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Teil 1: Allgemeiner Teil - Convenzione delle Alpi

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und Weidegüter mit zehnjäriger, gesetzlich bindender Wirkung beziehen. Sie enthalten Vergütungsaufstellungen,<br />

Vorschriften über Verwaltungs- und Nutzungsmodalitäten und den zu<br />

befolgenden Plan der Ameliorationsarbeiten. Jeder Privatwald ist in einer analythischen Karteikarte<br />

erfasst, deren Daten zum größten <strong>Teil</strong> geschätzt sind. Die Karteikarte des Waldbesitzes<br />

dient ebenfalls als Grundlage für die Erwägung, ob Entnahmen möglich sind oder ob Genehmigungen<br />

für den Holzschlag anläßlich der Waldsessionen vergeben werden können. Die<br />

zuerteilte Holzmasse wird vom Forstpersonal zugewiesen. Diese Zuweisung stellt eine der<br />

wichtigsten technischen Beratungstätigkeiten dar.<br />

In der Forstwirtschaft hat sich die Provinzverwaltung die folgenden Ziele gesetzt:<br />

• Regelung der Details des Handels mit forstlichem Vermehrungsgut (Planzen und<br />

Samen) mit eigener Anwendungsregelung nach Maßgabe der Richtlinie 1999/105/EG;<br />

• Beauftragung der Forstabteilung mit der Umsetzung der neuen Regelungen und der<br />

Durchführung der erforderlichen Kontrollen (=Gebietsbehörde).<br />

• Festlegung der Strafen (die nach der Verabschiedung der Anwendungsregelung ge-<br />

zahlt werden müssen).<br />

In der Provinz Trient werden nicht geordnete Waldinventare von Wäldern in Privatbesitz aufgestellt,<br />

die im Hinblick auf die Einzelheiten eine Vervollständigung der Informationen über<br />

die Waldflächen darstellen. Heute gehen sie auf die Revision des vollständigen Reliefs in den<br />

70er Jahren des letzten Jahrhunderts für die Vorbereitung der Waldkarte zurück, und liefern<br />

über jede, im Katasteramt eingetragene Gemeinde gleiche Informationen wie die der Forstsanierungsprogramme,<br />

auch wenn sie auf vereinfachte Erhebungen zurück gehen. Sie sind verwaltunsrechtlich<br />

nicht verbindlich im Falle einer Verjährung.<br />

Außer den Inventaren werden in der Provinz Trient auch Nutzungsprojekte erarbeitet. Es<br />

handelt sich um technische Unterlagen, die direkt vom Forstdienst genehmigt werden und die<br />

auf eine spezifische Definition von Bebauungsvorgängen eingehen, die im Einzelnen im Bereich<br />

einiger Besitztümer mit dringender Eingriffsnotwendigkeit auszuführen sind. Es können<br />

zum Beispiel vereinfachte Projekte für die Forstbebauung sein und die für Privatbesitz gültig<br />

sind, weil der öffentlliche Besitz im Sinne des Forstsanierungsprogramms verwaltet werden<br />

muss. Sie verstehen sich vollständig zu Lasten des Interessenten und werden für Waldboden<br />

im Ausmaβ von mindesten drei Hektaren aufgestellt.<br />

Was hingegen den Schnitt der Pflanzen betrifft, haben sowohl die Körperschaften als auch die<br />

Privatpersonen die beabsichtigen, in ihren Waldbesitzen Eingriffe zur Amelioration des<br />

Waldgrundes vorzunehmen (zum Beispiel Umwandeln von Unterholz in Baumwald, Lichten,<br />

Verziehen von Pflanzen...) Zugang zu einer Pauschalprämie, die der Provinzausschuss im<br />

Verhältnis zu der Oberflächenausdehnung des Eingriffs gewährt. Mit diesen Pränien wird<br />

darauf hingezielt, die Waldpflege nicht nur in wirtschaftlicher Hinsicht zu fördern, sondern<br />

auch in Anbetracht der ökologischen und landwirtschaftlichen Aspekte zu unterstützen und<br />

Eingriffe zu veranlassen, deren Kosten oft gleich oder sogar höher als der daraus entstehende<br />

Erlös sind. Diese Prämie kann erst dann verlangt werden, wenn der Eingriff auf einer Fläche<br />

von mindestens drei Hektaren ausgeführt wird. Das Gesuch wird ohne Fristbegrenzung auf<br />

ungestempeltem Papier zusammen mit einer Chorographie Skala 1:10.000, einem Grundbuchauszug<br />

und der Besitzbescheinigung, die beide innerhalb der letzten drei Monate ausge-<br />

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