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Der Abschied von einer langen und wichtigen Arbeit ist immer mehr ...

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INFORMATIONEN DES BUNDESVERBANDES DER DEUTSCHEN BINNENSCHIFFAHRT E. V. NR. 2, 2009 - REPORT 5<br />

der Ausdruck schwere Marktstörung „das Auftreten <strong>von</strong><br />

Problemen auf dem Markt des Binnenschiffsgüterverkehrs,<br />

die diesem Markt eigen sind <strong>und</strong> zu einem möglicherweise<br />

anhaltenden deutlichen Angebotsüberhang führen können,<br />

der das finanzielle Gleichgewicht <strong>und</strong> das Überleben zahlreicher<br />

Binnnenschiffsgüterverkehrsunternehmen ernstlich gefährden<br />

könnte, sofern die kurz- <strong>und</strong> mittelfr<strong>ist</strong>igen Prognosen<br />

für den betreffenden Markt keine deutliche <strong>und</strong> dauerhafte<br />

Besserung erwarten lassen“. Würde dies bejaht, könnte<br />

die EU-Kommission auf Antrag eines Mitgliedstaats geeignete<br />

Maßnahmen treffen, insbesondere Maßnahmen, mit denen<br />

jede weitere Erhöhung der Transportkapazität auf dem<br />

betreffenden Markt verhindert wird. Als Maßnahmen kommen<br />

gemäß EU-VO 718/99 (Artikel 7) das Wiederaufleben der<br />

sog. „Alt-für-Neu“-Regelung bzw. Pönalezahlungen <strong>und</strong> Maßnahmen<br />

zur Abwrackung <strong>von</strong> Schiffsraum in Betracht. Entgegen<br />

anders lautenden Gerüchten haben bislang weder die<br />

Niederlande noch Belgien bei der EU-Kommission um Feststellung<br />

der „schweren Marktstörung“ im o.g. Sinne gebeten.<br />

Frankreich spricht sich sogar ausdrücklich gegen eine solche<br />

Marktstörung aus.<br />

Nicht zuletzt auf Gr<strong>und</strong> der Konjunkturpakete der B<strong>und</strong>esregierung<br />

gibt es im Trockengutbereich die begründete Hoffnung<br />

für ein Anspringen der Konjunktur zu Beginn des kommenden<br />

Jahres. Spätestens dann wird auch der Schiffsraum<br />

wieder benötigt, der zur Zeit im Hafen liegt <strong>und</strong> auf Ladung<br />

wartet. Deshalb dürften Abwrackungen oder eine Wiedereinführung<br />

der sog. „Alt-für-Neu“-Regelung im Trockengutbereich<br />

eher kontraproduktiv sein. Etwas anderes mag für die<br />

Tankschifffahrt gelten. Dort wird ebenfalls über das Vorliegen<br />

<strong>einer</strong> schweren Marktstörung im o.g. Sinne diskutiert. Allerdings<br />

stehen bei dieser Debatte weniger die Folgen der<br />

weltweiten Finanz- <strong>und</strong> Wirtschaftskrise im Vordergr<strong>und</strong>,<br />

denn die Binnentankschifffahrt hat bis zum Ende des ersten<br />

Quartals 2009 – entgegen dem allgemeinen Trend – außergewöhnlich<br />

gute Geschäftsergebnisse erzielt <strong>und</strong> sich erst relativ<br />

spät auf ein niedrigeres Frachtniveau begeben. Hier wird<br />

viel<strong>mehr</strong> die Frage diskutiert, wie der Markt auf die Kapazitätserhöhung<br />

reagieren wird, die dadurch entsteht, dass auf<br />

Gr<strong>und</strong> der Änderungen des ADNR in zunehmendem Maße<br />

Doppelhüllentankschiffe in Fahrt gesetzt werden, ohne dass<br />

im Gegenzug alte Einhüllentonnage abgewrackt wird.<br />

Erste Reaktionen aus Bonn <strong>und</strong> Berlin<br />

Mitte Juni 2009 hat der BDB aus Berlin erste vorsichtige Reaktionen<br />

auf seine Vorschläge für Liquiditätshilfen erhalten. Danach<br />

wird das Aussetzen der Übergangsbestimmungen für<br />

weitere zwei Jahre gr<strong>und</strong>sätzlich positiv beurteilt, allerdings<br />

sind hier noch einige internationale Abstimmungen zwischen<br />

den europäischen Binnenschifffahrtsverbänden <strong>einer</strong>seits<br />

<strong>und</strong> der Zentralkommission für die Rheinschifffahrt (ZKR) andererseits<br />

erforderlich. Schwierigkeiten scheint dagegen das<br />

Aussetzen des Abfallübereinkommens zu bereiten. Hier sind<br />

die Widerstände der übrigen Vertragsstaaten nicht zu übersehen.<br />

Uneinheitlich <strong>ist</strong> schließlich derzeit noch die Beurteilung<br />

der Frage, ob auf nationaler Ebene zinslose Darlehen gewährt<br />

werden sollten. Zwar wird die gr<strong>und</strong>sätzliche Machbarkeit<br />

bejaht. Allerdings wird die Maßnahme unter gr<strong>und</strong>sätzlichen<br />

