Artikel Herbert Schachter - Hannes Androsch
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530<br />
Anhang<br />
waltes und späteren ÖVP-Generalsekretär Dr. Graff gegen die Einstellung des Verfahrens<br />
wurde keine Folge gegeben und zwar nach intensiver Prüfung durch Staatsanwaltschaft<br />
und Wirtschaftspolizei.<br />
Es blieb einem von der ÖVP entsandten Verfassungsrichter vorbehalten, diese Zinsenbonifikation<br />
nochmals zum Gegenstand eines Strafverfahrens zu machen.<br />
Die Staatsanwaltschaft hat, obwohl seinerzeit das Verfahren gem. § 90 StPO (Zurücklegung<br />
einer Strafanzeige) die seinerzeit ÖVP-Mandatar Fritz Hahn eingebracht hat, und<br />
zwar vertreten durch Dr. Michael Graff, zurückgelegt wurde, Vorerhebungen gegen Dr.<br />
Schärf, Dr. <strong>Androsch</strong> u. a. wieder aufgenommen.<br />
Das Gericht hat im Verfahren 24 aVr 8125/89 einen Gutachter bestellt.<br />
Dieses Gutachten ergab, daß die seinerzeitige Zurücklegung der Strafanzeige richtig<br />
war.<br />
Die Anzeige wurde abermals zurückgelegt.<br />
Dieser Versuch Dr. <strong>Androsch</strong> zu kriminalisieren ist daher fehlgeschlagen.<br />
Ich habe in diesem Zusammenhang an den Herrn Präsidenten des Verfassungsgerichtshofes<br />
ein Schreiben gerichtet und ihn gebeten mir mitzuteilen, was ein Mitglied<br />
des hohen Verfassungsgerichtshofes veranlaßt hat, eine solche Vorgangsweise zu wählen.<br />
Dieses Schreiben wurde nie beantwortet.<br />
Ein Vertrauter des Präsidenten des Verfassungsgerichtshofes hat mir mitgeteilt, daß<br />
der Präsident sich deshalb nicht in die Lage versetzt fühlt dieses Schreiben zu beantworten,<br />
da auch ihm die Vorgangsweise seines Mitgliedes des Verfassungsgerichtshofes nicht<br />
einsichtig und nachvollziehbar war.<br />
Nachdem das Finanzamt für den 19. Bezirk anstelle des FA f. den 21. Bezirk mit dem<br />
Wiederaufnahmeverfahren betraut war, hat der seinerzeitige Leiter des FA f. den 21. Bezirk<br />
Hofrat Granninger als Zeuge einvernommen bemängelt, daß seiner Auffassung nach<br />
das FA f. den 19. Bezirk keine Zuständigkeit zur Führung des Verfahrens hatte, da nämlich<br />
die Zuständigkeit des PA f. den 21. Bezirk weiterhin aufrecht war, da auch der Leiter<br />
der Schlußbesprechung dies namens des FA f. den 21. Bezirk das Verfahren geführt<br />
und beendet hat.<br />
Auch diese Vorgangsweise zeigt, daß bewußt ein Finanzamt und dessen Prüfer ausgewählt<br />
wurde, um ein für Dr. <strong>Androsch</strong> schädliches Ereignis zu vollziehen.<br />
X.<br />
Verleumdungskampagne gegen Dr. <strong>Androsch</strong>:<br />
a) In Medien wurde ein Oberweisungsauftrag aus der Schweiz veröffentlicht, mit der<br />
Zielsetzung, daß Überweisungen an Dr. <strong>Androsch</strong> im Zusammenhang mit dem AKH<br />
vorgenommen wurden.