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Taxi Times DACH - Mai 2017

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FISKALTAXAMETER<br />

Wie beim Fahrradhelm:<br />

Ein Fiskalsystem<br />

ist gesetzlich<br />

nicht vorgeschrieben,<br />

schützt aber,<br />

falls einem ein<br />

Finanzprüfer über<br />

den Weg läuft.<br />

EIN ENTWURF,<br />

<br />

DER NICHTS ÄNDERT<br />

Taxameter sollen nun doch nicht unter das neue Kassengesetz fallen.<br />

Der »Fiskaltaxameter« ist damit aber noch lange nicht vom Tisch.<br />

SEIBT & STRAUB IST AUCH EIN DATENLESER<br />

Unsere Übersicht „Die Datenleser“, erschienen in der Ausgabe<br />

<strong>Taxi</strong> <strong>Times</strong> <strong>DACH</strong> März <strong>2017</strong>, möchten wir an dieser Stelle um<br />

den dort nicht erwähnten Anbieter Seibt & Straub ergänzen.<br />

Das Stuttgarter Unternehmen, das neben FMS und gefos zu den<br />

wichtigsten Anbietern von Auftragsvermittlungssystemen zählt,<br />

bietet mit seinem Unternehmerportal „PLUS“ die Möglichkeit<br />

zur Einzelaufzeichnung der Geschäftsvorfälle. Die Taxameterdaten<br />

werden über die Datenfunkanbindung des Fahrzeugs<br />

auf das Unternehmerportal geleitet. „Sie sind vor Manipulationen<br />

geschützt“, verspricht Geschäftsführer Stefan Straub.<br />

Die Weiterverarbeitung erfolgt über das Portal. Hier können<br />

dann beispielsweise die im Taxameter nicht erfassten Vorgänge<br />

nachgetragen werden oder Fehltouren ausgebucht werden. In<br />

Kürze soll auch der Fahrer die Möglichkeit bekommen, solche<br />

Korrekturen noch während der Schicht vorzunehmen.<br />

Es ist wie ein Bild, das noch keinen Rahmen hat. Als die<br />

Bundesregierung kurz vor dem Jahreswechsel noch schnell<br />

das „Gesetz zum Schutz vor Manipulationen an digitalen<br />

Grundaufzeichnungen (Kassengesetz)“ verabschiedete, fehlte noch<br />

eine sogenannte technische Verordnung, in der wiederum jene<br />

technischen Anforderungen an elektronische Aufzeichnungs- und<br />

Sicherungssysteme festgelegt werden, die künftig verpflichtend<br />

eingesetzt und zertifiziert sein müssen.<br />

Im <strong>Taxi</strong>gewerbe wurde seither gerätselt, ob Taxameter und<br />

Wegstreckenzähler als elektronische Kassensysteme gelten und<br />

welche Datenverschlüsselungen bzw. Signaturen (z. B. INSIKA)<br />

dann vom zuständigen Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik<br />

(BSI) zertifiziert werden.<br />

Eine erste Antwort gab Ende April das Bundesfinanzministerium<br />

(BMF), als es einen ersten Referentenentwurf für eine „Verordnung<br />

zur Bestimmung der technischen Anforderungen an<br />

elektronische Aufzeichnungs- und Sicherungssysteme im<br />

Geschäftsverkehr“ veröffentlichte. Dieser Entwurf schließt Taxameter<br />

und Wegstreckenzähler aus. Sie würden laut § 1 nicht zu<br />

den elektronischen Aufzeichnungssystemen gehören.<br />

Die nach der Bekanntgabe dieses Entwurfs formulierten<br />

Beschwerden einiger <strong>Taxi</strong>unternehmer, sie hätten nun umsonst<br />

in die INSIKA-Technik investiert, sind allerdings Fehldeutungen.<br />

Darauf wies Michael Ströh vom Datenverarbeiter Tesymex hin.<br />

„<strong>Taxi</strong>unternehmer unterliegen nach wie vor den vollen Umfängen<br />

der Steuergesetze“, sagte er während einer IHK-Veranstaltung in<br />

München (siehe Seite 22). Vor allem in § 146 und 147 der Abgabenordnung<br />

(AO) sei genau geregelt, dass Einzel-Umsätze maschinell<br />

auslesbar, jederzeit für zehn Jahre verfügbar und vor allen<br />

Dingen unveränderbar dargestellt werden müssen.<br />

Manfred Schröder vom Hamburger Unternehmen Payco hingegen<br />

schreibt im <strong>Taxi</strong> <strong>Times</strong>-Leserforum: „Taxameter und Wegstreckenzähler<br />

bleiben ,preisrechnende Messgeräte‘ und unterliegen<br />

dem Eichrecht – also keine Aufrüstung der Taxameter zur Kasse<br />

notwendig.“<br />

Im gleichen Forum äußerte sich auch Dirk Tangemann vom<br />

niederländischen Taxameterhersteller Cabman: „Ich sehe einen<br />

Fiskaltaxameter als ein Gerät zur Aufzeichnung von Grundaufzeichnungen<br />

aller Art […]. Und da haken die steuerlichen Buchführungs-<br />

und Aufzeichnungspflichten ein. Buchungen und<br />

Aufzeichnungen müssen [...] nachvollziehbar beziehungsweise<br />

nachprüfbar, vollständig, richtig, zeitgerecht, geordnet und unveränderbar<br />

sein. Nur protokollierte Änderungen sind zulässig.“<br />

Zur Frage, ob ein sogenannter Fiskaltaxameter eingebaut werden<br />

sollte, gibt Jürgen Weberpals, Geschäftsführer der Heedfeld<br />

Taxameter GmbH und in dieser Funktion für den Vertrieb der<br />

Semitron-Taxameter in Deutschland verantwortlich, einen passenden<br />

Vergleich mit Radfahrern ab: Ein Fahrradhelm sei gesetzlich<br />

nicht vorgeschrieben, er schütze aber vor Verletzungen – so, wie<br />

ein Fiskaltaxameter die Gefahr teurer Schätzungen bei Finanzamtsprüfungen<br />

minimiert. <br />

jh<br />

FOTO: <strong>Taxi</strong> <strong>Times</strong><br />

22 MAI / <strong>2017</strong> TAXI

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