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Der Abschied von einer langen und wichtigen Arbeit ist immer mehr ...

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INFORMATIONEN DES BUNDESVERBANDES DER DEUTSCHEN BINNENSCHIFFAHRT E. V. NR. 2, 2009 - REPORT 9<br />

Zuschüsse bis 100.000 Euro erleichtern<br />

die Finanzierung <strong>von</strong> Vorhaben<br />

Zwei Mio. Euro stehen im B<strong>und</strong>eshaushalt für das laufende Jahr an Fördergeldern<br />

für das deutsche Binnenschifffahrtsgewerbe zur Verfügung. Weitere vier Mio.<br />

Euro sind für die Jahre 2010 <strong>und</strong> 2011 bereits zugesichert. In hartem Ringen mit<br />

der B<strong>und</strong>esregierung <strong>und</strong> den Parlamentariern war es dem BDB Ende 2008 in<br />

Berlin gelungen, diesen Haushaltstitel in trockene Tücher zu bringen. Bislang<br />

fehlt aber das entsprechende Förderprogramm, um diese Gelder abzurufen.<br />

Das wird sich nun ändern. Voraussichtlich im August<br />

2009 wird das Förderprogramm die letzten Hürden<br />

im intermin<strong>ist</strong>eriellen Verfahren genommen haben.<br />

In <strong>mehr</strong>eren Besprechungsr<strong>und</strong>en hat der BDB<br />

dem B<strong>und</strong>esverkehrsmin<strong>ist</strong>erium seine Vorschläge für eine<br />

Fördermaßnahme dargelegt. Nun liegt der Referentenentwurf<br />

der „Richtlinie über Zuwendungen zur Modernisierung<br />

der deutschen Binnenschiffsflotte <strong>und</strong> Pilotvorhaben für innovative<br />

Techniken in der Binnenschifffahrt“ vor.<br />

Art <strong>und</strong> Höhe der Zuwendung<br />

Antragsberechtigt sind kleine <strong>und</strong> mittlere Unternehmer gemäß<br />

EU-Definition, die ihren Sitz in Deutschland haben <strong>und</strong><br />

die ein im deutschen Binnenschiffsreg<strong>ist</strong>er eingetragenes<br />

Schiff haben (bzw. im Zuge der Förderung haben werden –<br />

Berufsanfänger werden also auch gefördert). Gewährt werden<br />

über die WSD West nicht rückzahlbare Zuschüsse, wenn<br />

der Unternehmer für ein Vorhaben ein Darlehen aufgenommen<br />

oder eine stille Beteiligung verabredet hat. Die Bemessungsgr<strong>und</strong>lage<br />

der Zuwendung <strong>ist</strong> die tatsächliche Höhe<br />

des aufzunehmenden Darlehens <strong>und</strong>/oder der stillen Beteiligung,<br />

die zur Finanzierung der Investition in Anspruch genommen<br />

werden. Die Zuwendung beträgt sechs Prozentpunkte<br />

auf den jeweils zu finanzierenden Darlehensbetrag<br />

(bzw. die Höhe der stillen Beteiligung), höchstens jedoch<br />

100.000 Euro pro Antrag. Die Förderung fällt unter die sog.<br />

„De-Minimis“-Regelung der Europäischen Union. Pro Unternehmen<br />

dürfen deshalb nicht <strong>mehr</strong> als 200.000 Euro in einem<br />

Zeitraum <strong>von</strong> drei Jahren gewährt werden. Hier <strong>ist</strong> also<br />

Vorsicht geboten, zumal die derzeit laufende „Förderung abgasärmerer<br />

Motoren“ ebenfalls unter diese Regelung fällt.<br />

Die dort gewährten Zuschüsse müssen also mit kalkuliert<br />

werden. Damit der Aufwand bei der Bearbeitung der Anträge<br />

in einem ges<strong>und</strong>en Verhältnis zum gewährten Zuschuss<br />

steht, hat das B<strong>und</strong>esverkehrsmin<strong>ist</strong>erium eine „Bagatellgrenze“<br />

vorgesehen: Bankdarlehen (oder stille Beteiligungen)<br />

sollen eine Mindesthöhe <strong>von</strong> insgesamt 100.000 Euro haben.<br />

<strong>Der</strong> BDB hat sich damit erfolgreich für einen niedrigeren<br />

Schwellenwert ausgesprochen. Kl<strong>einer</strong>e Vorhaben würden so<br />

ebenfalls subventionsfähig gemacht. Außerdem sind in der<br />

gegenwärtigen Finanz- <strong>und</strong> Wirtschaftslage eher kleinteiligere<br />

Investitionen zu erwarten.<br />

Gegenstand der Förderung<br />

Durch die Gewährung verlorener Zuschüsse will der Richtliniengeber<br />

Anreize schaffen, die deutsche Binnenschiffsflotte zu<br />

modernisieren <strong>und</strong> den Umweltschutz <strong>und</strong> die Schiffsicherheit<br />

zu verbessern. Beispielhaft wird etwa die Umrüstung <strong>von</strong><br />

Einhüllen- auf Doppelhüllenschiffe in der Tankschifffahrt genannt.<br />

<strong>Der</strong> Forderung des BDB entsprechend steht die Maßnahme<br />

aber der gesamten Branche, also auch der Trockengutschifffahrt<br />

<strong>und</strong> der Fahrgastschifffahrt, offen. Gefördert<br />

werden<br />

n Schiffsneubauten,<br />

n der Erwerb gebrauchter Schiffe,<br />

n Modernisierungsmaßnahmen <strong>und</strong><br />

n Pilotvorhaben für innovative Techniken in der Binnenschifffahrt.<br />

Diskussionsbedarf hat die vorgesehene Förderung des Erwerbs<br />

gebrauchter Schiffe ausgelöst. <strong>Der</strong> BDB hat sich dafür<br />

ausgesprochen, hier keine Beschränkungen vorzunehmen.<br />

<strong>Der</strong> Verband vertraut dem unternehmerischen Gespür s<strong>einer</strong><br />

Mitglieder: Kein Gewerbetreibender würde Schiffsraum erwerben,<br />

der nicht markt- bzw. konkurrenzfähig <strong>ist</strong>. Das Min<strong>ist</strong>erium<br />

wollte sich dem nicht anschließen. Eine Förderung soll<br />

nur in Betracht kommen, wenn das gebrauchte Schiff „erheblich<br />

jünger“ <strong>ist</strong> als das Durchschnittsalter der jeweiligen<br />

Schiffsgattung. Auch wenn diese Formulierung recht unbestimmt<br />

<strong>ist</strong> <strong>und</strong> einige Risiken in sich birgt, hat sich der BDB<br />

schlussendlich mit dieser Einschränkung einverstanden er-

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