15.12.2012 Aufrufe

Doch, wird das Ährenfeld auch leer, Die Scheuer füllt sich ja mit ...

Doch, wird das Ährenfeld auch leer, Die Scheuer füllt sich ja mit ...

Doch, wird das Ährenfeld auch leer, Die Scheuer füllt sich ja mit ...

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

Oberlandanzeiger – 3– Nr. 8/2012<br />

Das Grundstück liegt am Ortsrand<br />

von Pöllwitz und ist <strong>mit</strong> einem zweigeschossigen<br />

Gebäude bebaut. Im Gebäude<br />

befinden <strong>sich</strong> 4 Mietwohnungen.<br />

Ihre Kaufangebote richten Sie bitte schriftlich an die<br />

Gemeinde Vogtländisches Oberland<br />

OT Pöllwitz,<br />

Zeulenrodaer Straße 20,<br />

07937 Vogtländisches Oberland<br />

Eine erläuternde Beschreibung zu den Grundstücken und Gebäuden<br />

kann in der Gemeindeverwaltung angefordert werden.<br />

<strong>Die</strong> Be<strong>sich</strong>tigung des Objektes ist nach vorheriger telefonischer<br />

Vereinbarung unter 036628/97616 (Herr Ritter) möglich.<br />

Verkauf von Baugrundstücken<br />

<strong>Die</strong> Gemeinde Vogtländisches Oberland bietet im Ortsteil<br />

Bernsgrün im Baugebiet noch freie Baugrundstücke zum Verkauf<br />

an.<br />

• gute Wohnlage<br />

• voll erschlossen<br />

• sofort bebaubar<br />

• Grundstücksgröße ab ca. 500 qm<br />

• Kaufpreis 38.00 EUR/qm<br />

Interessenten melden <strong>sich</strong> bitte bei Herrn Ritter in der Gemeinde<br />

Vogtländisches Oberland, OT Pöllwitz, Zeulenrodaer Str. 20,<br />

07937 Vogtländisches Oberland, Telefon 036628/97616.<br />

Gaststätten in Bernsgrün und Pöllwitz<br />

zu verpachten/zu verkaufen<br />

Der Landgasthof<br />

„Zum Ross“ in Bernsgrün,<br />

Zum Bahnhof 8,<br />

<strong>wird</strong> über die Gemeindeverwaltung<br />

Vogtländisches Oberland<br />

verpachtet bzw. verkauft.<br />

<strong>Die</strong> Gaststätte verfügt über eine<br />

Gaststube <strong>mit</strong> rund 22<br />

Plätzen und einen Vereinsraum<br />

<strong>mit</strong> ca. 30 Plätzen. Außerdem<br />

steht ein Kulturraum für weitere 40 Gäste bei Bedarf<br />

zur Verfügung. Der um die 250 Plätze umfassende große Kultursaal<br />

<strong>mit</strong> Theke und Bühne bietet für die Durchführung der verschiedensten<br />

vielfältigsten Veranstaltungen beste Möglichkeiten.<br />

Im Gebäude befindet <strong>sich</strong> außerdem eine Wohnung von 76 qm,<br />

die genutzt und bezogen werden kann.<br />

<strong>Die</strong> Gemeinde Vogtländisches Oberland verpachtet/verkauft<br />

<strong>das</strong> Objekt<br />

„Reußischer Hof“ im OT<br />

Pöllwitz, Friedensstraße 40.<br />

Nutzung als Gaststätte und<br />

Pension einschließlich Sportbetrieb<br />

und Biergarten.<br />

Räume:<br />

2 Gasträume <strong>mit</strong> ca. 60 Sitzplätzen<br />

1 Saal <strong>mit</strong> ca. 100 Sitzplätzen<br />

(Mitnutzung)<br />

1 Kegelbahn (2 Bahnen) incl.<br />

Vereinszimmer (Mitnutzung)<br />

Pension - 6 Zimmern <strong>mit</strong> 8 Betten und Aufenthaltsraum<br />

Alle Räume sind ausgestattet.<br />

Wohnung im Objekt ist vorhanden.<br />

Bewerbungen sind schriftlich <strong>mit</strong> aussagefähigem Nutzungsund<br />

Personalkonzept bei der Gemeindeverwaltung, OT Pöllwitz<br />

Zeulenrodaer Str. 20, 07937 Vogtländisches Oberland, abzugeben.<br />

Bei Interesse ist eine Be<strong>sich</strong>tigung nach vorheriger Anmeldung<br />

(Tel.: 036628/9760) möglich.<br />

Mitteilungen<br />

Bekanntmachung der Anhörung<br />

der in den un<strong>mit</strong>telbar betroffenen Gebieten<br />

wohnenden Einwohner zum Entwurf eines Thüringer<br />

Gesetzes zur freiwilligen Neugliederung<br />

kreisangehöriger Gemeinden im Jahr 2012<br />

In diesem zur Anhörung vorgelegten Gesetzentwurf der Landesregierung<br />

<strong>wird</strong> für den Landkreis Greiz die Auflösung der<br />

Gemeinde Vogtländisches Oberland vorgeschlagen. <strong>Die</strong> Ortsteile<br />

