Artikel Herbert Schachter - Hannes Androsch
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Steuersache Doktor <strong>Hannes</strong> <strong>Androsch</strong> 539<br />
stellt, daß die steuerlichen Angelegenheiten des Herrn Dr. <strong>Androsch</strong> ordnungsgemäß<br />
sind und daß keine Abgabenverkürzung vorliegt.<br />
Trotzdem hat Dr. Salcher höchstpersönlich ein privates Treffen mit dem Leiter der<br />
Staatsanwaltschaft Wien abgehalten und hiebei eine Sachverhaltsdarstellung (Anzeige)<br />
gegen Herrn Dr. <strong>Androsch</strong> erstattet.<br />
Diese Anzeige führte zur Einleitung einer Voruntersuchung, dies obwohl die Oberstaatsanwaltschaft<br />
der Ansicht der Staatsanwaltes diesbezüglich nicht beigetreten ist.<br />
Parallel hierzu hat der damalige 2. Präsident des Wiener Landtages, der ÖVP-Mandatar<br />
Hahn eine Anzeige wegen des Verdachts des Amtsmißbrauches und des Vergehens<br />
der falschen Beweisaussage erstattet. Als Zeuge einvernommen mußte Herr Hahn zugestehen,<br />
daß er sich mit dem Sachverhalt nicht auskenne. Dies zeigt, daß Hahn als Galionsfigur<br />
für die Anzeige mißbraucht wurde. Das Verfahren wegen Amtsmißbrauchs<br />
wurde in der Folge eingestellt.<br />
Wenn auch zwischenzeitlich die Herren Salcher und Hahn nicht mehr politische<br />
Funktionen ausüben, so haben diese politisch motivierten Anzeigen dazu geführt, daß<br />
Herr Dr. <strong>Androsch</strong> seit vielen Jahren in Verfahren involviert wurde.<br />
Wegen einer Kreditaufnahme des Schwiegervaters meines Mandanten wurde seinerzeit<br />
durch Michael Graff namens Hahn und anderer Strafanzeige erstattet. Es erfolgte eine<br />
Prüfung durch Wirtschaftspolizei, Staatsanwaltschaft und Oberstaatsanwaltschaft und<br />
wurde mangels Vorliegen eines strafrechtlich relevanten Sachverhalts diese Anzeige von<br />
der Staatsanwaltschaft zurückgelegt. Dem von Dr. Graff eingebrachten Subsidiarantrag an<br />
die Ratskammer beim Landesgericht f. Strafsachen Wien wurde keine Folge gegeben.<br />
Nach nahezu 10 Jahren wurde dieses Verfahren wieder aufgenommen, wobei<br />
grundsätzlich bei der Vorprüfung die Auffassung vertreten wurde, daß die seinerzeitige<br />
Prüfung vollständig war und daß aus der Tatsache, daß Zinsenbonifikationen gewährt<br />
wurden kein strafrechtliches Verhalten abzuleiten ist. Trotzdem hat das BM f. Justiz die<br />
Genehmigung zur Vornahme von Erhebungen über Antrag der Staatsanwaltschaft Wien<br />
durch das Gericht erteilt.<br />
Das beweist, daß die Kampagne gegen Herrn Dr. <strong>Androsch</strong> fortgesetzt wird.<br />
Der ehemalige Vizekanzler Dr. Norbert Steger hat in der Hauptverhandlung vom 15.<br />
12. 1987 wegen des Verfahrens wegen Verdacht der falschen Beweisaussage deponiert,<br />
daß der Vorhalt nach § 153 StPO (Entschlagungsrecht) bewußt nicht erfolgte und auf<br />
Fragen, die ihrer Beurteilung nach ausschließlich auf die Privatsphäre Bezug genommen<br />
haben durch den Parlamentarischen Untersuchungsausschuß doch zugelassen und dies<br />
damit begründet, daß sicher die eine oder andere Frage nicht zulässig gewesen wäre, daß<br />
es aber bei dem Ausschuß nicht ganz so straff zugehe, wie bei Gericht. Im Zweifelsfall<br />
läßt man bei einem politischen Verfahren die Frage eher zu.<br />
Damit ist klargestellt, daß es sich bei der Vernehmung des Dr. <strong>Androsch</strong> als Zeuge vor<br />
dem Parlamentarischen Untersuchungsausschuß um ein politisches Verfahren gehandelt<br />
hat.