Artikel Herbert Schachter - Hannes Androsch
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Steuersache Doktor <strong>Hannes</strong> <strong>Androsch</strong> 509<br />
12.<br />
Die im Steuerprüfungsverfahren angesetzte Besprechung wurde vom Leiter des FA f. den<br />
21. Bezirk, Hofrat Dr. Granninger, für den 20.7.1984 anberaumt. Am 18.7.1984 wurde<br />
dem Steuerberater und mir als Rechtsanwalt des Dr. <strong>Androsch</strong> mitgeteilt, daß nachdem<br />
Hofrat Dr. Granninger in das BM f. Finanzen zitiert wurde, er sich für befangen zu erklären<br />
habe. Dies nachdem die Prüfung sieben Monate währte, dies nachdem Hofrat Dr.<br />
Granninger auftragsgemäß vorzeitig aus Urlaub/Krankenstand zurückkehrte um die<br />
Schlußbesprechung abzuhalten.<br />
Mit der Leitung der Prüfung wurden nunmehr Hofrat Dr. Kreutz vom FA für den 6.<br />
7. und 15. Bezirk befaßt. Diese Schlußbesprechung fand tatsächlich am 20.7.1984 statt.<br />
Ergebnis dieser Schlußbesprechung: Es gibt keinen Zusammenhang vermögensrechtlicher<br />
Zuwendungen der Ökodata sei es direkter oder indirekter Natur an Dr. <strong>Androsch</strong><br />
oder die Consultatio. Es bestehen keine Bedenken gegen die Rechtmäßigkeit der<br />
im Kaufvertrag betreffend die Liegenschaft Neustift am Walde 44 angeführten Kaufpreise.<br />
Es gibt keinen Anlaß, die im Steuerakt Dr. Gustav Steiner rechtskräftig zustande<br />
gekommenen Bescheide sachlich dahingehend abzuändern, daß die Vermögenswerte des<br />
Dr. Gustav Steiner an Dr. <strong>Androsch</strong> zugeordnet werden.<br />
Die Besprechung gem. § 1 51BAO hatte den Zweck dem Parteiengehör Rechnung<br />
zu tragen, d. h. das Prüfungsverfahren war und ist vor dem Abschluß gewesen. Alle von<br />
den Prüfern erhobenen Tatsachen sowie sonstige der Behörde zugekommenen Informationen<br />
mußten und müssen dem Steuerpflichtigen zur Kenntnis gebracht werden.<br />
13.<br />
Nach eigener Darstellung des Bundesministers Dr. Salcher wurden ihm am 19. 7. 1984<br />
von einer ihm bekannten Persönlichkeit aus Bankkreisen Informationen im Zusammenhang<br />
mit den Vermögenswerten Dr. Steiner sowie dessen Konten bei der Z gegeben.<br />
Diese Vermögenswerte des Dr. Steiner waren Gegenstand des Prüfungsverfahrens.<br />
Diesen Umstand wußte BM Dr. Salcher.<br />
BM Dr. Salcher hat wiederholt Informationen und Berichte von den Prüfern Hofrat<br />
Dr. Panzenböck und Kollegen erhalten und mit diesen Gespräche geführt.<br />
Es wurde eine Besprechung der Prüfer mit dem steuerlichen Vertreter des Dr. <strong>Androsch</strong><br />
für den 7.S.1984 anberaumt, mit dem Hinweis zur Berichterstattung dem BM f.<br />
Finanzen Dr. <strong>Herbert</strong> Salcher zu diesem Termin aufsuchen zu müssen, auf den 10. 5.<br />
1984 verschoben und am 10.5. 1984 auf diese Besprechung Bezug genommen.<br />
Vor der Schlußbesprechung am 20.7.1984 waren die Prüfer neuerlich zu einer Besprechung<br />
bei Minister Salcher.<br />
Die dem Dr. Salcher zugekommene Information und Informant hat BM Salcher aus<br />
der gegen Dr. <strong>Androsch</strong> gerichteten Schädigungsabsicht nicht jenem Personenkreis, welcher<br />
mit der Prüfung befaßt war zukommen lassen, sondern diese Beweismittel den Organen<br />
der Finanzverwatung vorenthalten.