Taxi Times DACH - Mai 2017
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ÖSTERREICH & SCHWEIZ<br />
BITTE<br />
NOCH SCHÄRFER<br />
Mit uns fahren Sie besser.<br />
Eine umfassende Novellierung der LBO<br />
hat viele gute Ansätze, aber trotzdem<br />
noch Nachbesserungsbedarf.<br />
FOTO: Weinwurm<br />
Die Stadt Wien hat die Regelungen für <strong>Taxi</strong>- und Mietwagenunternehmen<br />
mit einer neuen Verordnung auf Vordermann gebracht. Sie befindet sich<br />
aktuell im Begutachtungsverfahren (was dem deutschen Anhörungsverfahren<br />
entspricht) und soll zum 1. Januar nächsten Jahres in Kraft treten. Dann<br />
müssen Mietwagenanbieter dieselben Qualitätsanforderungen wie <strong>Taxi</strong>s erfüllen.<br />
Parallel sind Vereinfachungen für das <strong>Taxi</strong>gewerbe vorgesehen.<br />
Die bisherige Landesbetriebsordnung wurde gemeinsam mit Experten und der<br />
für <strong>Taxi</strong>s und Mietwagen zuständigen Innung vereinfacht und in die neue „Wiener<br />
Landesbetriebsordnung für das <strong>Taxi</strong>- und Mietwagen-Gewerbe“ (LBO) umstrukturiert.<br />
Transportobmann Davor<br />
Sertic zieht eine zukunftsträchtige<br />
Bilanz: „Besonders positiv<br />
ist es, dass die neue Landesbetriebsordnung<br />
für das <strong>Taxi</strong>und<br />
Mietwagen-Gewerbe mit<br />
der Hälfte der bisherigen Regelungen<br />
auskommt.“ Gestrichen<br />
wurde beispielsweise die Regelung<br />
der genauen Mindestmaße<br />
eines <strong>Taxi</strong>-Dachschildes. Eingefügt<br />
wurde dafür eine Erleichterung<br />
für <strong>Taxi</strong>s bei Events ab<br />
1.000 erwarteten Besuchern.<br />
Künftig darf vollkommen legal<br />
auf Fahrgäste gewartet werden,<br />
»Die Stadt Wien<br />
hat einen großen<br />
Schritt in die richtige<br />
Richtung gemacht!«<br />
Transportobmann Davor Sertic<br />
und zwar nicht mehr ausschließlich<br />
auf Standplätzen.<br />
Die Umstrukturierung war<br />
schon längere Zeit notwendig.<br />
Bei vielen bisherigen Bestimmungen<br />
sind Sharing-Economy-Dienste,<br />
Uber & Co., aus dem<br />
Raster gefallen. Jetzt wurden sie<br />
mit aufgenommen. Mietwagenbetreiber<br />
müssen künftig ebenso wie <strong>Taxi</strong>betreiber bei der Anmeldung einen<br />
Bescheid der Zulassungsbehörde vorlegen. Darin muss schwarz auf weiß festgehalten<br />
sein, dass das Fahrzeug den notwendigen Qualitätsanforderungen entspricht.<br />
Des Weiteren sieht die Neuregelung verpflichtend vor, dass nicht nur<br />
die klassischen <strong>Taxi</strong>s, sondern auch Mietwagen-Neufahrzeuge mit einem Euro-<br />
6-Motor ausgestattet sein müssen. Auch die Rückkehrpflicht für Mietwagen wird<br />
nun unmissverständlich vorgeschrieben.<br />
Die Abgrenzung zwischen <strong>Taxi</strong>s und Mietwagen wird in der neuen LBO ebenfalls<br />
festgezurrt. Verboten ist zum Beispiel die Kennzeichnung von Mietwagen<br />
mit Dachschildern und auch Taxameter sind in Zukunft den <strong>Taxi</strong>s vorbehalten.<br />
Kurz: Von allem, was den Anschein erwecken könnte, Mietwagen seien <strong>Taxi</strong>s,<br />
muss Abstand genommen werden. Sonst drohen empfindliche Strafen.<br />
Das Wiener <strong>Taxi</strong>gewerbe begrüßt einen Großteil der neuen Regelungen, vor<br />
allem das Aufstellrecht bei Großveranstaltungen und die Verpflichtung zur Euro-<br />
6-Norm bei Mietwagen. Die geplanten Bestimmungen zur Rückkehrpflicht hält<br />
man hingegen für zu lasch und wird im Begutachtungsverfahren auf eine schärfere<br />
Formulierung drängen. <br />
jh, nu<br />
-<br />
Thomas Grätz<br />
FÜR<br />
UNTeR .<br />
NehMeR<br />
Das Personenbeförderungsgesetz<br />
erläutert für <strong>Taxi</strong>- und Mietwagenunternehmer<br />
Das Personenbeförderungsgesetz<br />
(PBefG) – extra für <strong>Taxi</strong>- und Mietwagenunternehmer!<br />
Für alle, die mit dem PBefG im Berufsalltag<br />
zu tun haben, gibt dieser Kommentar<br />
einen praxisnahen Gesamteinblick in<br />
dieses wichtige Gesetz. Neben dem PBefG<br />
und den Erläuterungen dazu beinhaltet<br />
das Werk die Texte der Freistellungsverordnung,<br />
Berufszugangs-Verordnung,<br />
BOKraft, Krankentransport-Richtlinie,<br />
zudem Antrags- und Genehmigungsmuster<br />
und eine Muster-<strong>Taxi</strong>ordnung.<br />
Die Relevanz der jeweiligen Paragrafen<br />
für den <strong>Taxi</strong>- und Mietwagenunternehmer<br />
wird mit <strong>Taxi</strong>symbolen verdeutlicht.<br />
Softcover, DIN A5,<br />
215 Seiten, 1. Auflage 2016,<br />
Bestell-Nr. 24014<br />
24,90 € ohne MwSt. I 26,64 € inkl. MwSt.*<br />
www.heinrich-vogel-shop.de<br />
TAXI MAI / <strong>2017</strong><br />
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