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Teil 1: Allgemeiner Teil - Convenzione delle Alpi

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Der vorliegende Erlass nimmt einige Änderungen und Ergänzungen an dem Erlass des Präsidenten<br />

der Republik vom 8. Semptember 1997 Nr. 357 vor.<br />

Erlass vom 23. Dezember 2002: Nationale Mitfinanzierung des Programms „Schutz der Wälder<br />

gegen die Umweltverschmutzung – Italien 2002“, die in der CEE-Regelung Nr. 3528/86 und<br />

anschließenden Änderungen und Ergänzungen genannt ist, laut Gesetz Nr. 183/1987 (Erlass<br />

44/2002)<br />

Bestimmung vom 28. November 2002: Ständige Konferenz über die Beziehungen zwischen<br />

Staat, Regionen und den autonomen Provinzen von Trient und Bozen.<br />

Erlass des Ministeriums für Umwelt und Gebietsschutz vom 3. September 2002: Leitlinien für<br />

die Verwaltung der Gebiete Natura 2000. (GU Nr. 224 vom 24-9-2002)<br />

Zweck dieser Leitlinien ist die Anwendung der nationalen und gemeinschaftlichen Strategie, die<br />

auf den Schutz der Natur und der Biodiversität ausgerichtet ist und Gegenstand der gemeinschaftlichen<br />

Richtlinien Lebensraum und Vögel sind.<br />

Die Leitlinien haben als technisch-normative Unterstützung Wert bei der Ausarbeitung angebrachter<br />

Maßnahmen zur funktionalen und strukturellen Erhaltung, wozu auch die Verwaltungsprogramme<br />

für die Gebiete des Netzwerks Natura 2000 gehören.<br />

Beschluss vom 25. Juli 2002, Nr. 1500: Ständige Konferenz über die Beziehungen zwischen<br />

Staat, Regionen und den autonomen Provinzen von Trient und Bozen: Verabschiedung der IV.<br />

Änderung der offiziellen Liste der Naturschutzgebiete gemäß der kombinierten Bestimmung von<br />

Art. 3, Abs. 4, lit. c), des Gesetzes vom 6. Dezember 1991, Nr. 394 und des Art. 7, Abs. 1, Anlage<br />

A, des Gesetzeserlasses vom 28. August 1997, Nr. 281. (GU Nr. 214 vom 12-9-2002- Ordentl.<br />

Nachtr. Nr.183)<br />

Verabschiedung des offiziellen Verzeichnisses mit der IV. Änderung der Naturschutzgebiete,<br />

das die Berichtigung der Bezeichnung des regionalen Naturschutzgebietes Forra del torrente<br />

Cellina in Naturschutzgebiet Forra di Cellina aufnimmt.<br />

Erlass des Präsidenten des Ministerrates vom 5. Juli 2002: Gebietskoordinierungen der Staatlichen<br />

Forsttruppen (GU Nr. 216 vom 14-9-2002)<br />

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