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Artikel Herbert Schachter - Hannes Androsch

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Steuersache Doktor <strong>Hannes</strong> <strong>Androsch</strong> 531<br />

Nach Mitteilung von Mitarbeitern im Landesgericht f. Strafsachen Wien war ohne<br />

Überprüfung sogar die Absicht vorhanden, gegen Dr. <strong>Androsch</strong> eine Antrag auf Untersuchungshaft<br />

zu stellen.<br />

Die Fälschung war jedoch derart plump, daß sowohl die Zeitung die die Meldung gebracht<br />

hat sich hierfür wegen Vornahme mangelnder Recherchen entschuldigte und erklärte,<br />

daß der Vorwurf nicht aufrecht erhalten werden könne.<br />

Jahre später wurde bekannt, daß ein Detektiv, der viele Jahre bei einem ÖVP-Gemeinderat<br />

beschäftigt war, mit der Übermittlung dieser Unterlagen gleichsam als Briefträger<br />

von der Schweiz nach Wien zu fungieren hat.<br />

Gegen den Genannten wurde beim Landesgericht f. Strafsachen Wien, wegen des Verdachts<br />

des Verbrechens der Verleumdung begangen an Dr. <strong>Androsch</strong> ein Strafverfahren<br />

geführt. Ich war als Privatbeteiligter für Dr. <strong>Androsch</strong> bei diesem Verfahren zugegen.<br />

Das Gericht stellte fest, daß eine Verfälschung von Unterlagen vorgenommen wurde<br />

und zwar, um Dr. <strong>Androsch</strong> einer strafbaren Handlung zu bezichtigen. Die Unrichtigkeit<br />

dieser gefälschten Belege und die Unrichtigkeit der damit gegen Dr. <strong>Androsch</strong> implizierten<br />

Vorwürfe konnte erwiesen werden.<br />

Nicht nachgewiesen werden konnte diesem Detektiv, daß er selbst die Fälschung vorgenommen<br />

hat, sondern nur, daß er in der Schweiz die Unterlagen zur Weiterleitung<br />

nach Wien übernahm und diese Unterlagen auch tatsächlich ausfolgte.<br />

Das Gericht hat jedoch dem politischen Hintergrund, daß sich dies alles in der Sphäre<br />

der Wiener ÖVP abgespielt hat nicht untersucht. Pratsch war seinerzeit Beamter der<br />

Staatspolizei hat den Dienst quittiert, diesbezüglich haben ÖVP-Abgeordnete im Parlament<br />

eine Anfrage an den Innenminister vorgenommen. Wie ausgeführt, stand Partsch<br />

auf der Gehaltsliste eines zwischenzeitlich verstorbenen ÖVP-Gemeinderates.<br />

b) Auf die verfälschten Schlußakte im BM f. Finanzen wurde bereits hingewiesen, ebenso<br />

auf den Bericht des Sicherheitsbüros, der wie folgt endet:<br />

Zusammenfassend darf festgehalten werden, daß mangels geeigneter Anhaltspunkte<br />

nicht abgeklärt werden konnte, wie Kopien aus den Finanzakten Dr. <strong>Androsch</strong> an die<br />

Öffentlichkeit gelangten, es erscheint aufgrund der Aktenlage jedoch festzustehen, daß<br />

ein solches Verbrechen bereits langfristig und vorausblickend geplant war, vermutlich<br />

zu einem Zeitpunkt, als sich die Akten bei Mag. Heilingsetzer befanden.<br />

c) Fritz Hahn, der ÖVP-Mandatar, hat gegen Dr. <strong>Androsch</strong> eine Anzeige wegen des Verdachts<br />

der Untreue erstattet. Diese wurde am 17. 11. 1980 von der Staatsanwaltschaft<br />

zurückgelegt, da Fritz Hahn den Inhalt seiner Anzeige, die er offensichtlich nur unterfertigt,<br />

jedoch nicht verfaßt hatte, erklären konnte.<br />

Des weiteren wurde wegen des Verdachts des Amtsmißbrauchs gegen Dr. <strong>Androsch</strong> eine<br />

anonyme Anzeige eingebracht. Diese wurde am 12. 5. 1986 zurückgelegt.<br />

d) Aus jenem Teil des Finanzaktes, der der Parteieneinsicht nicht zugänglich gemacht<br />

wurde, ergab sich die Regie der Vorgangsweise gegen Dr. <strong>Androsch</strong>. Es wurde entgegen

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