Artikel Herbert Schachter - Hannes Androsch
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Steuersache Doktor <strong>Hannes</strong> <strong>Androsch</strong> 503<br />
IV.<br />
Sachverhaltsdarstellung des Minister Dr. Salcher an den Leiter der Staatsanwaltschaft<br />
Wien, Dr. Olscher.<br />
1.<br />
Am 2.8.1984 zitiert Minister Salcher den Leiter der Staatsanwaltschaft Wien in Salchers<br />
Privatwohnung, und übergibt ihm die angeblich am 19. 7. 1984 erhaltene Information in<br />
Form einer Sachverhaltsdarstellung.<br />
Er rechtfertigt sein Vorgehen, diese Unterlagen nicht dem zuständigen Finanzamtsleiter<br />
Dr. Kreutz übergeben zu haben, und zwar noch vor der abgehaltenen Schlußbesprechung<br />
dahingehend, daß er als höchster Beamter des Finanzministeriums sich verpflichtet<br />
fühle, strafrechtlich relevante Tatbestände anzuzeigen.<br />
Mit dieser Sachverhaltsdarstellung erstattete Salcher gegen seinen Amtsvorgänger<br />
<strong>Androsch</strong> Anzeige wegen des Verdachts auf vorsätzliche Abgabenverkürzung.<br />
Auch der Leiter einer monokratischen Behörde wie dies das Finanzministerium darstellt,<br />
wäre verpflichtet gewesen, unverzüglich alle ihm zukommenden und relevant erscheinenden<br />
Tatsachen den Prüfungsorgangen zur Verfügung zu stellen.<br />
Es ist höchst ungewöhnlich, daß der Finanzminister persönlich eine Anzeige gegen einen<br />
Amtsvorgänger erstattet.<br />
Der Rechtsstaatlichkeit wäre Genüge getan gewesen, diese Unterlagen dem zuständigen<br />
Prüfungsleiter zu übermitteln und allenfalls in Kopie im Wege der zuständigen Abteilung<br />
des Finanzministeriums der Staatsanwaltschaft zu übermitteln.<br />
Offensichtlich sollte durch diese gewählte Vorgangsweise, nämlich die Anzeige persönlich<br />
zu unterfertigen, und dem Leiter der Staatsanwaltschaft Wien persönlich zu<br />
übergeben, Druck ausgeübt werden, um die Wichtigkeit dieses persönlichen Vorgehens<br />
zu unterstreichen.<br />
In diesem Zusammenhang erlaube ich mir noch auf Folgendes hinzuweisen: Gerüchteweise<br />
wurde der Umstand, daß eine Anzeige an die Staatsanwaltschaft Wien vorgenommen<br />
wird, bereits bekannt.<br />
Ich habe mich daher am 2. 8. 1984 zur Staatsanwaltschaft Wien begeben, dort war der<br />
Vorgang einer Anzeige noch nicht aktenkundig.<br />
Ich habe mich hierauf persönlich bei dem Leiter der Staatsanwaltschaft Wien, Dr. Olscher<br />
angemeldet und erhielt unverzüglich einen Besprechungstermin.<br />
Dr. Olscher bestritt in meiner Gegenwart eine solche Anzeige erhalten zu haben.<br />
Als ich dann zu meinem Auto zurück ging, das Autoradio einschaltete, waren die<br />
15.00-Uhr-Nachrichten, anläßlich dieser 11.00-Uhr-Nachrichten wurde eine Mitteilung<br />
der Pressestelle der Staatsanwaltschaft Wien verlesen, wonach Dr. Salcher persönlich Anzeige<br />
gegen Dr. <strong>Androsch</strong> erstattet hat.