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der-Bergische-Unternehmer_0318

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IM FOKUS FACTORING, LEASING, INKASSO<br />

höher. Als Faustformel gilt: Autoleasing kostet<br />

etwa 130 Prozent vom Kaufpreis des Fahrzeugs –<br />

übersteigt also die Anschaffungskosten um ca. 30<br />

Prozent.<br />

Außerdem gut zu wissen:<br />

Leasingnehmer haben keine freie Werkstattwahl,<br />

son<strong>der</strong>n sind verpflichtet, stets termingenau eine<br />

Vertragswerkstatt aufzusuchen. Und: Bei Vertragsabschluss<br />

hat sich die Kilometerabrechnung<br />

durchgesetzt, weil hierbei das Restwertrisiko beim<br />

Leasinggeber verbleibt.<br />

Auch wenn die meist dreijährige Laufzeit eines<br />

Leasing-Vertrages endet, stehen dem Geschäftskunden<br />

zumeist drei Optionen offen: Er kann ein<br />

Anschlussleasing abschließen, das Fahrzeug erwerben<br />

o<strong>der</strong> das Auto zurückgeben. Vorsicht, Falle:<br />

Wird im Leasingvertrag ein sogenanntes Andienungsrecht<br />

vereinbart, kann das Ärger bringen.<br />

Einerseits ist <strong>der</strong> Leasinggeber bei Vertragsende<br />

befugt, das Fahrzeug zum vereinbarten Restwert<br />

an den Leasingnehmer zu verkaufen, <strong>der</strong> seinerseits<br />

zum Erwerb verpflichtet ist. Andrerseits kann<br />

dieser das Auto nicht auf eigenen Wunsch übernehmen,<br />

wenn <strong>der</strong> Leasinggeber dies ablehnt.<br />

Im Worst Case die Inkasso-Karte<br />

ziehen<br />

Ganz kritisch wird die Sache für ein Unternehmen,<br />

wenn sich Kunden weigern zu zahlen. Denn nun<br />

steht möglichweise sogar die Existenz auf dem<br />

Spiel. Aus welchen Gründen auch immer. Hier<br />

hilft Geduld nicht weiter, son<strong>der</strong>n nur <strong>der</strong> Einsatz<br />

eines professionellen Inkasso-Dienstes. Die Spezialisten<br />

des Mahnwesens besitzen die nötige Kompetenz,<br />

um effektiv und erfolgreich das verlangte<br />

Geld für erbrachte Leistungen einzutreiben. Und<br />

zwar auf höfliche, respektvolle Weise, die dem<br />

Schuldner noch Luft zum Atmen lässt. Diese Vorgehensweise<br />

hat sich bezahlt gemacht. Immerhin<br />

kann die Mehrzahl <strong>der</strong> Mahnverfahren außergerichtlich<br />

abgeschlossen werden.<br />

Klare Regeln im Verfahren<br />

Der Ablauf eines Inkasso-Verfahrens folgt eindeutig<br />

festgelegten Regeln. Wenn ein Schuldner trotz<br />

Mahnung auf offene For<strong>der</strong>ungen nicht reagiert<br />

und damit seiner Zahlungsverpflichtung nicht<br />

nachkommt, ist die Voraussetzung für einen Inkasso-Fall<br />

erfüllt. Das beauftragte Inkasso-Unternehmen<br />

prüft zunächst den Sachverhalt und mahnt<br />

den Schuldner nochmals an. Dieser hat dann die<br />

Möglichkeit, Einwände gegen die For<strong>der</strong>ung zu erheben.<br />

Wird die Zahlung weiterhin verweigert,<br />

Die Abwicklung<br />

des Zahlungsverkehrs<br />

bindet<br />

Zeit und Kräfte.<br />

Der Ablauf eines<br />

Inkasso-Verfahrens<br />

erfolgt nach festgelegten<br />

und<br />

rechtsverbindlichen<br />

Regeln.<br />

geht die Angelegenheit ans Gericht, um einen<br />

Mahn- und Vollstreckungsbescheid zu erwirken.<br />

Am Ende steht dann die Zwangsvollstreckung<br />

durch den Gerichtsvollzieher o<strong>der</strong> die Pfändung<br />

von verwertbarem Eigentum.<br />

Erklärt sich <strong>der</strong> Schuldner bereit, die Rechnung zu<br />

begleichen, kann das Inkasso-Unternehmen bei<br />

Bedarf flexible Bedingungen vereinbaren. Angefangen<br />

bei <strong>der</strong> Ratenzahlung über einen Vergleich<br />

bis zur Stundung <strong>der</strong> Summe während eines bestimmten<br />

Zeitraums. Denn vorrangiges Ziel eines<br />

Inkasso-Dienstleisters ist es, eine Einigung zwischen<br />

Gläubiger und Schuldner zu erreichen, die<br />

beide Seiten zufriedenstellt.<br />

Gut zu wissen:<br />

Inkassobüros dürfen in Deutschlang nur tätig werden,<br />

wenn sie die Registrierungsvorgaben des<br />

Rechtsdienstleistungsgesetzes befolgen. Seit <strong>der</strong><br />

Einführung des Gesetzes am 1. Juli 2008 sind die<br />

rechtlichen Grundlagen verbindlich geklärt:<br />

• Inkasso-Unternehmen ist gestattet, selbständig<br />

Mahn- und Vollstreckungsbescheide mit den erfor<strong>der</strong>lichen<br />

Maßnahmen zur Umsetzung zu beantragen.<br />

• Die anfallende Korrespondenz läuft ausschließlich<br />

über den Dienstleister, so dass die Gläubiger-Firma<br />

von den Auseinan<strong>der</strong>setzungen mit<br />

dem Schuldner befreit ist.<br />

• Die offenen Zahlungen werden an die Bankverbindung<br />

des Inkasso-Dienstes überwiesen.<br />

Text: Brigitte Waldens<br />

Fotos: Shutterstock, BVG<br />

42 www.bvg-menzel.de

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