AB Archiv des Badewesens Juli 2017
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405 <strong>AB</strong> <strong>Archiv</strong> <strong>des</strong> <strong>Badewesens</strong> 07/<strong>2017</strong> | Verbände · Deutsche Gesellschaft für das Badewesen<br />
Deutschen Gesellschaft für das Badewesen<br />
e. V.“ möglichst zügig als Richtlinie<br />
der DGfdB zu veröffentlichen.<br />
DGfdB A 29 „Empfehlungen für die<br />
Kooperation mit Kindertagesstätten“<br />
Die Kooperation mit Kindergärten und<br />
Kindertagesstätten stellt für den Badbetreiber<br />
eine Möglichkeit dar, Kinder<br />
und ihre Eltern an das Schwimmbad<br />
heranzuführen und so die „Kunden der<br />
Zukunft“ zu gewinnen. Die Arbeitsunterlage<br />
soll Badbetreibern eine Unterstützung<br />
bei der Organisation und<br />
Durchführung einer solchen Zusammenarbeit<br />
geben.<br />
In der Arbeitsunterlage sollen mögliche<br />
Kooperationsvarianten beschrieben<br />
werden, z. B.<br />
die Zusammenarbeit in Form von<br />
Kursen (z. B. für die Altersgruppe<br />
3 - 4 Jahre: Spielangebote, Wassergewöhnung<br />
für Vorschulkinder;<br />
5 Jahre: Schwimmkurse),<br />
die Kooperation in Form von Aktionstagen<br />
(z. B. Wasserspielstunden,<br />
Kindersauna, Safari durch<br />
das Bad, Wassersicherheitstag)<br />
und<br />
weitere Kooperationsmodelle (z. B.<br />
Trockener Projekttag zum Thema<br />
Baderegeln, Kindergartenangebote<br />
für den Nachmittag).<br />
Weiterhin sollen die Aufgaben und<br />
Leistungen <strong>des</strong> Betreibers und <strong>des</strong> Kindergartens<br />
bzw. der Kindertagesstätte<br />
definiert werden. Als bevorzugte Lösung<br />
soll die Einzelabrechnung <strong>des</strong> jeweiligen<br />
Angebots mit den Eltern beschrieben<br />
werden. Weitere Themen sollen<br />
der Umgang mit unangemeldeten<br />
Einzelbesuchen von Kindergartengruppen<br />
und die organisatorischen Maßnahmen<br />
während <strong>des</strong> laufenden Angebots<br />
sein.<br />
DGfdB R 10.00 „Grundsätze für das<br />
Regelwerk der Deutschen Gesellschaft<br />
für das Badewesen e. V.“<br />
Die aktuellen „Grundsätze für das Regelwerk<br />
der Deutschen Gesellschaft für<br />
das Badewesen e. V.“ bieten für die Gremien<br />
der DGfdB den formalen Rahmen<br />
der Erarbeitung <strong>des</strong> DGfdB-Regelwerks.<br />
Sie verkörpern aber auch den Anspruch,<br />
dass dieses Regelwerk im Konzert der<br />
regelwerksetzenden Organisationen auf<br />
Augenhöhe mitspielt. Matthias Marx,<br />
im Bun<strong>des</strong>ministerium für Wirtschaft<br />
und Energie zuständig für Grundsatzfragen<br />
der Normungs- und Patentpolitik,<br />
hatte im Rahmen der Sitzung der<br />
Ausschussvorsitzenden und Obleute<br />
am 21. Februar in Berlin (siehe <strong>AB</strong> 04/<br />
<strong>2017</strong>, S. 241 ff.) die Anforderungen <strong>des</strong><br />
Ministeriums an die Erarbeitung von<br />
Regelwerken vorgestellt. Hier wurde<br />
deutlich, dass die aktuellen „Grundsätze“<br />
in Teilbereichen überarbeitet<br />
werden sollten. Es geht dabei vor allem<br />
um die Verbesserung von Konsens,<br />
Offenheit und Einbeziehung der interessierten<br />
Kreise, Transparenz, Neutralität<br />
und Kohärenz mit anderen Regelwerken.<br />
Für das Ministerium ist ein<br />
wesentlicher Schritt hin zu mehr Transparenz<br />
und Offenheit, wenn der regelsetzende<br />
Verband die interessierten<br />
Kreise bereits bei der Erarbeitung der<br />
Grundlagen seiner Regelwerksarbeit<br />
mitwirken lässt. Dafür gibt es mit der<br />
Normenreihe der DIN 820 „Normungsarbeit“<br />
und mit der VDI 1000 „VDI-Richtlinienarbeit<br />
– Grundsätze und Anleitungen“<br />
bereits bewährte Beispiele.<br />
Die Richtlinie DGfdB R 10.00 wird von<br />
den Ausschüssen und dem Erweiterten<br />
Vorstand der DGfdB erarbeitet und<br />
beschlossen werden. Für die Erarbeitung<br />
gelten noch die aktuellen „Grundsätze<br />
für das Regelwerk der Deutschen<br />
Gesellschaft für das Badewesen e. V.“,<br />
die dann nach der Verabschiedung der<br />
neuen Richtlinie durch diese abgelöst<br />
werden wird.<br />
In den Grundsätzen für das Regelwerk<br />
der DGfdB ist die Abwicklung der Einleitung<br />
eines Regelwerksverfahrens<br />
festgelegt. Danach kann gegen die Aufnahme<br />
eines neuen Regelwerksvorhabens<br />
in das Arbeitsprogramm eines<br />
Ausschusses innerhalb von zwei Wochen<br />
nach der Veröffentlichung, also<br />
bis zum 17. <strong>Juli</strong> <strong>2017</strong>, von der Fachöffentlichkeit<br />
Einspruch eingelegt werden.<br />
Die Einsprüche sind per E-Mail<br />
an die eigens für Regelwerksein sprüche<br />
eingerichtete E-Mail-Adresse regel<br />
werk@baederportal.com zu schicken.<br />
jh <br />
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