />
Eingriffe zu veranlassen, deren Kosten oft gleich oder sogar höher als der daraus entstehende<br />
Erlös sind. Diese Prämie kann erst dann verlangt werden, wenn der Eingriff auf einer Fläche<br />
von mindestens drei Hektaren ausgeführt wird. Das Gesuch wird ohne Fristbegrenzung auf<br />
ungestempeltem Papier zusammen mit einer Chorographie Skala 1:10.000, einem Grundbuchauszug<br />
und der Besitzbescheinigung, die beide innerhalb der letzten drei Monate ausge-<br />
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