der-Bergische-Unternehmer_0318
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IM FOKUS FACTORING, LEASING, INKASSO<br />
höher. Als Faustformel gilt: Autoleasing kostet<br />
etwa 130 Prozent vom Kaufpreis des Fahrzeugs –<br />
übersteigt also die Anschaffungskosten um ca. 30<br />
Prozent.<br />
Außerdem gut zu wissen:<br />
Leasingnehmer haben keine freie Werkstattwahl,<br />
son<strong>der</strong>n sind verpflichtet, stets termingenau eine<br />
Vertragswerkstatt aufzusuchen. Und: Bei Vertragsabschluss<br />
hat sich die Kilometerabrechnung<br />
durchgesetzt, weil hierbei das Restwertrisiko beim<br />
Leasinggeber verbleibt.<br />
Auch wenn die meist dreijährige Laufzeit eines<br />
Leasing-Vertrages endet, stehen dem Geschäftskunden<br />
zumeist drei Optionen offen: Er kann ein<br />
Anschlussleasing abschließen, das Fahrzeug erwerben<br />
o<strong>der</strong> das Auto zurückgeben. Vorsicht, Falle:<br />
Wird im Leasingvertrag ein sogenanntes Andienungsrecht<br />
vereinbart, kann das Ärger bringen.<br />
Einerseits ist <strong>der</strong> Leasinggeber bei Vertragsende<br />
befugt, das Fahrzeug zum vereinbarten Restwert<br />
an den Leasingnehmer zu verkaufen, <strong>der</strong> seinerseits<br />
zum Erwerb verpflichtet ist. Andrerseits kann<br />
dieser das Auto nicht auf eigenen Wunsch übernehmen,<br />
wenn <strong>der</strong> Leasinggeber dies ablehnt.<br />
Im Worst Case die Inkasso-Karte<br />
ziehen<br />
Ganz kritisch wird die Sache für ein Unternehmen,<br />
wenn sich Kunden weigern zu zahlen. Denn nun<br />
steht möglichweise sogar die Existenz auf dem<br />
Spiel. Aus welchen Gründen auch immer. Hier<br />
hilft Geduld nicht weiter, son<strong>der</strong>n nur <strong>der</strong> Einsatz<br />
eines professionellen Inkasso-Dienstes. Die Spezialisten<br />
des Mahnwesens besitzen die nötige Kompetenz,<br />
um effektiv und erfolgreich das verlangte<br />
Geld für erbrachte Leistungen einzutreiben. Und<br />
zwar auf höfliche, respektvolle Weise, die dem<br />
Schuldner noch Luft zum Atmen lässt. Diese Vorgehensweise<br />
hat sich bezahlt gemacht. Immerhin<br />
kann die Mehrzahl <strong>der</strong> Mahnverfahren außergerichtlich<br />
abgeschlossen werden.<br />
Klare Regeln im Verfahren<br />
Der Ablauf eines Inkasso-Verfahrens folgt eindeutig<br />
festgelegten Regeln. Wenn ein Schuldner trotz<br />
Mahnung auf offene For<strong>der</strong>ungen nicht reagiert<br />
und damit seiner Zahlungsverpflichtung nicht<br />
nachkommt, ist die Voraussetzung für einen Inkasso-Fall<br />
erfüllt. Das beauftragte Inkasso-Unternehmen<br />
prüft zunächst den Sachverhalt und mahnt<br />
den Schuldner nochmals an. Dieser hat dann die<br />
Möglichkeit, Einwände gegen die For<strong>der</strong>ung zu erheben.<br />
Wird die Zahlung weiterhin verweigert,<br />
Die Abwicklung<br />
des Zahlungsverkehrs<br />
bindet<br />
Zeit und Kräfte.<br />
Der Ablauf eines<br />
Inkasso-Verfahrens<br />
erfolgt nach festgelegten<br />
und<br />
rechtsverbindlichen<br />
Regeln.<br />
geht die Angelegenheit ans Gericht, um einen<br />
Mahn- und Vollstreckungsbescheid zu erwirken.<br />
Am Ende steht dann die Zwangsvollstreckung<br />
durch den Gerichtsvollzieher o<strong>der</strong> die Pfändung<br />
von verwertbarem Eigentum.<br />
Erklärt sich <strong>der</strong> Schuldner bereit, die Rechnung zu<br />
begleichen, kann das Inkasso-Unternehmen bei<br />
Bedarf flexible Bedingungen vereinbaren. Angefangen<br />
bei <strong>der</strong> Ratenzahlung über einen Vergleich<br />
bis zur Stundung <strong>der</strong> Summe während eines bestimmten<br />
Zeitraums. Denn vorrangiges Ziel eines<br />
Inkasso-Dienstleisters ist es, eine Einigung zwischen<br />
Gläubiger und Schuldner zu erreichen, die<br />
beide Seiten zufriedenstellt.<br />
Gut zu wissen:<br />
Inkassobüros dürfen in Deutschlang nur tätig werden,<br />
wenn sie die Registrierungsvorgaben des<br />
Rechtsdienstleistungsgesetzes befolgen. Seit <strong>der</strong><br />
Einführung des Gesetzes am 1. Juli 2008 sind die<br />
rechtlichen Grundlagen verbindlich geklärt:<br />
• Inkasso-Unternehmen ist gestattet, selbständig<br />
Mahn- und Vollstreckungsbescheide mit den erfor<strong>der</strong>lichen<br />
Maßnahmen zur Umsetzung zu beantragen.<br />
• Die anfallende Korrespondenz läuft ausschließlich<br />
über den Dienstleister, so dass die Gläubiger-Firma<br />
von den Auseinan<strong>der</strong>setzungen mit<br />
dem Schuldner befreit ist.<br />
• Die offenen Zahlungen werden an die Bankverbindung<br />
des Inkasso-Dienstes überwiesen.<br />
Text: Brigitte Waldens<br />
Fotos: Shutterstock, BVG<br />
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