Taxi Times DACH - Mai 2017
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GEWERBEPOLITIK<br />
Vollzugsdefizit. Das lässt sich nicht lösen,<br />
indem man die Anzahl der Konzessionen freigibt,<br />
gleichzeitig aber keine Lösungen anbieten<br />
kann, wie der daraus resultierende<br />
Wildwuchs eingedämmt werden könnte.<br />
Das gilt auch für den nächsten Vorschläge<br />
des Gutachtens: Da eine Unterscheidung<br />
im PBefG zwischen <strong>Taxi</strong>s und Mietwagen<br />
nicht mehr zeitgerecht sei, solle diese künftig<br />
aufgehoben werden, womit für Mietwagen<br />
gleichzeitig auch die Rückkehrpflicht<br />
entfallen würde, fordern die Professoren.<br />
Gleichzeitig solle der bisher ermäßigte Steuersatz<br />
von sieben Prozent bei <strong>Taxi</strong>s auf den<br />
Regelsteuersatz angehoben werden.<br />
Der <strong>Taxi</strong>tarif solle nicht weiter staatlich<br />
bestimmt werden. Die Tarife sollen also freigegeben<br />
werden, wobei Informationspflichten<br />
an <strong>Taxi</strong>ständen und bei Ruftaxis<br />
ausgeweitet und reguliert werden, um eine<br />
„faire Preisbildung zu gewährleisten“.<br />
Nach einer solchen Preisfreigabe würden<br />
<strong>Taxi</strong>zentralen und webbasierte <strong>Taxi</strong>vermittler<br />
die Preise festlegen, weshalb diese Vermittler<br />
vorher als neue Kategorie ins PBefG aufgenommen<br />
werden sollen. „Sie sollten Daten<br />
jeder Fahrt bereitstellen, um eine Marktmachtmissbrauchskontrolle<br />
wie auch die allgemeine<br />
Regelkontrolle zu unterstützen.“<br />
Wie man aufgrund der bereitgestellten Daten<br />
allerdings auf einen Marktmissbrauch schließen<br />
können soll, lassen die Gutachter offen.<br />
Als logische Konsequenz aus dem Verzicht<br />
einer Preisfestlegung sieht das Gutachten<br />
auch die Beförderungspflicht als nicht<br />
mehr notwendig an. An stark frequentierten<br />
Halteplätzen, an denen Fahrgäste möglichst<br />
einfach und schnell einem <strong>Taxi</strong> zugeordnet<br />
werden müssen, wäre eine individuelle<br />
Preisfindung nicht möglich. Hier sollte der<br />
Betreiber des <strong>Taxi</strong>stands deshalb das Recht<br />
haben, Tarife, Qualitäten und Pflichtfahrgebiete<br />
für die von diesem Stand ausgehenden<br />
Fahrten vorzugeben. Das Gutachten spricht<br />
in diesem Fall von einer „<strong>Taxi</strong>stand-spezifischen<br />
Tarifbindung“.<br />
Sollte die Politik all diese Empfehlungen<br />
umsetzen, sei laut Meinung der 16 Professoren<br />
damit zu rechnen, „dass die Kunden<br />
von einem breiten Angebot und geringeren<br />
Wartezeiten profitieren werden. Die bessere<br />
Vermittlung und die Vermeidung von Leerfahrten<br />
reduzieren die Umweltbelastung<br />
und die Kosten der <strong>Taxi</strong>fahrten.“ An diesem<br />
Punkt wird der gravierendste Denkfehler<br />
der Professoren deutlich. Die hier angesprochenen<br />
Wartezeiten bestehen nicht auf Seiten<br />
der Kunden, sie bestehen in 90 Prozent<br />
aller Fälle auf Seiten des <strong>Taxi</strong>gewerbes. Eine<br />
schnelle Bedienung der Kunden innerhalb<br />
weniger Minuten kann nur erfolgen, weil<br />
man genügend <strong>Taxi</strong>s bereithält. Mit der wirtschaftlich<br />
fatalen Folge, dass die Wartezeit<br />
zwischen den Fahrten zu groß ist.<br />
Fazit: Eine pauschale Verurteilung des Gutachtens<br />
wäre kontraproduktiv, eine Verunglimpfung<br />
der Professoren auf persönlicher<br />
Ebene, wie es leider in den sozialen Medien<br />
bereits im vollen Gange ist, ist nicht gerechtfertigt.<br />
Die Personen haben sich sehr intensiv<br />
mit der Branche beschäftigt und sie legen den<br />
Finger auch dort in die Wunde, wo die <strong>Taxi</strong>branche<br />
tatsächlich gravierende Schwachstellen<br />
hat. An diesen Punkten gilt es,<br />
aufzuholen. Die Denkfehler müssen im politischen<br />
Dialog angesprochen werden. jh<br />
KEINE ORTSKUNDEPRÜFUNG MEHR FÜR MIETWAGEN<br />
Unmittelbar vor Redaktionsschluss<br />
dieser <strong>Taxi</strong> <strong>Times</strong> Ausgabe wurde ein<br />
Schreiben des Bayerischen Verkehrsministeriums<br />
bekannt. Darin wurden<br />
die untergeordneten bayerischen Fahrerlaubnisbehörden<br />
aufgefordert, keine<br />
Ortskundeprüfung mehr bei Krankenwagenfahrten<br />
und bei Mietwagen<br />
durchführen.<br />
Das Ministerium handle mit dieser<br />
Anweisung „im Vorgriff“ auf eine zu<br />
erwartende Rechtsänderung. Man<br />
verweist auf Sitzungen des Bund-<br />
Länder-Fachausschuss „Fahrerlaubnis/<br />
Fahrlehrerrecht“ im Herbst letzten<br />
Jahres und im Frühjahr <strong>2017</strong>. Dort<br />
wurde mehrheitlich beschlossen, dass<br />
Perfekt für Ihren Mietwagen.<br />
Wegstreckenzähler WSZ-06 und SPW-02<br />
Die Zukunft im <strong>Taxi</strong>.<br />
aus „fahrerlaubnisrechtlicher Sicht“<br />
abweichend von §48 Abs. 4 Nr. 7<br />
FeV, ein Wegfall des Nachweises der<br />
Ortskunde im Mietwagen- und Krankenkraftwagenverkehr<br />
künftig für „vertretbar“<br />
erachtet wird. Im Gegensatz<br />
zum <strong>Taxi</strong>fahrer sei das Fahrziel in der<br />
Regel im Vorfeld bekannt. Somit könne<br />
eine geeignete Fahrtroute bereits vor<br />
Fahrtantritt recherchiert und ausgewählt<br />
werden.<br />
Über mögliche Auswirkungen einer<br />
solchen Lockerung und ob Bayern<br />
seinen eigenmächtigen Vorstoß wieder<br />
zurücknehmen muss, werden wir Sie<br />
auf unserer Homepage und über die<br />
<strong>Taxi</strong> <strong>Times</strong> App informieren<br />
Speicherung und Verwaltung der<br />
Daten im HALE Datencenter mit<br />
Taxameterdaten (Miet- und <strong>Taxi</strong>lösung<br />
gemeinsam möglich)<br />
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Fahrer (bei angeschlossenem Drucker)<br />
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TAXI MAI / <strong>2017</strong><br />
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