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Artikel Herbert Schachter - Hannes Androsch

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504<br />

Anhang<br />

Das heißt der Vorgang der Anzeigenübergabe hat lange vor 11.00 Uhr stattgefunden.<br />

Dr. Olscher hat mich wissentlich belogen.<br />

Bis zu diesem Zeitpunkt kannte ich Dr. Olscher seit vielen Jahren als einen gewissenhaften<br />

Beamten.<br />

Seine Seriosität ist unbestritten.<br />

Es bleibt daher nur die Schlußfolgerung: Unter welchem Druck muß der Leiter einer<br />

Behörde gestanden haben, wenn er den ausgewiesenen Rechtsanwalt zu einem Zeitpunkt<br />

bewußt unrichtig informiert, als bereits die Pressestelle eine Aussendung betreffend des<br />

Anzeigenvorganges vornahm. Kommentar überflüssig.<br />

2.<br />

Bundeskanzler Dr. Sinowatz erklärte mir persönlich, daß ihm Dr. Salcher vor der Anzeigenerstattung<br />

informiert habe. Er Bundeskanzler Sinowatz habe gegenüber Dr. Salcher<br />

Folgendes wörtlich erklärt: »Wenn Du dies tust, handelst Du gegen den Willen Deines<br />

Bundeskanzlers«! Dr. Salcher hat hierauf erwidert, er wäre genötigt, da die ÖVP über<br />

den Vorgang genau Bescheid wisse und er sich dem Dr. Graff nicht ausliefern könne.<br />

In Hinblick auf das Vorerwähnte (Sektionschef Dr. Öhm) ergibt sich klar, daß hier ein<br />

abgekartetes Spiel zwischen Salcher einerseits und Teilen der ÖVP andererseits vorgenommen<br />

wurde.<br />

Die Staatsanwaltschaft Wien beantragte die Voruntersuchung gegen Dr. <strong>Androsch</strong><br />

wegen § 33 Finanzstrafgesetz (vorsätzliche Abgabenyerkörzung) einzuleiten.<br />

Der Akt wurde der Oberstaatsanwaltschaft Wien zugemittelt, diese Behörde beabsichtigte<br />

den Antrag der Staatsanwaltschaft Wien in dieser Form keine Folge zu geben, sondern<br />

vermeinte, daß lediglich das gelindere Mittel von Vorerhebungen einzuleiten wäre.<br />

Da es sich um einen berichtspflichtigen Akt gehandelt hat, wurde dieser Akt mit dem<br />

Vorhabensbericht der Staatsanwaltschaft Wien und der Stellungnahme der Oberstaatsanwaltschaft<br />

Wien dem BM f. Justiz zugemittelt.<br />

Üblicherwelse hält sich das BM f. Justiz an die Empfehlung der übergeordneten<br />

Behörde, das heißt im konkreten Fall, der Oberstaatsanwaltschaft Wien.<br />

Dieser Meinung trat auch der zuständige Leiter der Strafrechtssektion Sektionschef<br />

Dr. Mayerhofer bei.<br />

Persönlich habe ich damals bei Justizminister Dr. Ofner vorgesprochen, um seinen<br />

Standpunkt zu erkunden und meine Auffassung zur Anzeige des Dr. Salcher darzulegen.<br />

Ich habe darauf verwiesen, daß in Österreich noch kein Steuerpflichtiger so oftmals<br />

geprüft wurde, wie Dr. <strong>Androsch</strong> und daß daher der Inhalt der Anzeige kein sachliches<br />

Substrat enthalte.<br />

Der Leiter der Strafrechtssektion, Dr. Mayerhofer, vermeinte daß man, wenn ein Minister<br />

persönlich Anzeige erstatte, diesen Vorwürfen nachgehen soll, daß jedoch die Einleitung<br />

einer Voruntersuchung nicht gerechtfertigt wäre, sondern daß lediglich Erhebungen<br />

im Rahmen von Vorerhebungen stattzufinden hätten.

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