ordnungspolitischen Erwägungen <strong>und</strong> unter Effi-<br />

zienzgesichtspunkten in Teilen skeptisch beurteilt. Report<br />

wird über die weitere Entwicklung in der nächsten Ausgabe<br />

berichten.<br />

Staatliche Hilfe: Was heute schon geht<br />

Bestimmte, <strong>von</strong> der B<strong>und</strong>esregierung ergriffene Maßnahmen<br />

können bereits heute auch vom Binnenschifffahrtsgewerbe<br />

in Anspruch genommen werden. Hier geben die Konjunkturpakete<br />

der Regierung – im Internet unter www.konjunkturpakete.de<br />

– einen guten Überblick. Zu nennen <strong>ist</strong> etwa das<br />

„KfW-Sonderprogramm-Mittelständische Unternehmen“ (Programmnummern<br />

081 <strong>und</strong> 082). Hier vergibt die KfW bei bankdurchgeleiteten<br />

Krediten Investitions- <strong>und</strong> Betriebsmittelbeihilfen.<br />

Betriebsmittel einschließlich Warenlager sowie sonstiger<br />

Liquiditätsbedarf werden mit <strong>einer</strong> optionalen Haftungsfre<strong>ist</strong>ellung<br />

<strong>von</strong> bis zu 60 % mit <strong>einer</strong> Laufzeit <strong>von</strong> bis zu fünf<br />

Jahren finanziert. Investitionen werden mit <strong>einer</strong> optionalen<br />

Haftungsfre<strong>ist</strong>ellung <strong>von</strong> bis zu 90 % gefördert. Hierzu zählen<br />

auch Schiffsfinanzierungen <strong>und</strong> Bauzeitfinanzierungen<br />

für Schiffe. Bei diesen langlebigen Wirtschaftsgütern kann eine<br />

Laufzeit <strong>von</strong> bis zu 15 Jahren bei höchstens drei tilgungsfreien<br />

Anlaufjahren beantragt werden. Einziger Nachteil dieses<br />

Programms: Es wird nach dem ausdrücklichen Willen der<br />

B<strong>und</strong>esregierung nur zu marktgerechten Konditionen, also<br />

<strong>einer</strong> marktüblichen Verzinsung, gewährt. Und: Antragsteller<br />

müssen dokumentieren, dass sie zum Stichtag 1. Juli 2008<br />

noch nicht in wirtschaftlichen Schwierigkeiten waren.<br />

Hinzuweisen <strong>ist</strong> auch noch auf das schon länger ex<strong>ist</strong>ierende<br />

KfW-Programm „Unternehmerkredit“ (Programmnummern<br />

037 <strong>und</strong> 047), das in s<strong>einer</strong> Struktur dem „KfW-Sonderprogramm”<br />

ähnelt. Hier werden alle Investitionen, die <strong>einer</strong><br />

mittel- <strong>und</strong> langfr<strong>ist</strong>igen Mittelbereitstellung bedürfen <strong>und</strong><br />

einen „nachhaltigen wirtschaftlichen Erfolg erwarten lassen“,<br />

sowie Betriebsmittel mit zinsgünstigen Krediten finanziert,<br />

<strong>und</strong> zwar zu 100 % der förderfähigen Investitionskosten bzw.<br />

der Betriebsmittel. <strong>Der</strong> Kauf <strong>von</strong> Maschinen, Anlagen, Fahrzeugen<br />

<strong>und</strong> Einrichtungen zählt ausdrücklich zu den förderfähigen<br />

Investitionen. Nachteil dieses Programms <strong>ist</strong> allerdings<br />

die Kreditlaufzeit <strong>von</strong> bis zu 5 Jahren bei einem tilgungsfreien<br />

Anlaufjahr bzw. bis zu 10 Jahren bei höchstens<br />

zwei tilgungsfreien Anlaufjahren. Vom Kreditnehmer sind zudem<br />

bankübliche Sicherheiten zu stellen.<br />

Interessant <strong>ist</strong> auch die mit dem Konjunkturpaket I eingeführte,<br />

auf zwei Jahre befr<strong>ist</strong>ete degressive Abschreibung für<br />

bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens i. H. v. 25 %,<br />

die neben der Sonderabschreibung nach § 7g Abs. 5 EStG vorgenommen<br />

werden kann. Die Besonderheit der degressiven<br />

Abschreibung besteht darin, dass die Abschreibungen im ersten<br />

Jahr am höchsten sind <strong>und</strong> sich schrittweise mit jedem<br />

Folgejahr verringern. Für Unternehmen lohnen sich Investitionen<br />

also besonders in den Jahren 2009 <strong>und</strong> 2010, weil vor<br />

allem im ersten Jahr der Anschaffung das Betriebsergebnis<br />

verringert <strong>und</strong> dadurch mit deutlich weniger Steuern belastet<br />

wird. Zusätzlich zur degressiven Abschreibung wird die B<strong>und</strong>esregierung<br />

befr<strong>ist</strong>et für zwei Jahre die Möglichkeit <strong>von</strong><br />

Sonderabschreibungen für kl<strong>einer</strong>e <strong>und</strong> mittlere Unternehmen<br />

(KMU) erweitern, <strong>und</strong> zwar durch Erhöhung der dafür<br />

relevanten Betriebsvermögens- <strong>und</strong> Gewinngrenzen auf<br />

335.000 Euro, 175.000 Euro bzw. 200.000 Euro.

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