Taxi Times DACH - Mai 2017
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FISKALTAXAMETER<br />
Wie beim Fahrradhelm:<br />
Ein Fiskalsystem<br />
ist gesetzlich<br />
nicht vorgeschrieben,<br />
schützt aber,<br />
falls einem ein<br />
Finanzprüfer über<br />
den Weg läuft.<br />
EIN ENTWURF,<br />
<br />
DER NICHTS ÄNDERT<br />
Taxameter sollen nun doch nicht unter das neue Kassengesetz fallen.<br />
Der »Fiskaltaxameter« ist damit aber noch lange nicht vom Tisch.<br />
SEIBT & STRAUB IST AUCH EIN DATENLESER<br />
Unsere Übersicht „Die Datenleser“, erschienen in der Ausgabe<br />
<strong>Taxi</strong> <strong>Times</strong> <strong>DACH</strong> März <strong>2017</strong>, möchten wir an dieser Stelle um<br />
den dort nicht erwähnten Anbieter Seibt & Straub ergänzen.<br />
Das Stuttgarter Unternehmen, das neben FMS und gefos zu den<br />
wichtigsten Anbietern von Auftragsvermittlungssystemen zählt,<br />
bietet mit seinem Unternehmerportal „PLUS“ die Möglichkeit<br />
zur Einzelaufzeichnung der Geschäftsvorfälle. Die Taxameterdaten<br />
werden über die Datenfunkanbindung des Fahrzeugs<br />
auf das Unternehmerportal geleitet. „Sie sind vor Manipulationen<br />
geschützt“, verspricht Geschäftsführer Stefan Straub.<br />
Die Weiterverarbeitung erfolgt über das Portal. Hier können<br />
dann beispielsweise die im Taxameter nicht erfassten Vorgänge<br />
nachgetragen werden oder Fehltouren ausgebucht werden. In<br />
Kürze soll auch der Fahrer die Möglichkeit bekommen, solche<br />
Korrekturen noch während der Schicht vorzunehmen.<br />
Es ist wie ein Bild, das noch keinen Rahmen hat. Als die<br />
Bundesregierung kurz vor dem Jahreswechsel noch schnell<br />
das „Gesetz zum Schutz vor Manipulationen an digitalen<br />
Grundaufzeichnungen (Kassengesetz)“ verabschiedete, fehlte noch<br />
eine sogenannte technische Verordnung, in der wiederum jene<br />
technischen Anforderungen an elektronische Aufzeichnungs- und<br />
Sicherungssysteme festgelegt werden, die künftig verpflichtend<br />
eingesetzt und zertifiziert sein müssen.<br />
Im <strong>Taxi</strong>gewerbe wurde seither gerätselt, ob Taxameter und<br />
Wegstreckenzähler als elektronische Kassensysteme gelten und<br />
welche Datenverschlüsselungen bzw. Signaturen (z. B. INSIKA)<br />
dann vom zuständigen Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik<br />
(BSI) zertifiziert werden.<br />
Eine erste Antwort gab Ende April das Bundesfinanzministerium<br />
(BMF), als es einen ersten Referentenentwurf für eine „Verordnung<br />
zur Bestimmung der technischen Anforderungen an<br />
elektronische Aufzeichnungs- und Sicherungssysteme im<br />
Geschäftsverkehr“ veröffentlichte. Dieser Entwurf schließt Taxameter<br />
und Wegstreckenzähler aus. Sie würden laut § 1 nicht zu<br />
den elektronischen Aufzeichnungssystemen gehören.<br />
Die nach der Bekanntgabe dieses Entwurfs formulierten<br />
Beschwerden einiger <strong>Taxi</strong>unternehmer, sie hätten nun umsonst<br />
in die INSIKA-Technik investiert, sind allerdings Fehldeutungen.<br />
Darauf wies Michael Ströh vom Datenverarbeiter Tesymex hin.<br />
„<strong>Taxi</strong>unternehmer unterliegen nach wie vor den vollen Umfängen<br />
der Steuergesetze“, sagte er während einer IHK-Veranstaltung in<br />
München (siehe Seite 22). Vor allem in § 146 und 147 der Abgabenordnung<br />
(AO) sei genau geregelt, dass Einzel-Umsätze maschinell<br />
auslesbar, jederzeit für zehn Jahre verfügbar und vor allen<br />
Dingen unveränderbar dargestellt werden müssen.<br />
Manfred Schröder vom Hamburger Unternehmen Payco hingegen<br />
schreibt im <strong>Taxi</strong> <strong>Times</strong>-Leserforum: „Taxameter und Wegstreckenzähler<br />
bleiben ,preisrechnende Messgeräte‘ und unterliegen<br />
dem Eichrecht – also keine Aufrüstung der Taxameter zur Kasse<br />
notwendig.“<br />
Im gleichen Forum äußerte sich auch Dirk Tangemann vom<br />
niederländischen Taxameterhersteller Cabman: „Ich sehe einen<br />
Fiskaltaxameter als ein Gerät zur Aufzeichnung von Grundaufzeichnungen<br />
aller Art […]. Und da haken die steuerlichen Buchführungs-<br />
und Aufzeichnungspflichten ein. Buchungen und<br />
Aufzeichnungen müssen [...] nachvollziehbar beziehungsweise<br />
nachprüfbar, vollständig, richtig, zeitgerecht, geordnet und unveränderbar<br />
sein. Nur protokollierte Änderungen sind zulässig.“<br />
Zur Frage, ob ein sogenannter Fiskaltaxameter eingebaut werden<br />
sollte, gibt Jürgen Weberpals, Geschäftsführer der Heedfeld<br />
Taxameter GmbH und in dieser Funktion für den Vertrieb der<br />
Semitron-Taxameter in Deutschland verantwortlich, einen passenden<br />
Vergleich mit Radfahrern ab: Ein Fahrradhelm sei gesetzlich<br />
nicht vorgeschrieben, er schütze aber vor Verletzungen – so, wie<br />
ein Fiskaltaxameter die Gefahr teurer Schätzungen bei Finanzamtsprüfungen<br />
minimiert. <br />
jh<br />
FOTO: <strong>Taxi</strong> <strong>Times</strong><br />
22 MAI / <strong>2017</strong> TAXI