Teil 1: Allgemeiner Teil - Convenzione delle Alpi
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Erlass des Ministers fűr Umwelt und Gebietsschutz, 24. Juli 2002<br />
Programm zur Főrderung von Sonnenenergie – Regionale Verfűgungen<br />
(Amtsblatt vom 30. Setember 2002, Nr. 229)<br />
Der vorliegenden Erlass sieht eine Aufteilung nach Anzahl der Einwohner der finanziellen Mittel<br />
zwischen Regionen und autonomen Provinzen vor, die am Programm “Sonnenenergie – regionale<br />
Verfűgungen“ teilnehmen. Das Programm sieht die Főrderung des Baus von Sonnenenergieanlagen<br />
fűr die Produktion von Warmwasser mit Hilfe von Geldprämien bis maximal 30%<br />
vor.<br />
Erlass des Ministers fűr Umwelt und Gebietsschutz, 21. Dezember 2001<br />
Programm zur Főrderung des Einsatzes energieeffizienter Kűhlschränke und der Durchfűhrung<br />
von Energieanalysen in Gebäuden.<br />
(Amtsblatt vom 18. April 2002, Nr. 91)<br />
Ziel des vorliegenden Erlasses ist die Finanzierung eines Programmes zur Verbreitung von energieeffizienten<br />
"Energy plus" Kűhlschränken und der Durchfűhrung von Energieanalysen<br />
im Dienstleistungssektor.<br />
Erlass des Umweltministers vom 16. März 2001<br />
(Amtsblatt vom 29. März 2001 Nr. 74)<br />
Der vorliegende Erlasse definiert und setzt das Programm “Dächer mit Sonnenkollektoren“<br />
um, dessen Ziel es ist, in den Jahren 2000-2002 mit fotovoltarischer Technik arbeitende Anlagen<br />
mit einer Leistung von 1 bis 50 kWp aufzustellen, die an das òffentliche Niederspannungsstromnetz<br />
angeschlossen und in Gebäudestrukturen interiert sind (dies schlieβt die Städtemőblierung<br />
mit ein). Das Programm ist in zwei Unterprogramme unterteilt: ein Programm richtet sich an<br />
Unternehmen der őffentlichen Hand, das andere űber die Regionen und die autonomen Provinzen<br />
von Trient und Bozen an sowohl őffentliche als auch private Unternehmen. Der maximale,<br />
vom Umweltministerium ausgezahlte Geldbetrag wird zunächst mit maximal 75% der Kosten der<br />
Anlage (ausschlieβlich MWStr) festgesetzt.<br />
Beschlussfassung vom 06. Dezember 2000, Nr. 224 Regelung der technischen und wirtschaftlichen<br />
Bedingungen für den Austausch vor Ort von Strom, der mit Sonnenkollektoren mit<br />
einer Nennleistung von max. 20 kW erzeugt wurde. Amtsblatt vom 24. Januar 2001, Nr. 19<br />
Regelt die technisch-wirtschaftlichen Konditionen fűr das Einspeisen des mit Sonnenkollektoren<br />
produzierten Stroms mit einer Nennleistung bis zu 20 kW.<br />
Erlass des Ministers fűr Industrie, Handel und Handwerk vom 11. November 1999 Richtlinie fűr<br />
die Durchfűhrung der Normen in Sachen Energie aus erneuerbaren Quellen nach Absätzen 1,2<br />
und 3 des Art. 11 des Ermächtigungsgesetzes vom 16. März 1999, Nr. 79.<br />
(Amtblatt vom 14. Dezemer 1999, Nr. 292)<br />
Im vorliegenden Erlass werden die praktischen Aspeke (Modalitäten und Fristen) sowie die<br />
Techniken fűr die grűnen Zertifikate festgelegt. Diese Zertifikate sind nicht nach Technologie<br />
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