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ENTGELTLICHE SCHALTUNG DES BMF<br />
DAS ZAHLT SICH AUS!<br />
Gute Nachrichten vom Finanzamt:<br />
Die Steuergutschrift für 2016 erhält<br />
man in der zweiten Jahreshälfte<br />
20<strong>17</strong> erstmals völlig automatisch.<br />
Von nun an ist der alljährliche Gang<br />
zum Finanzamt und das Ausfüllen<br />
der Formulare Geschichte. Die<br />
antragslose Arbeitnehmerveranlagung<br />
ist da, ein neues Service des Finanzamts.<br />
Klingt kompliziert, funktioniert aber<br />
ganz einfach. Wer bis Juni 20<strong>17</strong> keine Arbeitnehmerveranlagung<br />
eingereicht hat, erhält in<br />
der zweiten Jahreshälfte 20<strong>17</strong> ganz automatisch<br />
ein Informationsschreiben, in dem<br />
man lediglich seine Kontodaten überprüfen<br />
muss. Stimmt alles, so landen schon fünf bis<br />
sechs Wochen später zu viel bezahlte Steuern<br />
sicher auf deinem Konto. Alle Steuerangelegenheiten<br />
und Datenänderungen lassen sich<br />
auch bequem von Zuhause aus unter<br />
www.finanzonline.at erledigen.<br />
Die Zeit arbeitet für dich<br />
Wer profitiert davon? Alle, die im<br />
Jahr 2016 lohnsteuerpflichtige<br />
Einkünfte bezogen haben und 2015<br />
und 2016 weder Werbungskosten,<br />
noch Sonderausgaben oder sonstige<br />
außergewöhnliche Belastungen geltend<br />
gemacht haben. Warum ab Juli<br />
20<strong>17</strong>? Bis dahin wurden die meisten<br />
Arbeitnehmerveranlagungen abgegeben.<br />
Pro Jahr sind es übrigens<br />
rund 3,5 Millionen Anträge! 200<br />
Millionen Euro an Steuergutschriften<br />
werden überhaupt nie abgeholt.<br />
Abwarten und Informieren zahlt sich<br />
also buchstäblich aus.<br />
Was du über die antragslose<br />
Arbeitnehmerveranlagung<br />
wissen musst:<br />
Die automatische Steuergutschrift<br />
gibt es seit<br />
20<strong>17</strong> als ein Service des<br />
Bundesministeriums<br />
für Finanzen, um Bürgerinnen<br />
und Bürger zu<br />
entlasten.<br />
Wurde bis Juni 20<strong>17</strong><br />
für das Jahr 2016 noch<br />
keine Arbeitnehmerveranlagung<br />
beantragt,<br />
erfolgt die automatische<br />
Steuergutschrift.<br />
Weitere Informationen<br />
findest du unter<br />
bmf.gv.at/aanv