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Taxi Times DACH - Mai 2017

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GEWERBEPOLITIK<br />

Vollzugsdefizit. Das lässt sich nicht lösen,<br />

indem man die Anzahl der Konzessionen freigibt,<br />

gleichzeitig aber keine Lösungen anbieten<br />

kann, wie der daraus resultierende<br />

Wildwuchs eingedämmt werden könnte.<br />

Das gilt auch für den nächsten Vorschläge<br />

des Gutachtens: Da eine Unterscheidung<br />

im PBefG zwischen <strong>Taxi</strong>s und Mietwagen<br />

nicht mehr zeitgerecht sei, solle diese künftig<br />

aufgehoben werden, womit für Mietwagen<br />

gleichzeitig auch die Rückkehrpflicht<br />

entfallen würde, fordern die Professoren.<br />

Gleichzeitig solle der bisher ermäßigte Steuersatz<br />

von sieben Prozent bei <strong>Taxi</strong>s auf den<br />

Regelsteuersatz angehoben werden.<br />

Der <strong>Taxi</strong>tarif solle nicht weiter staatlich<br />

bestimmt werden. Die Tarife sollen also freigegeben<br />

werden, wobei Informationspflichten<br />

an <strong>Taxi</strong>ständen und bei Ruftaxis<br />

ausgeweitet und reguliert werden, um eine<br />

„faire Preisbildung zu gewährleisten“.<br />

Nach einer solchen Preisfreigabe würden<br />

<strong>Taxi</strong>zentralen und webbasierte <strong>Taxi</strong>vermittler<br />

