Artikel Herbert Schachter - Hannes Androsch
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510<br />
Anhang<br />
Der BM f. Finanzen scheute zwar nicht davor zurück, Beweismaterial, welches einer<br />
Prüfung durch die zuständige Finanzbehörde im Rahmen der einschlägigen Bestimmungen<br />
der Finanzgesetzgebung und der BAO zu unterziehen gewesen wäre, zu unterschlagen,<br />
hat jedoch in rufschädigender Weise dies in Form einer Sachverhaltsdarstellung der<br />
Staatsanwaltschaft in spektakulärer Weise durch persönliche Überreichung zur Kenntnis<br />
gebracht und offensichtlich auch der Öffentlichkeit zugänglich gemacht, ohne daß er, wie<br />
dies seine Amtspflicht gewesen wäre, die Überprüfung der Information und der Informanten<br />
durch Hofrat Dr. Kreutz, Dr. Panzenböck und Kollegen ermöglicht hätte.<br />
14.<br />
Die Dr. <strong>Androsch</strong> gegenüber offensichtlich schädigenden Handlungen des BM Dr. Salcher<br />
werden jedoch auch noch durch folgenden Umstand erhärtet: Einige Tage vor der<br />
Schlußbesprechung hat der Mitarbeiter des BM Dr. Salcher, Sektionschef Dr. Alfred<br />
Öhm in einem bekannten Wiener Nachtlokal erklärt, die Schlußbesprechung werde Dr.<br />
<strong>Androsch</strong> erledigen, er werde im Auftrag seines Chefs Dr. Salcher noch vor der Schlußbesprechung<br />
ein Gespräch mit ÖVP-Generalsekretär Dr. Graff führen, man werde Dr.<br />
<strong>Androsch</strong> schon erledigen.<br />
Angeblich soll sich Minister Salcher bei Dr. Graff entsprechend den Ausführungen<br />
von Sektionschef Öhm auch ein entsprechendes Schreiben bestellt haben, damit er in die<br />
Lage versetzt werde seine schädigende Handlungsweise gegen Dr. <strong>Androsch</strong> dahingehend<br />
zu rechtfertigen, daß ja der »politische Gegner« von allem Kenntnis habe und er<br />
Salcher daher einen solchen Schritt zur eigenen Rechtfertigung setzen müsse.<br />
Mit diesem Schriftsatz wurde Min. Salcher zur Last gelegte unter Mißbrauch der ihm<br />
anvertrauten Amtsgewalt, nämlich Leitung des BM f. Finanzen, verantwortlich zu sein, daß<br />
a) Auf Dr. <strong>Androsch</strong> bezogenen Aktenstücke in verfälschterweise der Öffentlichkeit zugänglich<br />
wurden;<br />
b) Beweismittel für die zuständige Prüfung unterdrückt zu haben;<br />
c) Wiederholte Verstöße gegen Amtsverschwiegenheit und Steuergeheimnis gesetzt zu<br />
haben;<br />
d) Eine Kampagne unter Mißbrauch seiner Amtsstellung als Bundesminister für Finanzen<br />
durch Einflußnahme auf das Verfahren mit der Absicht kein wahrheitsgemäßes, sondern<br />
ein für Dr. <strong>Androsch</strong> schädliches Ergebnis zu erzielen vorgenommen zu haben.<br />
In diesem Zusammenhang wurde auch gegen Minister Salcher von mir Anzeige wegen<br />
des Verdachtes der Verleumdung gem. § 297 Strafgesetzbuch gestellt.<br />
Dr. Salcher hat diese Vorwürfe bis heute nicht entkräftet.<br />
15.<br />
Die Voruntersuchung währte bis Dezember 1985, Untersuchungsrichter war Dr. Zelenka,<br />
der die Beendigung der Voruntersuchung in Beschlußform samt Begründung den<br />
Finanzbehörden zustellte.