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Artikel Herbert Schachter - Hannes Androsch

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Steuersache Doktor <strong>Hannes</strong> <strong>Androsch</strong> 503<br />

IV.<br />

Sachverhaltsdarstellung des Minister Dr. Salcher an den Leiter der Staatsanwaltschaft<br />

Wien, Dr. Olscher.<br />

1.<br />

Am 2.8.1984 zitiert Minister Salcher den Leiter der Staatsanwaltschaft Wien in Salchers<br />

Privatwohnung, und übergibt ihm die angeblich am 19. 7. 1984 erhaltene Information in<br />

Form einer Sachverhaltsdarstellung.<br />

Er rechtfertigt sein Vorgehen, diese Unterlagen nicht dem zuständigen Finanzamtsleiter<br />

Dr. Kreutz übergeben zu haben, und zwar noch vor der abgehaltenen Schlußbesprechung<br />

dahingehend, daß er als höchster Beamter des Finanzministeriums sich verpflichtet<br />

fühle, strafrechtlich relevante Tatbestände anzuzeigen.<br />

Mit dieser Sachverhaltsdarstellung erstattete Salcher gegen seinen Amtsvorgänger<br />

<strong>Androsch</strong> Anzeige wegen des Verdachts auf vorsätzliche Abgabenverkürzung.<br />

Auch der Leiter einer monokratischen Behörde wie dies das Finanzministerium darstellt,<br />

wäre verpflichtet gewesen, unverzüglich alle ihm zukommenden und relevant erscheinenden<br />

Tatsachen den Prüfungsorgangen zur Verfügung zu stellen.<br />

Es ist höchst ungewöhnlich, daß der Finanzminister persönlich eine Anzeige gegen einen<br />

Amtsvorgänger erstattet.<br />

Der Rechtsstaatlichkeit wäre Genüge getan gewesen, diese Unterlagen dem zuständigen<br />

Prüfungsleiter zu übermitteln und allenfalls in Kopie im Wege der zuständigen Abteilung<br />

des Finanzministeriums der Staatsanwaltschaft zu übermitteln.<br />

Offensichtlich sollte durch diese gewählte Vorgangsweise, nämlich die Anzeige persönlich<br />

zu unterfertigen, und dem Leiter der Staatsanwaltschaft Wien persönlich zu<br />

übergeben, Druck ausgeübt werden, um die Wichtigkeit dieses persönlichen Vorgehens<br />

zu unterstreichen.<br />

In diesem Zusammenhang erlaube ich mir noch auf Folgendes hinzuweisen: Gerüchteweise<br />

wurde der Umstand, daß eine Anzeige an die Staatsanwaltschaft Wien vorgenommen<br />

wird, bereits bekannt.<br />

Ich habe mich daher am 2. 8. 1984 zur Staatsanwaltschaft Wien begeben, dort war der<br />

Vorgang einer Anzeige noch nicht aktenkundig.<br />

Ich habe mich hierauf persönlich bei dem Leiter der Staatsanwaltschaft Wien, Dr. Olscher<br />

angemeldet und erhielt unverzüglich einen Besprechungstermin.<br />

Dr. Olscher bestritt in meiner Gegenwart eine solche Anzeige erhalten zu haben.<br />

Als ich dann zu meinem Auto zurück ging, das Autoradio einschaltete, waren die<br />

15.00-Uhr-Nachrichten, anläßlich dieser 11.00-Uhr-Nachrichten wurde eine Mitteilung<br />

der Pressestelle der Staatsanwaltschaft Wien verlesen, wonach Dr. Salcher persönlich Anzeige<br />

gegen Dr. <strong>Androsch</strong> erstattet hat.

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