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Der Abschied von einer langen und wichtigen Arbeit ist immer mehr ...

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INFORMATIONEN DES BUNDESVERBANDES DER DEUTSCHEN BINNENSCHIFFAHRT E. V. NR. 2, 2009 - REPORT 19<br />

Abfallübereinkommen ante portas<br />

Obwohl noch nichts eindeutig feststeht, so zeichnet es sich ab, dass das „Übereinkommen<br />

über die Sammlung, Abgabe <strong>und</strong> Abfällen in der Rhein- <strong>und</strong> Binnenschifffahrt“<br />

(Abfallübereinkommen) zur Jahreswende 2009/2010 in Kraft treten<br />

wird.<br />

Und das <strong>ist</strong> auch gut so: Einerseits <strong>ist</strong> zwar richtig,<br />

dass die Belastung der Schifffahrt mit den Kosten<br />

der Bilgenentölung nach Teil A des Übereinkommens<br />

zum falschen Zeitpunkt kommt. Andererseits<br />

stecken in seinem den Ladungsbereich betreffenden Teil B<br />

viele neue Ideen <strong>und</strong> Regelungen, die die Position der Schifffahrt<br />

im Tagesgeschäft stärken <strong>und</strong> letztlich auch der Umwelt<br />

zugute kommen. Ähnliches gilt für Teil C: Das ungeklärte<br />

Einleiten <strong>von</strong> Grau- <strong>und</strong> Schwarzwässern der Fahrgastschiffe<br />

in die Gewässer <strong>ist</strong> nicht <strong>mehr</strong> zeitgemäß. Und wo es im B<strong>und</strong>esgebiet<br />

noch Mängel bei der Entsorgung <strong>von</strong> Abfällen gibt,<br />

sollten diese im Lichte des Übereinkommens beseitigt werden.<br />

Über die derzeitige wirtschaftliche Situation der Binnenschifffahrt<br />

<strong>ist</strong> in dieser Ausgabe des Report ausführlich berichtet<br />

worden. Unter diesem Eindruck hatte der BDB im Mai<br />

2009 dem B<strong>und</strong>esverkehrsmin<strong>ist</strong>erium vorgeschlagen, das<br />

Abfallübereinkommen wie geplant zur Jahreswende in Kraft<br />

zu setzen, dabei aber die Kosten der Entsorgung - soweit sie<br />

in Deutschland anfallen - für zwei Jahre zu übernehmen. In<br />

den ersten Diskussionen <strong>ist</strong> daraus der Vorschlag entstanden,<br />

das Inkrafttreten des Abfallübereinkommens komplett zu<br />

verschieben. Ernsthafte Realisierungschancen hätte ein solcher<br />

Vorschlag nur, wenn er unmittelbar zum Gegenstand internationaler<br />

Beratungen auf höchster Ebene gemacht würde.<br />

Hier<strong>von</strong> <strong>ist</strong> nichts bekannt. Auf <strong>Arbeit</strong>sebene stehen alle<br />

Vertragsstaaten <strong>einer</strong> Verschiebung des Inkrafttretens äußerst<br />

skeptisch gegenüber.<br />

Deshalb gehen die vorbereitenden Maßnahmen für ein Inkrafttreten<br />

des Abfallübereinkommens zum Jahresende auch<br />

unbeeindruckt <strong>von</strong> dem in Deutschland unterbreiteten Vorschlag<br />

weiter. Weil es auf internationaler Ebene kaum noch<br />

etwas anderes zu regeln gibt (Ausnahme: Übergangsfr<strong>ist</strong>en<br />

für die Fahrgastschifffahrt), betreffen diese Vorbereitungen<br />

vorrangig ein Thema: Die Entwicklung eines elektronischen<br />

Systems zur Erhebung der Entsorgungsentgelte mittels Chipkarte,<br />

mobilen Datenterminals <strong>und</strong> Datenbanksystem. Nach<br />

den Vorgaben der ZKR soll in nur etwa sechs Monaten ein solches<br />

System entwickelt <strong>und</strong> betriebsbereit abgeliefert werden.<br />

Falls es Anfang Juli zur Vertragsunterzeichnung mit einem<br />

Auftragnehmer kommt, <strong>ist</strong> frühestens Anfang Januar<br />

mit einem solchen System zu rechnen. Um <strong>immer</strong> neue Verschiebungen<br />

des Inkraftsetzungstermins wie bei der Einführung<br />

der LKW-Maut zu verhindern, sollte die vorgesehen Entwicklungsphase<br />

<strong>von</strong> nur sechs Monaten <strong>von</strong> vornherein um<br />

einige Monate verlängert werden.<br />

Trotz dieser vernünftig erscheinenden Planung des Termins,<br />

zu dem die Finanzierung der Bilgenentölung in Kraft<br />

tritt, kann es dennoch sein, dass das Übereinkommen bereits<br />

in 2009 in Kraft tritt. Die ZKR hat den Vorschlag entwickelt,<br />

den Termin für die Finanzierung der Bilgenentölung <strong>und</strong> den<br />

Termin für das Inkrafttreten des Abfallübereinkommens <strong>von</strong>einander<br />

abzukoppeln. Eine solche Entscheidung hätte den<br />

einen oder anderen Vorzug. Letzten Endes müssen aber die<br />

deutschen B<strong>und</strong>esländer mitziehen, die bisher noch die<br />

Bilgenentölung am Rhein <strong>und</strong> an der Weser komplett aus<br />

öffentlichen Kassen finanzieren.<br />

© BEV

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