die Preise festlegen, weshalb diese Vermittler<br />

vorher als neue Kategorie ins PBefG aufgenommen<br />

werden sollen. „Sie sollten Daten<br />

jeder Fahrt bereitstellen, um eine Marktmachtmissbrauchskontrolle<br />

wie auch die allgemeine<br />

Regelkontrolle zu unterstützen.“<br />

Wie man aufgrund der bereitgestellten Daten<br />

allerdings auf einen Marktmissbrauch schließen<br />

können soll, lassen die Gutachter offen.<br />

Als logische Konsequenz aus dem Verzicht<br />

einer Preisfestlegung sieht das Gutachten<br />

auch die Beförderungspflicht als nicht<br />

mehr notwendig an. An stark frequentierten<br />

Halteplätzen, an denen Fahrgäste möglichst<br />

einfach und schnell einem <strong>Taxi</strong> zugeordnet<br />

werden müssen, wäre eine individuelle<br />

Preisfindung nicht möglich. Hier sollte der<br />

Betreiber des <strong>Taxi</strong>stands deshalb das Recht<br />

haben, Tarife, Qualitäten und Pflichtfahrgebiete<br />

für die von diesem Stand ausgehenden<br />

Fahrten vorzugeben. Das Gutachten spricht<br />

in diesem Fall von einer „<strong>Taxi</strong>stand-spezifischen<br />

Tarifbindung“.<br />

Sollte die Politik all diese Empfehlungen<br />

umsetzen, sei laut Meinung der 16 Professoren<br />

damit zu rechnen, „dass die Kunden<br />

von einem breiten Angebot und geringeren<br />

Wartezeiten profitieren werden. Die bessere<br />

Vermittlung und die Vermeidung von Leerfahrten<br />

reduzieren die Umweltbelastung<br />

und die Kosten der <strong>Taxi</strong>fahrten.“ An diesem<br />

Punkt wird der gravierendste Denkfehler<br />

der Professoren deutlich. Die hier angesprochenen<br />

Wartezeiten bestehen nicht auf Seiten<br />

der Kunden, sie bestehen in 90 Prozent<br />

aller Fälle auf Seiten des <strong>Taxi</strong>gewerbes. Eine<br />

schnelle Bedienung der Kunden innerhalb<br />

weniger Minuten kann nur erfolgen, weil<br />

man genügend <strong>Taxi</strong>s bereithält. Mit der wirtschaftlich<br />

fatalen Folge, dass die Wartezeit<br />

zwischen den Fahrten zu groß ist.<br />

Fazit: Eine pauschale Verurteilung des Gutachtens<br />

wäre kontraproduktiv, eine Verunglimpfung<br />

der Professoren auf persönlicher<br />

Ebene, wie es leider in den sozialen Medien<br />

bereits im vollen Gange ist, ist nicht gerechtfertigt.<br />

Die Personen haben sich sehr intensiv<br />

mit der Branche beschäftigt und sie legen den<br />

Finger auch dort in die Wunde, wo die <strong>Taxi</strong>branche<br />

tatsächlich gravierende Schwachstellen<br />

hat. An diesen Punkten gilt es,<br />

aufzuholen. Die Denkfehler müssen im politischen<br />

Dialog angesprochen werden. jh<br />

KEINE ORTSKUNDEPRÜFUNG MEHR FÜR MIETWAGEN<br />

Unmittelbar vor Redaktionsschluss<br />

dieser <strong>Taxi</strong> <strong>Times</strong> Ausgabe wurde ein<br />

Schreiben des Bayerischen Verkehrsministeriums<br />

bekannt. Darin wurden<br />

die untergeordneten bayerischen Fahrerlaubnisbehörden<br />

aufgefordert, keine<br />

Ortskundeprüfung mehr bei Krankenwagenfahrten<br />

und bei Mietwagen<br />

durchführen.<br />

Das Ministerium handle mit dieser<br />

Anweisung „im Vorgriff“ auf eine zu<br />

erwartende Rechtsänderung. Man<br />

verweist auf Sitzungen des Bund-<br />

Länder-Fachausschuss „Fahrerlaubnis/<br />

Fahrlehrerrecht“ im Herbst letzten<br />

Jahres und im Frühjahr <strong>2017</strong>. Dort<br />

wurde mehrheitlich beschlossen, dass<br />

Perfekt für Ihren Mietwagen.<br />

Wegstreckenzähler WSZ-06 und SPW-02<br />

Die Zukunft im <strong>Taxi</strong>.<br />

aus „fahrerlaubnisrechtlicher Sicht“<br />

abweichend von §48 Abs. 4 Nr. 7<br />

FeV, ein Wegfall des Nachweises der<br />

Ortskunde im Mietwagen- und Krankenkraftwagenverkehr<br />

künftig für „vertretbar“<br />

erachtet wird. Im Gegensatz<br />

zum <strong>Taxi</strong>fahrer sei das Fahrziel in der<br />

Regel im Vorfeld bekannt. Somit könne<br />

eine geeignete Fahrtroute bereits vor<br />

Fahrtantritt recherchiert und ausgewählt<br />

werden.<br />

Über mögliche Auswirkungen einer<br />

solchen Lockerung und ob Bayern<br />

seinen eigenmächtigen Vorstoß wieder<br />

zurücknehmen muss, werden wir Sie<br />

auf unserer Homepage und über die<br />

<strong>Taxi</strong> <strong>Times</strong> App informieren<br />

Speicherung und Verwaltung der<br />

Daten im HALE Datencenter mit<br />

Taxameterdaten (Miet- und <strong>Taxi</strong>lösung<br />

gemeinsam möglich)<br />

Für GoBD (HALE Cey Online) oder<br />

SEI-03 (HALE INSIKA®)<br />

Vereinfachte Tarifeingabe – vom<br />

Unternehmer selbst programmierbar<br />

Pauschalpreiseingabe durch den<br />

Fahrer (bei angeschlossenem Drucker)<br />

PTB Zulassung bereits seit 2010<br />

HALE electronic GmbH | A-5020 Salzburg | E: marketing@hale.at<br />

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TAXI MAI / <strong>2017</strong><br />

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