Diplomarbeit_Hermann_Grab
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<strong>Diplomarbeit</strong> Nachdiplomstudium zur<br />
Bekämpfung der Wirtschaftskriminalität<br />
flow letztlich grösser als die risikoadäquaten Kapitalkosten wird ein echter Unternehmensmehrwert<br />
erarbeitet und das Risiko-Exposure wird mit einer adäquaten Rendite abgegolten. Dies als<br />
Veranschaulichung eines möglichen theoretischen, unternehmensweiten Risiko-<br />
Führungsinstrumentes.<br />
5.4 Die wichtige Rolle des Wirtschaftsprüfers<br />
All diese Bestrebungen bedingen den Willen des Verwaltungsrates und des Managements seine<br />
Risiken besser zu managen. Eine wichtige Rolle kommt ausserdem dem externen Kontrollorgan<br />
zu, sei es im Rahmen des Aufsichtsrechtes (allenfalls EUK) oder des Gesellschaftsrechtes. Der<br />
Wirtschaftsprüfer ist derjenige, der als externe Person tieferen Einblick in das Unternehmen erhält.<br />
Es ist nicht Thema dieser <strong>Diplomarbeit</strong>, sich eingehend mit Verbesserungsmöglichkeiten in diesem<br />
Bereich zu beschäftigen, zumal sich die Semesterarbeit „Unternehmenszusammenbrüche“ 48 bereits<br />
eingehend dazu äussert. Es ist einzig auf zwei zusätzliche Aspekte hinzuweisen. Erstens stellt sich<br />
die Frage, ob man die Wirtschaftsprüfer nicht auch wie Rechtsanwälte oder Ärzte einer Standesaufsicht<br />
mit Sanktionsmöglichkeiten unterstellen könnte. Dies im Rahmen eines Selbstschutzes<br />
bzw. Selbstregulierung. Zweitens ist eine unternehmens-risikoorientierte Prüfungssicht im Hinblick<br />
auf eine nachhaltige Unternehmensfortführung wünschenswert. Der Abschlussprüfer sollte<br />
über dem traditionellen financial audit künftig auch einen business audit durchzuführen haben.<br />
Allenfalls wären hierzu Gesetzesänderungen mit präziserem Auftrag an die Revisionsstelle - wie in<br />
Deutschland - zu prüfen. Im Rahmen der Einführung des KonTraG 49 im Jahre 1998 in Deutschland<br />
wurden nebst den Risikomanagement-Aufgaben und -verantwortungen des Managements im Handelsgesetzbuch<br />
(HGB) neu die Pflicht des Wirtschaftsprüfers eingeführt, im Jahresbericht zum<br />
Thema des Risikomanagements ausdrücklich Stellung zu nehmen. Bei börsennotierten Gesellschaften<br />
ist das geforderte Risikomanagment-System im Rahmen des Jahresabschlusses zu prüfen.<br />
Dazu heisst es in § 322 Abs. III AktG:<br />
"Im Bestätigungsvermerk ist darauf einzugehen, ob der Lagebericht und der Konzernanlagebericht<br />
insgesamt nach der Beurteilung des Abschlussprüfers eine zutreffende Vorstellung von<br />
der Lage des Unternehmens oder des Konzerns vermittelt. Dabei ist auch darauf einzugehen,<br />
ob die Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dargestellt sind."<br />
Diese Erweiterung des Aktiengesetzes spiegelt sich zudem in der Ergänzung von § 317 Abs. IV<br />
des Handelsgesetzbuches wieder:<br />
"Der Abschlussprüfer hat zu untersuchen, ob die geforderten Massnahmen zur Früherkennung<br />
von bestandesgefährdenden Entwicklungen vom Vorstand getroffen wurden."<br />
Risk-Management wird durch diesen Impuls des deutschen Gesetzgebers zu einem wichtigen neuen<br />
Element in der Unternehmensführung und im Management-System. Die Standeskommission<br />
der Schweizerischen Treuhandkammer hat Ansätze solcher sanktions- und risikoorientierter Prüfungsbestimmungen<br />
im Rahmen ihrer Mitglieder (Selbstregulierung) ebenfalls bereits eingeführt.<br />
In diesem Zusammenhang sollte der Prüfer bereits heute eine entsprechende Risikobeurteilung des<br />
zu prüfenden Unternehmens vornehmen.<br />
5.5 Auswirkungen auf Wirtschaftskriminalität<br />
Auf den vorangehenden 30 Seiten haben wir uns dem breiten Spektrum der operationellen Risikobewirtschaftung<br />
unter dem Aspekt der Wirtschaftskriminalität bzw. Unternehmensdelikten<br />
überblickmässig gewidmet. Zuerst wurden die derzeitigen vorbildlichen Bestrebungen im Bankenbereich<br />
aufgezeigt, um allenfalls mögliche Ideen für den allgemeinen Unternehmenssektor adaptieren<br />
zu können. Einige Aspekte versuchten wir in den Bereich der operationellen Unternehmensrisiken<br />
zu übernehmen. Schliesslich beschäftigten wir uns eingehend mit der Behandlung des sogenannten<br />
risikoadäquaten Eigenkapitals. Insbesondere die Behandlung der Eigenmittelunterlegung<br />
wurde detaillierter analysiert. Zusammenfassend lassen sich die erarbeiteten Lösungsansätze wie<br />
folgt darstellen: