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Ausbildung des Redners Die passende Form der Rede / Der Vortrag ...

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Bei den Füßen achtet man auf Stand und Gang. Mit vorgesetztem rechten Fuß zu<br />

stehen sowie die gleiche Hand und den gleichen Fuß vorzusetzen ist unschön.<br />

Sich auf das rechte Bein zu stützen ist zuweilen gestattet, jedoch nur mit gera<strong>der</strong><br />

Brusthaltung, eine Gebärde, die in<strong>des</strong>sen besser in die Komödie paßt als in die<br />

öffentliche <strong>Rede</strong>. Schlecht wirkt es auch, wenn man bei <strong>der</strong> Belastung <strong>des</strong> linken<br />

Fußes den rechten hochhebt o<strong>der</strong> auf die Zehenspitzen stellt. Übermäßig die<br />

Beine zu spreizen ist schon im Stehen unschön und, wenn noch Bewegung<br />

hinzukommt, fast unanständig. Vorwärtsschreiten ist angebracht, wenn es kurz,<br />

maßvoll und selten geschieht. Auch das Hin- und Hergehen ist einmal bei <strong>der</strong><br />

Unterbrechung durch unaufhörlichen Beifall schicklich, obwohl Cicero 99 das<br />

Gehen nur selten und dann nur ein kurzes Stück gutheißt. Das Herumrennen und,<br />

wie es Domitius Afer bei Manlius Sura genannt hat, 'Sich- Abrakkern' 100 ist<br />

äußerst albern, und Verginius Flavus 101 hat mit feinem Witz bei einem seiner<br />

sophistischen Rivalen die Frage gestellt: 'wieviel Meilen er denn schon<br />

herunterdeklamiert hätte'. Ich weiß auch, daß man die Vorschrift gibt, wir sollten<br />

uns beim Hin- und Hergehen nicht von den Richtern abwenden, son<strong>der</strong>n sollten<br />

die Füße seitwärts setzen und dabei zu dem Gerichtshof hinblicken. Das kann bei<br />

Privatprozessen nicht geschehen, aber in <strong>der</strong> Tat sind ja auch die Abstände recht<br />

kurz, und wir bleiben nicht lange vom Richter abgewandt. Zuweilen in<strong>des</strong>sen ist<br />

es auch gestattet, sachte zurückzugehen. Manche springen ja sogar zurück, was<br />

ganz lächerlich aussieht. So gut es an seinem Ort angebracht ist, mit dem Fuß<br />

aufzustampfen, wie Cicero sagt 102 , nämlich am Anfang o<strong>der</strong> Schluß lebhafter<br />

Auseinan<strong>der</strong>setzungen, so albern läßt es den erscheinen, <strong>der</strong> es häufig so macht,<br />

und verliert dann auch seine Wirkung, die Aufmerksamkeit <strong>des</strong> Richters zu<br />

wecken. Unschön ist es auch, wenn man von einem Fuß auf den an<strong>der</strong>n wechselt<br />

und so nach rechts und links schwankt. Aufs äußerste zu meiden gilt es die<br />

99 de orat. 18, 59.<br />

100 ORF p. 569 M.; s. o. 6, 3, 54.<br />

101 s. o. 3, 1, 21.<br />

102 de orat. 3, 59, 220.<br />

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