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der-Bergische-Unternehmer_1117

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AUS DER PRAXIS RECHT | STEUERN | FINANZEN<br />

Vorsteuerabzug ist. Das Bundesfinanzministerium<br />

hat jetzt folgendes klargestellt:<br />

„Verfügt <strong>der</strong> Leistungsempfänger über ein<br />

Postfach o<strong>der</strong> eine Großkundenadresse,<br />

ist es ausreichend, wenn diese Daten anstelle<br />

<strong>der</strong> vollständigen Anschrift angegeben<br />

werden.“ Quelle: Treumerkur Dr.<br />

Schmidt und Partner KG<br />

Son<strong>der</strong>ausgaben 2017<br />

Bestimmte Aufwendungen, die we<strong>der</strong><br />

Betriebsausgaben noch Werbungskosten<br />

bei den einzelnen Einkunftsarten sind,<br />

können als Son<strong>der</strong>ausgaben vom Gesamtbetrag<br />

<strong>der</strong> Einkünfte abgezogen<br />

werden. Sie wirken sich zum Teil unbegrenzt,<br />

meistens jedoch nur begrenzt<br />

aus. Son<strong>der</strong>ausgaben, die für das Kalen<strong>der</strong>jahr<br />

2017 berücksichtigt werden sollen,<br />

sind bis spätestens 31. Dezember<br />

2017 zu leisten. Bei einer Überweisung<br />

erfolgt <strong>der</strong> Abfluss <strong>der</strong> Zahlung, sobald<br />

die Bank den Überweisungsauftrag erhält.<br />

Wird mittels (Kredit-)Karte gezahlt,<br />

ist <strong>der</strong> Abfluss mit <strong>der</strong> Unterschrift<br />

auf dem Beleg (bzw. mit Eingabe <strong>der</strong><br />

PIN-Nummer) erfolgt. Bei einer Scheckzahlung<br />

ist <strong>der</strong> Zeitpunkt maßgebend, in<br />

dem <strong>der</strong> Scheck dem Empfänger übergeben<br />

bzw. bei <strong>der</strong> Post aufgegeben wird.<br />

Quelle: Rinke Treuhand<br />

Spritkosten für Dienstwagen<br />

von <strong>der</strong> Steuer absetzen<br />

Wer das Benzin für seinen Dienstwagen<br />

aus <strong>der</strong> privaten Tasche zahlt,<br />

kommt jetzt steuerlich günstiger weg.<br />

Bisher berücksichtigte es das Finanzamt<br />

oft nicht, wenn sich Mitarbeiter<br />

und Arbeitgeber die Kosten für den<br />

Dienstwagen teilten. Nun müssen die<br />

Finanzämter umdenken – zum Vorteil<br />

<strong>der</strong> Dienstwagennutzer. Details erklärt<br />

<strong>der</strong> Bund <strong>der</strong> Steuerzahler (BdSt)<br />

NRW: Arbeitnehmer, die den Firmenwagen<br />

auch privat nutzen dürfen, müssen<br />

diesen Vorteil versteuern, entwe<strong>der</strong><br />

nach <strong>der</strong> 1 %-Pauschalmethode o<strong>der</strong><br />

durch Nachweis mittels Fahrtenbuch.<br />

In <strong>der</strong> Praxis kommt es häufig vor, dass<br />

sich <strong>der</strong> Arbeitnehmer an einzelnen<br />

Kosten für den Dienstwagens beteiligt,<br />

also etwa die Spritkosten trägt o<strong>der</strong><br />

Wartungen und Reparaturen aus eigener<br />

Tasche zahlt. Bisher wurden diese<br />

Eigenbeiträge nicht steuermin<strong>der</strong>nd berücksichtigt.<br />

Nach Ansicht <strong>der</strong> Rechtssprechung<br />

müssen diese Aufwendungen<br />

jedoch anerkannt werden. Das gilt<br />

selbst dann, wenn <strong>der</strong> private Nutzungsvorteil<br />

nach <strong>der</strong> 1 %-Methode ermittelt<br />

wird (Bundesfinanzhof, Az.: VI<br />

R 2/15). Mit Verwaltungsschreiben<br />

vom 21. September 2017 hat sich das<br />

Bundesfinanzministerium nun <strong>der</strong><br />

Rechtssprechung angeschlossen, so<br />

dass auch die Finanzämter das steuerzahlerfreundliche<br />

Urteil anwenden<br />

müssen. Deshalb rät <strong>der</strong> BdSt NRW<br />

Dienstwagennutzern, Tankquittungen,<br />

Belege für Wartungs- und Reparaturkosten,<br />

Kfz-Steuern sowie Garagenund<br />

Stellplatzmiete gut aufzubewahren,<br />

Vereinigung <strong>Bergische</strong>r <strong>Unternehmer</strong>verbände e.V. - VBU®<br />

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