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Artikel Herbert Schachter - Hannes Androsch

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520<br />

Anhang<br />

Die Finanzbehörde hat die Einsicht in diese Unterlagen verweigert. Dem Übereifer<br />

des Untersuchungsrichters Dr. Zelenka ist es zu verdanken durch Beischaffung sämtlicher<br />

Akte der Finanzbehörde, daß die Verteidigung (Dr. <strong>Schachter</strong>) von diesen Weisungen<br />

Kenntnis erlangt hat.<br />

Obwohl Dr. Paukowitsch am 25.11.1986 bei der abgehaltenen Besprechung die Auffassung<br />

vertrat, daß kein neuer Tatbestand gegeben ist, der eine Wiederaufnahme rechtfertige,<br />

weil es eben eine selbständige Kanzlei Dr. <strong>Androsch</strong> weiter gegeben hat, wurde<br />

Weisung erteilt anders vorzugehen. Dies war eine Verletzung der Rechte des Steuerpflichtigen,<br />

dies waren rechtswidrige Weisungen (der Verwaltungsgerichtshof meinte jedoch<br />

hiezu lediglich lapidar, diese Unterlagen wären interne Aktenvermerke und hätten<br />

der Verteidigung gar nicht zur Kenntnis gebracht werden dürfen).<br />

Die Schlußfolgerung bleibt allerdings bestehen, daß durch unrichtige Tatsachenfeststellungen<br />

und Beweise entgegen dem zuständigen Leiter des großen Finanzamtes für<br />

Körperschaften eine gegen Dr. <strong>Androsch</strong> gerichtete Entscheidung gefällt wurde.<br />

Für das Finanzstrafverfahren erscheinen noch folgende Umstände wesentlich:<br />

Die Einvernahme des Dr. Tschernuta vom 28.6.1991 ergab folgendes: Tschernuta<br />

mußte ausdrücklich angeben, daß keine Unterlagen vorhanden waren, daß für bestimmte<br />

durchgeführte Geschäfte Provisionen an Dr. <strong>Androsch</strong> geflossen wären. Trotzdem wurde<br />

in den Bescheid aufgenommen, daß Dr. <strong>Androsch</strong> Einkünfte aus Provisionen für Gelegenheitsvermittlungen<br />

von Vermögenstransaktionen erhalten hat.<br />

Dr. Tschernuta mußte auch zugestehen, daß er ursprünglich die Vermögenszuwächse<br />

als Einkünfte aus Gewerbebetrieb annehmen wollte.<br />

Irgendein Hinweis woher der sogenannte ungeklärte Vermögenszuwachs stammte,<br />

konnte nicht ermittelt werden.<br />

Auch für Dr. Tschernuta war der Untersuchungsrichter der dominus litis des Verfahrens.<br />

Als weiterer Zeuge wurde Hofrat Handarek, der Leiter des FA für den 19. Bezirk einvernommen,<br />

der erklärte, daß der Untersuchungsrichter Dr. Zelenka ca. 8 bis 10 Mal interveniert<br />

hat.<br />

Des weiteren wurden Direktiven durch das Finanzministerium und die FLD vorgenommen.<br />

Aus der Vernehmung kam auch zu Tage, daß der im Dezember 1995 erlassene Vermögenssteuerbescheid<br />

lediglich deshalb über Weisung des Finanzministeriums vorgenommen<br />

wurde, da gem. Mitteilung des Untersuchungsrichters Verjährung gedroht<br />

hätte.<br />

Für die Erlassung dieses Bescheides gab es keinen inhaltlichen Grund.<br />

Dieser Bescheid wurde in der Folge auch von der Berufungsbehörde ersatzlos aufgehoben.<br />

Auch der weitere Untersuchungskommissär Amtsdirektor Perner wurde einvernommen.<br />

Dieser bestätigte ebenfalls, daß es mit dem BM f. Finanzen Kontakte gegeben hat.

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