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Diplomarbeit_Hermann_Grab

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Seite -33-<br />

<strong>Diplomarbeit</strong> Nachdiplomstudium zur<br />

Bekämpfung der Wirtschaftskriminalität<br />

flow letztlich grösser als die risikoadäquaten Kapitalkosten wird ein echter Unternehmensmehrwert<br />

erarbeitet und das Risiko-Exposure wird mit einer adäquaten Rendite abgegolten. Dies als<br />

Veranschaulichung eines möglichen theoretischen, unternehmensweiten Risiko-<br />

Führungsinstrumentes.<br />

5.4 Die wichtige Rolle des Wirtschaftsprüfers<br />

All diese Bestrebungen bedingen den Willen des Verwaltungsrates und des Managements seine<br />

Risiken besser zu managen. Eine wichtige Rolle kommt ausserdem dem externen Kontrollorgan<br />

zu, sei es im Rahmen des Aufsichtsrechtes (allenfalls EUK) oder des Gesellschaftsrechtes. Der<br />

Wirtschaftsprüfer ist derjenige, der als externe Person tieferen Einblick in das Unternehmen erhält.<br />

Es ist nicht Thema dieser <strong>Diplomarbeit</strong>, sich eingehend mit Verbesserungsmöglichkeiten in diesem<br />

Bereich zu beschäftigen, zumal sich die Semesterarbeit „Unternehmenszusammenbrüche“ 48 bereits<br />

eingehend dazu äussert. Es ist einzig auf zwei zusätzliche Aspekte hinzuweisen. Erstens stellt sich<br />

die Frage, ob man die Wirtschaftsprüfer nicht auch wie Rechtsanwälte oder Ärzte einer Standesaufsicht<br />

mit Sanktionsmöglichkeiten unterstellen könnte. Dies im Rahmen eines Selbstschutzes<br />

bzw. Selbstregulierung. Zweitens ist eine unternehmens-risikoorientierte Prüfungssicht im Hinblick<br />

auf eine nachhaltige Unternehmensfortführung wünschenswert. Der Abschlussprüfer sollte<br />

über dem traditionellen financial audit künftig auch einen business audit durchzuführen haben.<br />

Allenfalls wären hierzu Gesetzesänderungen mit präziserem Auftrag an die Revisionsstelle - wie in<br />

Deutschland - zu prüfen. Im Rahmen der Einführung des KonTraG 49 im Jahre 1998 in Deutschland<br />

wurden nebst den Risikomanagement-Aufgaben und -verantwortungen des Managements im Handelsgesetzbuch<br />

(HGB) neu die Pflicht des Wirtschaftsprüfers eingeführt, im Jahresbericht zum<br />

Thema des Risikomanagements ausdrücklich Stellung zu nehmen. Bei börsennotierten Gesellschaften<br />

ist das geforderte Risikomanagment-System im Rahmen des Jahresabschlusses zu prüfen.<br />

Dazu heisst es in § 322 Abs. III AktG:<br />

"Im Bestätigungsvermerk ist darauf einzugehen, ob der Lagebericht und der Konzernanlagebericht<br />

insgesamt nach der Beurteilung des Abschlussprüfers eine zutreffende Vorstellung von<br />

der Lage des Unternehmens oder des Konzerns vermittelt. Dabei ist auch darauf einzugehen,<br />

ob die Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dargestellt sind."<br />

Diese Erweiterung des Aktiengesetzes spiegelt sich zudem in der Ergänzung von § 317 Abs. IV<br />

des Handelsgesetzbuches wieder:<br />

"Der Abschlussprüfer hat zu untersuchen, ob die geforderten Massnahmen zur Früherkennung<br />

von bestandesgefährdenden Entwicklungen vom Vorstand getroffen wurden."<br />

Risk-Management wird durch diesen Impuls des deutschen Gesetzgebers zu einem wichtigen neuen<br />

Element in der Unternehmensführung und im Management-System. Die Standeskommission<br />

der Schweizerischen Treuhandkammer hat Ansätze solcher sanktions- und risikoorientierter Prüfungsbestimmungen<br />

im Rahmen ihrer Mitglieder (Selbstregulierung) ebenfalls bereits eingeführt.<br />

In diesem Zusammenhang sollte der Prüfer bereits heute eine entsprechende Risikobeurteilung des<br />

zu prüfenden Unternehmens vornehmen.<br />

5.5 Auswirkungen auf Wirtschaftskriminalität<br />

Auf den vorangehenden 30 Seiten haben wir uns dem breiten Spektrum der operationellen Risikobewirtschaftung<br />

unter dem Aspekt der Wirtschaftskriminalität bzw. Unternehmensdelikten<br />

überblickmässig gewidmet. Zuerst wurden die derzeitigen vorbildlichen Bestrebungen im Bankenbereich<br />

aufgezeigt, um allenfalls mögliche Ideen für den allgemeinen Unternehmenssektor adaptieren<br />

zu können. Einige Aspekte versuchten wir in den Bereich der operationellen Unternehmensrisiken<br />

zu übernehmen. Schliesslich beschäftigten wir uns eingehend mit der Behandlung des sogenannten<br />

risikoadäquaten Eigenkapitals. Insbesondere die Behandlung der Eigenmittelunterlegung<br />

wurde detaillierter analysiert. Zusammenfassend lassen sich die erarbeiteten Lösungsansätze wie<br />

folgt darstellen:

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