Cossengrün, Hohndorf und Schönbach sowie die Gemarkung<br />

Eubenberg des Ortsteils Arnsgrün werden in die Stadt Greiz<br />

eingegliedert sowie die Ortsteile Arnsgrün ohne die Gemarkung<br />

Eubenberg, Bernsgrün und Pöllwitz in die Stadt Zeulenroda-<br />

Triebes.<br />

<strong>Die</strong> ausführliche Begründung zu der vorgesehenen Strukturänderung<br />

ist dem Gesetzentwurf zu entnehmen.<br />

Das Landratsamt Greiz führt als Rechtsauf<strong>sich</strong>tsbehörde zu der<br />

im Gesetzentwurf vorgesehenen Strukturänderung, die sein Gebiet<br />

betrifft, ein schriftliches Anhörungsverfahren der betroffenen<br />

Einwohner durch.<br />

Es findet vom 13. August 2012 bis zum 21. September 2012<br />

statt.<br />

Für die Einwohner der Gemeinde Vogtländisches Oberland <strong>wird</strong><br />

der Entwurf des Gesetzes zur freiwilligen Neugliederung kreisangehöriger<br />

Gemeinden im Jahr 2012 einschließlich ausführlicher<br />

Begründung (Landtagsdrucksache 5/4714) im oben genannten<br />

Zeitraum in der Gemeindeverwaltung, Zeulenrodaer<br />

Str.20, OT Pöllwitz, 07937 Vogtländisches Oberland zu nachfolgenden<br />

Öffnungszeiten<br />

montags von 9 bis 12 sowie 13 bis 16 Uhr<br />

dienstags von 9 bis 12 sowie 13 bis 18 Uhr,<br />

donnerstags von 9 bis 12 sowie 14 bis 16 Uhr und<br />

freitags von 9 bis 12 Uhr<br />

zur Ein<strong>sich</strong>tnahme ausgelegt. Außerhalb dieser Öffnungszeiten<br />

kann eine Ein<strong>sich</strong>tnahme erfolgen, wenn telefonisch unter<br />

036628/97610 ein entsprechender Ein<strong>sich</strong>tstermin vereinbart<br />

<strong>wird</strong>.<br />

<strong>Die</strong> Anhörung ist ein wesentlicher Bestandteil des Gesetzgebungsverfahrens,<br />

weil es unerlässlich ist, <strong>das</strong>s der Gesetzgeber<br />

die Meinung der durch die von ihm zu treffenden Maßnahmen<br />

betroffenen Gemeinden und der Einwohner kennt und in seine<br />

Entscheidung einbezieht. Den Einwohnern, die in den un<strong>mit</strong>telbar<br />

betroffenen Gebieten wohnen, <strong>wird</strong> daher Gelegenheit gegeben,<br />

zu der im Gesetzentwurf vorgeschlagenen Neugliederungsmaßnahme<br />

schriftlich Stellung zu nehmen.<br />

Eventuelle Stellungnahmen können schriftlich unter Angabe der<br />

Vorgangsnummer 15-2012/0788 an <strong>das</strong> Landratsamt Greiz,<br />

Postfach 1352, 07962 Greiz zur Weiterleitung an den Landtag<br />

gerichtet werden.<br />

Bei Stellungnahmen, die nach dem 21. September 2012 eingehen,<br />

kann eine Berück<strong>sich</strong>tigung nicht gewährleistet werden.<br />

im Auftrag<br />

gez. Christian Günzel<br />

Wir gratulieren<br />

Wir gratulieren zum Geburtstag nachträglich<br />

recht herzlich<br />

10.07.2012 Herr Wolfgang Neumeister zum 80. Geburtstag<br />

12.07.2012 Herr Friedemann Böhm zum 78. Geburtstag<br />

12.07.2012 Frau Erna Rabe zum 90. Geburtstag<br />

12.07.2012 Herr Peter Schaller zum 65. Geburtstag<br />

15.07.2012 Frau Erika Heinig zum 78. Geburtstag<br />

16.07.2012 Frau Sieglinde Bauer zum 68. Geburtstag<br />

16.07.2012 Frau Monika Hirsch zum 69. Geburtstag<br />

16.07.2012 Frau Erika Schröters zum 74. Geburtstag<br />

17.07.2012 Frau Sieglinde Burzseck zum 66. Geburtstag<br />

17.07.2012 Frau Elfriede Theilig zum 84. Geburtstag<br />

17.07.2012 Herr Günter Weiß zum 83. Geburtstag<br />

21.07.2012 Herr Gerhard Hadlich zum 77. Geburtstag

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!