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AB Archiv des Badewesens Juli 2017

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Normungsarbeit · Verbände | <strong>AB</strong> <strong>Archiv</strong> <strong>des</strong> <strong>Badewesens</strong> 07/<strong>2017</strong> 412<br />

Kontrastwerte bei Farb-Bildern<br />

Kontrastwerte bei Schwarz-Weiß-Bildern<br />

CEN oder auch ISO, ein grundsätzliches<br />

Prinzip: Wenn ein Hersteller ein<br />

Patent auf ein Produkt hält, dann darf<br />

für dieses Produkt keine Norm erarbeitet<br />

werden, es sei denn, der Produzent<br />

erklärt sich bereit, Lizenzen an<br />

alle anderen Hersteller zu vergeben.<br />

Grundlage dieser Regelung ist das sog.<br />

FRAND-Abkommen: Die Normungsinstitute<br />

prüfen dabei nicht, ob das Patent<br />

von Anforderungen der Normen<br />

tatsächlich berührt wird; für die Institute<br />

reicht es aus, wenn das Patentamt<br />

das Patent geprüft und rechtmäßig<br />

vergeben hat. Aber hier tut sich eine<br />

Lücke auf, denn es ist ganz klar,<br />

dass ein Hersteller, wenn er auf seinen<br />

Gegenstand ein Patent einfordert, dieses<br />

auch bekommt, solange sein Produkt<br />

tatsächlich neu ist. Das hat aber<br />

nichts damit zu tun, was in einer künftigen<br />

Norm gefordert werden könnte;<br />

das kann das Patentamt nicht wissen.<br />

Also müssten eigentlich die Normungsinstitute<br />

und andere Regelwerksgeber<br />

prüfen, ob Anforderungen der zu erarbeitenden<br />

Norm den Gegenstand <strong>des</strong><br />

Patentes tatsächlich berühren.<br />

Und hier kommen wir wieder zur ISO<br />

20 380, denn in dieser Norm hat genau<br />

ein Hersteller das Recht, als Patentinhaber<br />

genannt zu werden, in Anspruch<br />

genommen. Es ist die Firma „Poséidon<br />

– MG international Maytronics France“.<br />

Das Unternehmen ist nun in der Einleitung<br />

der Norm sehr prominent genannt;<br />

insg. hält Poséidon drei Patente,<br />

wovon eines nach 20 Jahren bereits<br />

abgelaufen ist. Das norwegische Normungsinstitut<br />

Standard Norge und das<br />

DIN hatten in ihren Kommentaren darauf<br />

hingewiesen, dass die Nennung<br />

der Patente nicht gerechtfertigt sei. Michael<br />

Weilandt hatte in einer umfangreichen<br />

Ausarbeitung nachgewiesen,<br />

dass keine Anforderung der Norm die<br />

Claims <strong>des</strong> Poséidon-Patentes berührt.<br />

Lediglich in einem Punkt war die Andeutung<br />

einer Übereinstimmung festzustellen:<br />

In der Norm wird eine Erkennungszeit<br />

von 15 s gefordert, und<br />

genau diese Zeit ist auch im Poséidon-Patent<br />

genannt. Das DIN hatte <strong>des</strong>halb<br />

einen Kommentar eingereicht, in<br />

dem die Verlängerung der Erkennungszeit<br />

in der Norm auf 15,1 s vorgeschlagen<br />

wurde, damit auch diese Übereinstimmung<br />

verschwindet.<br />

Der Text der Norm hört sich nun an,<br />

als wenn es in Europa einen Hersteller<br />

für diese Systeme gibt und alle anderen<br />

Hersteller auf Lizenzen angewiesen<br />

sind. Da dies nicht der Fall ist, wird<br />

hier (siehe Infokasten) eine Auflistung<br />

aller bekannten europäischen Hersteller<br />

für kamerabasierte Ertrinkenden-Erkennungssysteme<br />

und ihrer Vertriebspartner<br />

für Deutschland gegeben.<br />

Insbesondere Norwegen insistierte während<br />

der Web-Konferenz nachhaltig<br />

dafür, die Nennung dieses Patents zu<br />

streichen; auch Michael Weilandt sprach<br />

für das DIN gegen diesen Passus. Der<br />

französische Obmann jedoch und eine<br />

Reihe von Unterstützern aus der Arbeitsgruppe<br />

lehnten dies ab und machten<br />

hierfür vor allen Dingen formale<br />

Gründe geltend. In der Niederschrift<br />

heißt es dazu: „Mr WEILANDT (Germany)<br />

is still uncomfortable with the<br />

inclusion of the patents. However he<br />

respects the fact that the ISO rules were<br />

followed“. Das allerdings ist eine<br />

eher schmeichelhafte Umschreibung<br />

<strong>des</strong> Missfallens, das diese Lösung auf<br />

deutscher und norwegischer Seite hervorrief.<br />

Das Webmeeting brachte also<br />

keine neuen Erkenntnisse, und die Arbeitsgruppe<br />

beschloss dann – und das<br />

wird später eine Rolle spielen – einstimmig,<br />

also auch mit den Stimmen<br />

<strong>des</strong> DIN, dass dieser Entwurf nun direkt<br />

veröffentlicht werden und den<br />

letzten Abstimmungsschritt, das sog.<br />

FDIS-Verfahren (FDIS: Final Draft International<br />

Standard), überspringen<br />

sollte.<br />

Dies war allerdings nicht die letzte Sitzung,<br />

in der diese Norm eine Rolle spielen<br />

sollte. Der WG 4 übergeordnet ist<br />

das ISO/TC 83 „Sports and other recreational<br />

facilities and equipment“, das<br />

am 18. Mai in Berlin tagte. Hier entspann<br />

sich eine lange und intensive<br />

Diskussion beim Bericht <strong>des</strong> Obmannes<br />

der WG 4, Dominique Degas, in der

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