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Artikel Herbert Schachter - Hannes Androsch

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Steuersache Doktor <strong>Hannes</strong> <strong>Androsch</strong> 509<br />

12.<br />

Die im Steuerprüfungsverfahren angesetzte Besprechung wurde vom Leiter des FA f. den<br />

21. Bezirk, Hofrat Dr. Granninger, für den 20.7.1984 anberaumt. Am 18.7.1984 wurde<br />

dem Steuerberater und mir als Rechtsanwalt des Dr. <strong>Androsch</strong> mitgeteilt, daß nachdem<br />

Hofrat Dr. Granninger in das BM f. Finanzen zitiert wurde, er sich für befangen zu erklären<br />

habe. Dies nachdem die Prüfung sieben Monate währte, dies nachdem Hofrat Dr.<br />

Granninger auftragsgemäß vorzeitig aus Urlaub/Krankenstand zurückkehrte um die<br />

Schlußbesprechung abzuhalten.<br />

Mit der Leitung der Prüfung wurden nunmehr Hofrat Dr. Kreutz vom FA für den 6.<br />

7. und 15. Bezirk befaßt. Diese Schlußbesprechung fand tatsächlich am 20.7.1984 statt.<br />

Ergebnis dieser Schlußbesprechung: Es gibt keinen Zusammenhang vermögensrechtlicher<br />

Zuwendungen der Ökodata sei es direkter oder indirekter Natur an Dr. <strong>Androsch</strong><br />

oder die Consultatio. Es bestehen keine Bedenken gegen die Rechtmäßigkeit der<br />

im Kaufvertrag betreffend die Liegenschaft Neustift am Walde 44 angeführten Kaufpreise.<br />

Es gibt keinen Anlaß, die im Steuerakt Dr. Gustav Steiner rechtskräftig zustande<br />

gekommenen Bescheide sachlich dahingehend abzuändern, daß die Vermögenswerte des<br />

Dr. Gustav Steiner an Dr. <strong>Androsch</strong> zugeordnet werden.<br />

Die Besprechung gem. § 1 51BAO hatte den Zweck dem Parteiengehör Rechnung<br />

zu tragen, d. h. das Prüfungsverfahren war und ist vor dem Abschluß gewesen. Alle von<br />

den Prüfern erhobenen Tatsachen sowie sonstige der Behörde zugekommenen Informationen<br />

mußten und müssen dem Steuerpflichtigen zur Kenntnis gebracht werden.<br />

13.<br />

Nach eigener Darstellung des Bundesministers Dr. Salcher wurden ihm am 19. 7. 1984<br />

von einer ihm bekannten Persönlichkeit aus Bankkreisen Informationen im Zusammenhang<br />

mit den Vermögenswerten Dr. Steiner sowie dessen Konten bei der Z gegeben.<br />

Diese Vermögenswerte des Dr. Steiner waren Gegenstand des Prüfungsverfahrens.<br />

Diesen Umstand wußte BM Dr. Salcher.<br />

BM Dr. Salcher hat wiederholt Informationen und Berichte von den Prüfern Hofrat<br />

Dr. Panzenböck und Kollegen erhalten und mit diesen Gespräche geführt.<br />

Es wurde eine Besprechung der Prüfer mit dem steuerlichen Vertreter des Dr. <strong>Androsch</strong><br />

für den 7.S.1984 anberaumt, mit dem Hinweis zur Berichterstattung dem BM f.<br />

Finanzen Dr. <strong>Herbert</strong> Salcher zu diesem Termin aufsuchen zu müssen, auf den 10. 5.<br />

1984 verschoben und am 10.5. 1984 auf diese Besprechung Bezug genommen.<br />

Vor der Schlußbesprechung am 20.7.1984 waren die Prüfer neuerlich zu einer Besprechung<br />

bei Minister Salcher.<br />

Die dem Dr. Salcher zugekommene Information und Informant hat BM Salcher aus<br />

der gegen Dr. <strong>Androsch</strong> gerichteten Schädigungsabsicht nicht jenem Personenkreis, welcher<br />

mit der Prüfung befaßt war zukommen lassen, sondern diese Beweismittel den Organen<br />

der Finanzverwatung vorenthalten.

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