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AB Archiv des Badewesens Juli 2017

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405 <strong>AB</strong> <strong>Archiv</strong> <strong>des</strong> <strong>Badewesens</strong> 07/<strong>2017</strong> | Verbände · Deutsche Gesellschaft für das Badewesen<br />

Deutschen Gesellschaft für das Badewesen<br />

e. V.“ möglichst zügig als Richtlinie<br />

der DGfdB zu veröffentlichen.<br />

DGfdB A 29 „Empfehlungen für die<br />

Kooperation mit Kindertagesstätten“<br />

Die Kooperation mit Kindergärten und<br />

Kindertagesstätten stellt für den Badbetreiber<br />

eine Möglichkeit dar, Kinder<br />

und ihre Eltern an das Schwimmbad<br />

heranzuführen und so die „Kunden der<br />

Zukunft“ zu gewinnen. Die Arbeitsunterlage<br />

soll Badbetreibern eine Unterstützung<br />

bei der Organisation und<br />

Durchführung einer solchen Zusammenarbeit<br />

geben.<br />

In der Arbeitsunterlage sollen mögliche<br />

Kooperationsvarianten beschrieben<br />

werden, z. B.<br />

die Zusammenarbeit in Form von<br />

Kursen (z. B. für die Altersgruppe<br />

3 - 4 Jahre: Spielangebote, Wassergewöhnung<br />

für Vorschulkinder;<br />

5 Jahre: Schwimmkurse),<br />

die Kooperation in Form von Aktionstagen<br />

(z. B. Wasserspielstunden,<br />

Kindersauna, Safari durch<br />

das Bad, Wassersicherheitstag)<br />

und<br />

weitere Kooperationsmodelle (z. B.<br />

Trockener Projekttag zum Thema<br />

Baderegeln, Kindergartenangebote<br />

für den Nachmittag).<br />

Weiterhin sollen die Aufgaben und<br />

Leistungen <strong>des</strong> Betreibers und <strong>des</strong> Kindergartens<br />

bzw. der Kindertagesstätte<br />

definiert werden. Als bevorzugte Lösung<br />

soll die Einzelabrechnung <strong>des</strong> jeweiligen<br />

Angebots mit den Eltern beschrieben<br />

werden. Weitere Themen sollen<br />

der Umgang mit unangemeldeten<br />

Einzelbesuchen von Kindergartengruppen<br />

und die organisatorischen Maßnahmen<br />

während <strong>des</strong> laufenden Angebots<br />

sein.<br />

DGfdB R 10.00 „Grundsätze für das<br />

Regelwerk der Deutschen Gesellschaft<br />

für das Badewesen e. V.“<br />

Die aktuellen „Grundsätze für das Regelwerk<br />

der Deutschen Gesellschaft für<br />

das Badewesen e. V.“ bieten für die Gremien<br />

der DGfdB den formalen Rahmen<br />

der Erarbeitung <strong>des</strong> DGfdB-Regelwerks.<br />

Sie verkörpern aber auch den Anspruch,<br />

dass dieses Regelwerk im Konzert der<br />

regelwerksetzenden Organisationen auf<br />

Augenhöhe mitspielt. Matthias Marx,<br />

im Bun<strong>des</strong>ministerium für Wirtschaft<br />

und Energie zuständig für Grundsatzfragen<br />

der Normungs- und Patentpolitik,<br />

hatte im Rahmen der Sitzung der<br />

Ausschussvorsitzenden und Obleute<br />

am 21. Februar in Berlin (siehe <strong>AB</strong> 04/<br />

<strong>2017</strong>, S. 241 ff.) die Anforderungen <strong>des</strong><br />

Ministeriums an die Erarbeitung von<br />

Regelwerken vorgestellt. Hier wurde<br />

deutlich, dass die aktuellen „Grundsätze“<br />

in Teilbereichen überarbeitet<br />

werden sollten. Es geht dabei vor allem<br />

um die Verbesserung von Konsens,<br />

Offenheit und Einbeziehung der interessierten<br />

Kreise, Transparenz, Neutralität<br />

und Kohärenz mit anderen Regelwerken.<br />

Für das Ministerium ist ein<br />

wesentlicher Schritt hin zu mehr Transparenz<br />

und Offenheit, wenn der regelsetzende<br />

Verband die interessierten<br />

Kreise bereits bei der Erarbeitung der<br />

Grundlagen seiner Regelwerksarbeit<br />

mitwirken lässt. Dafür gibt es mit der<br />

Normenreihe der DIN 820 „Normungsarbeit“<br />

und mit der VDI 1000 „VDI-Richtlinienarbeit<br />

– Grundsätze und Anleitungen“<br />

bereits bewährte Beispiele.<br />

Die Richtlinie DGfdB R 10.00 wird von<br />

den Ausschüssen und dem Erweiterten<br />

Vorstand der DGfdB erarbeitet und<br />

beschlossen werden. Für die Erarbeitung<br />

gelten noch die aktuellen „Grundsätze<br />

für das Regelwerk der Deutschen<br />

Gesellschaft für das Badewesen e. V.“,<br />

die dann nach der Verabschiedung der<br />

neuen Richtlinie durch diese abgelöst<br />

werden wird.<br />

In den Grundsätzen für das Regelwerk<br />

der DGfdB ist die Abwicklung der Einleitung<br />

eines Regelwerksverfahrens<br />

festgelegt. Danach kann gegen die Aufnahme<br />

eines neuen Regelwerksvorhabens<br />

in das Arbeitsprogramm eines<br />

Ausschusses innerhalb von zwei Wochen<br />

nach der Veröffentlichung, also<br />

bis zum 17. <strong>Juli</strong> <strong>2017</strong>, von der Fachöffentlichkeit<br />

Einspruch eingelegt werden.<br />

Die Einsprüche sind per E-Mail<br />

an die eigens für Regelwerksein sprüche<br />

eingerichtete E-Mail-Adresse regel<br />

werk@baederportal.com zu schicken.<br />

jh <br />

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