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Teil 1: Allgemeiner Teil - Convenzione delle Alpi

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Erlass des Ministers fűr Umwelt und Gebietsschutz, 24. Juli 2002<br />

Programm zur Főrderung von Sonnenenergie – Regionale Verfűgungen<br />

(Amtsblatt vom 30. Setember 2002, Nr. 229)<br />

Der vorliegenden Erlass sieht eine Aufteilung nach Anzahl der Einwohner der finanziellen Mittel<br />

zwischen Regionen und autonomen Provinzen vor, die am Programm “Sonnenenergie – regionale<br />

Verfűgungen“ teilnehmen. Das Programm sieht die Főrderung des Baus von Sonnenenergieanlagen<br />

fűr die Produktion von Warmwasser mit Hilfe von Geldprämien bis maximal 30%<br />

vor.<br />

Erlass des Ministers fűr Umwelt und Gebietsschutz, 21. Dezember 2001<br />

Programm zur Főrderung des Einsatzes energieeffizienter Kűhlschränke und der Durchfűhrung<br />

von Energieanalysen in Gebäuden.<br />

(Amtsblatt vom 18. April 2002, Nr. 91)<br />

Ziel des vorliegenden Erlasses ist die Finanzierung eines Programmes zur Verbreitung von energieeffizienten<br />

"Energy plus" Kűhlschränken und der Durchfűhrung von Energieanalysen<br />

im Dienstleistungssektor.<br />

Erlass des Umweltministers vom 16. März 2001<br />

(Amtsblatt vom 29. März 2001 Nr. 74)<br />

Der vorliegende Erlasse definiert und setzt das Programm “Dächer mit Sonnenkollektoren“<br />

um, dessen Ziel es ist, in den Jahren 2000-2002 mit fotovoltarischer Technik arbeitende Anlagen<br />

mit einer Leistung von 1 bis 50 kWp aufzustellen, die an das òffentliche Niederspannungsstromnetz<br />

angeschlossen und in Gebäudestrukturen interiert sind (dies schlieβt die Städtemőblierung<br />

mit ein). Das Programm ist in zwei Unterprogramme unterteilt: ein Programm richtet sich an<br />

Unternehmen der őffentlichen Hand, das andere űber die Regionen und die autonomen Provinzen<br />

von Trient und Bozen an sowohl őffentliche als auch private Unternehmen. Der maximale,<br />

vom Umweltministerium ausgezahlte Geldbetrag wird zunächst mit maximal 75% der Kosten der<br />

Anlage (ausschlieβlich MWStr) festgesetzt.<br />

Beschlussfassung vom 06. Dezember 2000, Nr. 224 Regelung der technischen und wirtschaftlichen<br />

Bedingungen für den Austausch vor Ort von Strom, der mit Sonnenkollektoren mit<br />

einer Nennleistung von max. 20 kW erzeugt wurde. Amtsblatt vom 24. Januar 2001, Nr. 19<br />

Regelt die technisch-wirtschaftlichen Konditionen fűr das Einspeisen des mit Sonnenkollektoren<br />

produzierten Stroms mit einer Nennleistung bis zu 20 kW.<br />

Erlass des Ministers fűr Industrie, Handel und Handwerk vom 11. November 1999 Richtlinie fűr<br />

die Durchfűhrung der Normen in Sachen Energie aus erneuerbaren Quellen nach Absätzen 1,2<br />

und 3 des Art. 11 des Ermächtigungsgesetzes vom 16. März 1999, Nr. 79.<br />

(Amtblatt vom 14. Dezemer 1999, Nr. 292)<br />

Im vorliegenden Erlass werden die praktischen Aspeke (Modalitäten und Fristen) sowie die<br />

Techniken fűr die grűnen Zertifikate festgelegt. Diese Zertifikate sind nicht nach Technologie<br />

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