20.09.2012 Aufrufe

Artikel Herbert Schachter - Hannes Androsch

Artikel Herbert Schachter - Hannes Androsch

Artikel Herbert Schachter - Hannes Androsch

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

Steuersache Doktor <strong>Hannes</strong> <strong>Androsch</strong> 539<br />

stellt, daß die steuerlichen Angelegenheiten des Herrn Dr. <strong>Androsch</strong> ordnungsgemäß<br />

sind und daß keine Abgabenverkürzung vorliegt.<br />

Trotzdem hat Dr. Salcher höchstpersönlich ein privates Treffen mit dem Leiter der<br />

Staatsanwaltschaft Wien abgehalten und hiebei eine Sachverhaltsdarstellung (Anzeige)<br />

gegen Herrn Dr. <strong>Androsch</strong> erstattet.<br />

Diese Anzeige führte zur Einleitung einer Voruntersuchung, dies obwohl die Oberstaatsanwaltschaft<br />

der Ansicht der Staatsanwaltes diesbezüglich nicht beigetreten ist.<br />

Parallel hierzu hat der damalige 2. Präsident des Wiener Landtages, der ÖVP-Mandatar<br />

Hahn eine Anzeige wegen des Verdachts des Amtsmißbrauches und des Vergehens<br />

der falschen Beweisaussage erstattet. Als Zeuge einvernommen mußte Herr Hahn zugestehen,<br />

daß er sich mit dem Sachverhalt nicht auskenne. Dies zeigt, daß Hahn als Galionsfigur<br />

für die Anzeige mißbraucht wurde. Das Verfahren wegen Amtsmißbrauchs<br />

wurde in der Folge eingestellt.<br />

Wenn auch zwischenzeitlich die Herren Salcher und Hahn nicht mehr politische<br />

Funktionen ausüben, so haben diese politisch motivierten Anzeigen dazu geführt, daß<br />

Herr Dr. <strong>Androsch</strong> seit vielen Jahren in Verfahren involviert wurde.<br />

Wegen einer Kreditaufnahme des Schwiegervaters meines Mandanten wurde seinerzeit<br />

durch Michael Graff namens Hahn und anderer Strafanzeige erstattet. Es erfolgte eine<br />

Prüfung durch Wirtschaftspolizei, Staatsanwaltschaft und Oberstaatsanwaltschaft und<br />

wurde mangels Vorliegen eines strafrechtlich relevanten Sachverhalts diese Anzeige von<br />

der Staatsanwaltschaft zurückgelegt. Dem von Dr. Graff eingebrachten Subsidiarantrag an<br />

die Ratskammer beim Landesgericht f. Strafsachen Wien wurde keine Folge gegeben.<br />

Nach nahezu 10 Jahren wurde dieses Verfahren wieder aufgenommen, wobei<br />

grundsätzlich bei der Vorprüfung die Auffassung vertreten wurde, daß die seinerzeitige<br />

Prüfung vollständig war und daß aus der Tatsache, daß Zinsenbonifikationen gewährt<br />

wurden kein strafrechtliches Verhalten abzuleiten ist. Trotzdem hat das BM f. Justiz die<br />

Genehmigung zur Vornahme von Erhebungen über Antrag der Staatsanwaltschaft Wien<br />

durch das Gericht erteilt.<br />

Das beweist, daß die Kampagne gegen Herrn Dr. <strong>Androsch</strong> fortgesetzt wird.<br />

Der ehemalige Vizekanzler Dr. Norbert Steger hat in der Hauptverhandlung vom 15.<br />

12. 1987 wegen des Verfahrens wegen Verdacht der falschen Beweisaussage deponiert,<br />

daß der Vorhalt nach § 153 StPO (Entschlagungsrecht) bewußt nicht erfolgte und auf<br />

Fragen, die ihrer Beurteilung nach ausschließlich auf die Privatsphäre Bezug genommen<br />

haben durch den Parlamentarischen Untersuchungsausschuß doch zugelassen und dies<br />

damit begründet, daß sicher die eine oder andere Frage nicht zulässig gewesen wäre, daß<br />

es aber bei dem Ausschuß nicht ganz so straff zugehe, wie bei Gericht. Im Zweifelsfall<br />

läßt man bei einem politischen Verfahren die Frage eher zu.<br />

Damit ist klargestellt, daß es sich bei der Vernehmung des Dr. <strong>Androsch</strong> als Zeuge vor<br />

dem Parlamentarischen Untersuchungsausschuß um ein politisches Verfahren gehandelt<br />

hat.

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!