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Ausbildung des Redners Die passende Form der Rede / Der Vortrag ...

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zurückgriff, deutlich vor Augen zu stellen, daß das, was er gegen die Mutter<br />

sagen wollte, zu sagen nicht nur nötig, son<strong>der</strong>n sogar unvermeidlich sei. Und<br />

diesem Zweck diente seine erste Darlegung, obwohl sie zur gegenwärtigen Frage<br />

nichts zu bieten hatte: so sehr glaubte er, auf nichts eher in dem schwierigen und<br />

verwickelten Fall sein Augenmerk richten zu müssen als auf das, was sich ziemte.<br />

Deshalb brachte er es dahin, daß <strong>der</strong> Name <strong>der</strong> Mutter die Erbitterung nicht<br />

gegen den Sohn richtete, son<strong>der</strong>n gegen sie selbst, gegen die die <strong>Rede</strong> gerichtet<br />

war. Dennoch kann zuweilen eine Mutter auch in einer harmloseren Sache o<strong>der</strong><br />

auch weniger feindselig ihrem Sohn gegenüberstehen; dann geziemt sich ein<br />

sanfterer und ergebenerer Ton <strong>der</strong> <strong>Rede</strong>; denn einerseits werden wir dadurch,<br />

daß wir zur Genugtuung bereit sind, entwe<strong>der</strong> die Erbitterung gegen uns<br />

vermin<strong>der</strong>n o<strong>der</strong> sie sogar auf die Gegenseite ablenken, an<strong>der</strong>erseits wird man,<br />

wenn es so offen zu Tage tritt, welchen schweren Schmerz <strong>der</strong> Sohn empfindet,<br />

glauben, die Schuld liege nicht bei ihm, und man wird sogar noch Mitleid mit ihm<br />

haben. Auch die Schuld auf an<strong>der</strong>e abzuwälzen geziemt sich, so daß man<br />

annimmt, die Mutter sei von irgendwelchen Betrügern angestiftet, und wir<br />

müssen bezeugen, daß wir alles hinnehmen, kein hartes Wort gebrauchen wollen,<br />

so daß es, wenn wir keine Vorwürfe erheben können, so scheine, als wollten wir<br />

es nicht. Auch wenn ein Vorwurf erfolgen muß, ist es die Pflicht <strong>des</strong> Anwaltes,<br />

den Eindruck zu erwecken, als rede er gegen den Willen <strong>des</strong> Sohnes, jedoch unter<br />

dem Zwang <strong>der</strong> Treueverpflichtung: so wird man beide Parteien loben können.<br />

Was ich von <strong>der</strong> Mutter gesagt habe, soll für beide Eltern gelten; denn daß es<br />

auch schon zwischen Vätern und Söhnen, wenn die Entlassung aus <strong>der</strong><br />

väterlichen Vormundschaft erfolgt war, zum Prozeß gekommen, ist, weiß ich<br />

wohl. Auch bei an<strong>der</strong>en Verwandtschaftsgraden gilt es auf <strong>der</strong> Hut zu sein, daß<br />

man zu dem Urteil gelangt, wir hätten wi<strong>der</strong>strebend, notgedrungen und<br />

schonend gesprochen - mehr o<strong>der</strong> weniger, je nach dem Grade <strong>der</strong> Achtung, die<br />

<strong>der</strong> betreffenden Person gebührt. Dasselbe ist bei den Freigelassenen gegen ihre<br />

Herrn zu beachten. Und um die vielen Möglichkeiten in eins zusammenzufassen:<br />

niemals wird es sich ziemen, gegen solche Personen so aufzutreten, daß wir es<br />

übelgenommen hätten, wenn Menschen in <strong>der</strong> gleichen Lage gegen uns<br />

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