Artikel Herbert Schachter - Hannes Androsch
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520<br />
Anhang<br />
Die Finanzbehörde hat die Einsicht in diese Unterlagen verweigert. Dem Übereifer<br />
des Untersuchungsrichters Dr. Zelenka ist es zu verdanken durch Beischaffung sämtlicher<br />
Akte der Finanzbehörde, daß die Verteidigung (Dr. <strong>Schachter</strong>) von diesen Weisungen<br />
Kenntnis erlangt hat.<br />
Obwohl Dr. Paukowitsch am 25.11.1986 bei der abgehaltenen Besprechung die Auffassung<br />
vertrat, daß kein neuer Tatbestand gegeben ist, der eine Wiederaufnahme rechtfertige,<br />
weil es eben eine selbständige Kanzlei Dr. <strong>Androsch</strong> weiter gegeben hat, wurde<br />
Weisung erteilt anders vorzugehen. Dies war eine Verletzung der Rechte des Steuerpflichtigen,<br />
dies waren rechtswidrige Weisungen (der Verwaltungsgerichtshof meinte jedoch<br />
hiezu lediglich lapidar, diese Unterlagen wären interne Aktenvermerke und hätten<br />
der Verteidigung gar nicht zur Kenntnis gebracht werden dürfen).<br />
Die Schlußfolgerung bleibt allerdings bestehen, daß durch unrichtige Tatsachenfeststellungen<br />
und Beweise entgegen dem zuständigen Leiter des großen Finanzamtes für<br />
Körperschaften eine gegen Dr. <strong>Androsch</strong> gerichtete Entscheidung gefällt wurde.<br />
Für das Finanzstrafverfahren erscheinen noch folgende Umstände wesentlich:<br />
Die Einvernahme des Dr. Tschernuta vom 28.6.1991 ergab folgendes: Tschernuta<br />
mußte ausdrücklich angeben, daß keine Unterlagen vorhanden waren, daß für bestimmte<br />
durchgeführte Geschäfte Provisionen an Dr. <strong>Androsch</strong> geflossen wären. Trotzdem wurde<br />
in den Bescheid aufgenommen, daß Dr. <strong>Androsch</strong> Einkünfte aus Provisionen für Gelegenheitsvermittlungen<br />
von Vermögenstransaktionen erhalten hat.<br />
Dr. Tschernuta mußte auch zugestehen, daß er ursprünglich die Vermögenszuwächse<br />
als Einkünfte aus Gewerbebetrieb annehmen wollte.<br />
Irgendein Hinweis woher der sogenannte ungeklärte Vermögenszuwachs stammte,<br />
konnte nicht ermittelt werden.<br />
Auch für Dr. Tschernuta war der Untersuchungsrichter der dominus litis des Verfahrens.<br />
Als weiterer Zeuge wurde Hofrat Handarek, der Leiter des FA für den 19. Bezirk einvernommen,<br />
der erklärte, daß der Untersuchungsrichter Dr. Zelenka ca. 8 bis 10 Mal interveniert<br />
hat.<br />
Des weiteren wurden Direktiven durch das Finanzministerium und die FLD vorgenommen.<br />
Aus der Vernehmung kam auch zu Tage, daß der im Dezember 1995 erlassene Vermögenssteuerbescheid<br />
lediglich deshalb über Weisung des Finanzministeriums vorgenommen<br />
wurde, da gem. Mitteilung des Untersuchungsrichters Verjährung gedroht<br />
hätte.<br />
Für die Erlassung dieses Bescheides gab es keinen inhaltlichen Grund.<br />
Dieser Bescheid wurde in der Folge auch von der Berufungsbehörde ersatzlos aufgehoben.<br />
Auch der weitere Untersuchungskommissär Amtsdirektor Perner wurde einvernommen.<br />
Dieser bestätigte ebenfalls, daß es mit dem BM f. Finanzen Kontakte gegeben hat.