AB Archiv des Badewesens Juli 2017
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Normungsarbeit · Verbände | <strong>AB</strong> <strong>Archiv</strong> <strong>des</strong> <strong>Badewesens</strong> 07/<strong>2017</strong> 412<br />
Kontrastwerte bei Farb-Bildern<br />
Kontrastwerte bei Schwarz-Weiß-Bildern<br />
CEN oder auch ISO, ein grundsätzliches<br />
Prinzip: Wenn ein Hersteller ein<br />
Patent auf ein Produkt hält, dann darf<br />
für dieses Produkt keine Norm erarbeitet<br />
werden, es sei denn, der Produzent<br />
erklärt sich bereit, Lizenzen an<br />
alle anderen Hersteller zu vergeben.<br />
Grundlage dieser Regelung ist das sog.<br />
FRAND-Abkommen: Die Normungsinstitute<br />
prüfen dabei nicht, ob das Patent<br />
von Anforderungen der Normen<br />
tatsächlich berührt wird; für die Institute<br />
reicht es aus, wenn das Patentamt<br />
das Patent geprüft und rechtmäßig<br />
vergeben hat. Aber hier tut sich eine<br />
Lücke auf, denn es ist ganz klar,<br />
dass ein Hersteller, wenn er auf seinen<br />
Gegenstand ein Patent einfordert, dieses<br />
auch bekommt, solange sein Produkt<br />
tatsächlich neu ist. Das hat aber<br />
nichts damit zu tun, was in einer künftigen<br />
Norm gefordert werden könnte;<br />
das kann das Patentamt nicht wissen.<br />
Also müssten eigentlich die Normungsinstitute<br />
und andere Regelwerksgeber<br />
prüfen, ob Anforderungen der zu erarbeitenden<br />
Norm den Gegenstand <strong>des</strong><br />
Patentes tatsächlich berühren.<br />
Und hier kommen wir wieder zur ISO<br />
20 380, denn in dieser Norm hat genau<br />
ein Hersteller das Recht, als Patentinhaber<br />
genannt zu werden, in Anspruch<br />
genommen. Es ist die Firma „Poséidon<br />
– MG international Maytronics France“.<br />
Das Unternehmen ist nun in der Einleitung<br />
der Norm sehr prominent genannt;<br />
insg. hält Poséidon drei Patente,<br />
wovon eines nach 20 Jahren bereits<br />
abgelaufen ist. Das norwegische Normungsinstitut<br />
Standard Norge und das<br />
DIN hatten in ihren Kommentaren darauf<br />
hingewiesen, dass die Nennung<br />
der Patente nicht gerechtfertigt sei. Michael<br />
Weilandt hatte in einer umfangreichen<br />
Ausarbeitung nachgewiesen,<br />
dass keine Anforderung der Norm die<br />
Claims <strong>des</strong> Poséidon-Patentes berührt.<br />
Lediglich in einem Punkt war die Andeutung<br />
einer Übereinstimmung festzustellen:<br />
In der Norm wird eine Erkennungszeit<br />
von 15 s gefordert, und<br />
genau diese Zeit ist auch im Poséidon-Patent<br />
genannt. Das DIN hatte <strong>des</strong>halb<br />
einen Kommentar eingereicht, in<br />
dem die Verlängerung der Erkennungszeit<br />
in der Norm auf 15,1 s vorgeschlagen<br />
wurde, damit auch diese Übereinstimmung<br />
verschwindet.<br />
Der Text der Norm hört sich nun an,<br />
als wenn es in Europa einen Hersteller<br />
für diese Systeme gibt und alle anderen<br />
Hersteller auf Lizenzen angewiesen<br />
sind. Da dies nicht der Fall ist, wird<br />
hier (siehe Infokasten) eine Auflistung<br />
aller bekannten europäischen Hersteller<br />
für kamerabasierte Ertrinkenden-Erkennungssysteme<br />
und ihrer Vertriebspartner<br />
für Deutschland gegeben.<br />
Insbesondere Norwegen insistierte während<br />
der Web-Konferenz nachhaltig<br />
dafür, die Nennung dieses Patents zu<br />
streichen; auch Michael Weilandt sprach<br />
für das DIN gegen diesen Passus. Der<br />
französische Obmann jedoch und eine<br />
Reihe von Unterstützern aus der Arbeitsgruppe<br />
lehnten dies ab und machten<br />
hierfür vor allen Dingen formale<br />
Gründe geltend. In der Niederschrift<br />
heißt es dazu: „Mr WEILANDT (Germany)<br />
is still uncomfortable with the<br />
inclusion of the patents. However he<br />
respects the fact that the ISO rules were<br />
followed“. Das allerdings ist eine<br />
eher schmeichelhafte Umschreibung<br />
<strong>des</strong> Missfallens, das diese Lösung auf<br />
deutscher und norwegischer Seite hervorrief.<br />
Das Webmeeting brachte also<br />
keine neuen Erkenntnisse, und die Arbeitsgruppe<br />
beschloss dann – und das<br />
wird später eine Rolle spielen – einstimmig,<br />
also auch mit den Stimmen<br />
<strong>des</strong> DIN, dass dieser Entwurf nun direkt<br />
veröffentlicht werden und den<br />
letzten Abstimmungsschritt, das sog.<br />
FDIS-Verfahren (FDIS: Final Draft International<br />
Standard), überspringen<br />
sollte.<br />
Dies war allerdings nicht die letzte Sitzung,<br />
in der diese Norm eine Rolle spielen<br />
sollte. Der WG 4 übergeordnet ist<br />
das ISO/TC 83 „Sports and other recreational<br />
facilities and equipment“, das<br />
am 18. Mai in Berlin tagte. Hier entspann<br />
sich eine lange und intensive<br />
Diskussion beim Bericht <strong>des</strong> Obmannes<br />
der WG 4, Dominique Degas, in der